Wien/Korneuburg. Hätte die Polizei den 50-jährigen Michael K., auf dessen Grundstück im niederösterreichischen Dietmannsdorf vergangene Woche die Leiche der seit fünf Jahren vermissten Julia Kührer gefunden wurde, schon vor einem Jahr genauer unter die Lupe nehmen müssen?
K., der seit Sonntag wieder auf freiem Fuß ist, weil ein Richter den Antrag der Staatsanwaltschaft, über ihn die U-Haft zu verhängen, mangels dringenden Tatverdachts abgelehnt hatte, erklärte am Montag jedenfalls gegenüber mehreren Medien, Beamte hätten sich mit seinem Einverständnis bereits „vor zwei Jahren“ auf seinem Grundstück umgesehen – und nichts gefunden. K. sieht darin die Bestätigung seiner Aussage, die Leiche der 16-Jährigen sei ohne sein Wissen in dem Weinkeller des Anwesens platziert worden, das er seit mehreren Jahren nur mehr sporadisch besucht hatte.
Ohne Hund auf K.s Grund
Helmut Greiner, Sprecher des Bundeskriminalamtes (BKA), das die Untersuchungen in dem Fall leitet, bestätigt gegenüber der „Presse“, dass am 20.Mai vergangenen Jahres drei BKA-Ermittler K. in seinem Haus in Dietmannsdorf vernommen hätten – allerdings hätten sie dabei weder den Weinkeller betreten, in dem Kührers Leiche nun gefunden wurde, noch hätten sie einen Polizeihund dabeigehabt – beides hatten K. und seine Lebensgefährtin gestern in einem Interview mit dem „Kurier“ behauptet.
Ein einziger von insgesamt 254Hinweisen zum Verschwinden Julia Kührers aus der Bevölkerung hätte damals auf K. verwiesen. „Er wurde befragt wie viele andere auch“, so Greiner. Und: „Die Hinweise gegen K. waren so vage, dass sie nie und nimmer rechtliche Zwangsmaßnahmen ermöglicht hätten“ – etwa eine Hausdurchsuchung. Dass sich die Ermittler trotzdem auf K.s Grundstück umsehen konnten, war nur mit seiner Zustimmung möglich.
K. weiterhin unter Verdacht
In seinen Aussagen – insgesamt war der heute 50-Jährige im Zuge der Suche nach Kührer viermal von den Ermittlern vernommen worden – hatte der ehemalige Betreiber einer Videothek in Pulkau stets auf den jugendlichen Freundeskreis Kührers als mögliche Beteiligte an ihrem Verschwinden oder einer damit verbundenen Gewalttat verwiesen. Eine Aussage, die „unter anderen“ zu der Aktion geführt hatte, bei der im Vorjahr drei Jugendliche für kurze Zeit festgenommen worden waren (siehe Artikel unten).
Für das BKA und die Staatsanwaltschaft bleibt K. jedenfalls bis auf Weiteres als Verdächtiger im Zentrum der Ermittlungen zum Tod der Pulkauer Schülerin. Nicht nur, dass am Fundort der Leiche weitere Ermittlungen durchgeführt und die Ergebnisse aus den jüngsten Befragungen von K. nachgeprüft werden – demnächst werden auch die Resultate zweier Gutachten erwartet, die ein wenig Licht in den Fall bringen sollen.
Einerseits soll eine gerichtsmedizinische Expertise Aufschluss darüber geben, woran Julia Kührer gestorben ist – angesichts des skelettierten Zustands der Leiche ein ziemlich schwieriges Unterfangen– und feststellen, wie lange die seit 2006 vermisste Kührer schon tot war.
Andererseits wurde ein DNA-Gutachten in Auftrag gegeben, das die Leiche, ebenfalls in dem Keller gefundene Kleidungsreste und Überbleibsel eines Wörterbuches auf DNA-Spuren untersuchen soll. Würden solche gefunden, könnten sie den Verdacht gegen K. bestärken oder entkräften, heißt es von der Staatsanwaltschaft.
Belohnung für Nachbarn?
Dass die Behörden letzten Endes doch auf K.s Grundstück fündig geworden seien, sei dem Zufall in Form von zwei Nachbarn zu verdanken, die die Knochen bei der Suche nach einem Ball gefunden hätten, der „beim Spielen mit dem Hund“ auf das Grundstück gerollt sei. Ob ihnen die Belohnung von 25.000 Euro zustehen werden, die das BKA für Hinweise auf Kührers Verbleib ausgelobt habe, sei unklar, sagt Greiner: „Für uns hat die Lösung des Falles Priorität.“