Andrea Herberstein muss für sieben Monate in Haft

HERBERSTEIN-PROZESS: ANDREA HERBERSTEIN
HERBERSTEIN-PROZESS: ANDREA HERBERSTEIN (c) APA (Elmar Gubisch)
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Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Graz ist Herberstein nun endgültig zu 21 Monaten Haft, davon sieben unbedingt, verurteilt.

Andrea Herberstein muss nach einer Entscheidung eines Richtersenats des Oberlandesgerichts Graz (OLG) nun für sieben Monate ins Gefängnis, wie OLG-Sprecher Oberstaatsanwalt Ewald Leitner am Freitagnachmittag mitteilte.

Der Instanzenweg hatte sich nach der ersten Verhandlung vor zweieinhalb Jahren lange hingezogen, nun wies der Senat den Antrag von "Gräfin" Herberstein auf Haftmilderung - wegen Wiedergutmachung des Schadens - ab.

Das Urteil von zwei Jahren Haft wegen schweren Betrugs und Abgabenhinterziehung - davon acht Monate unbedingt - ist nun auf auf 21 Monate, davon sieben unbedingt festgesetzt worden.

Letztes Mittel Haftaufschub

Nun folgt die Aufforderung zum Strafantritt. Es besteht allerdings noch die Möglichkeit eines Aufschubgesuchs. Für ein Haftaufschubgesuch müssten triftige Gründe vorliegen wie etwa momentan schlechter Gesundheitszustand, denkbar wäre auch eine Fußfessel.

Weiters besteht die Möglichkeit der Weihnachtsamnestie. Voraussetzung dafür ist es allerdings, dass bereits zwei Monate Haft verbüßt seien.

Verurteilung vor zweieinhalb Jahren

Andrea Herberstein war vor rund zweieinhalb Jahren zusammen mit ihrem früheren Verwalter wegen schweren Betruges und Abgabenhinterziehung verurteilt worden. Ihr Sohn Maximilian war seinerzeit ebenfalls angeklagt gewesen, sein Freispruch wurde jedoch in der Zwischenzeit rechtskräftig.

Sowohl Andrea Herberstein als auch der Staatsanwalt hatten gegen das Urteil berufen, der OGH hatte dann allerdings Mitte Februar 2011 die Haftstrafe für Andrea Herberstein hinaufgesetzt. Statt 15 Monate waren es dann zwei Jahre, der unbedingte Teil betrug acht Monate (vorher fünf). Die Verschärfung der Strafe für Andrea Herberstein war laut Richter Eckbert Ratz aufgrund der "besonderen Intensität des Vorhabens" erfolgt.

Herberstein machte daraufhin den Schaden gut und suchte um nachträgliche Strafmilderung an. Das Erstgericht in Graz setzte die bedingte Haftstrafe um drei Monate herab, die unbedingte von acht auf sieben Monate.

Auch dagegen erhob Andrea Herberstein Beschwerde, der das Oberlandesgericht allerdings nun nicht stattgab. Es bleibt bei sieben Monaten unbedingt.

2005 Hauptthema im Landtagswahlkampf

Die Causa Herberstein - es ging um die zweckgemäße Verwendung von Landesmittel für Schloss und Tierpark - wurde 2005 zum Hauptthema im steirischen Landtagswahlkampf und trug neben den Problemen mit den ehemaligen Landesräten Herbert Paierl und Gerhard Hirschmann erheblich zum Sturz von Landeshauptfrau Waltraud Klasnic (ÖVP) bei: Es kam zu einem Landeshauptmannwechsel von der ÖVP zur SPÖ. Nach der Auszahlung einer letzten Förderung 2006 wurde der Tierpark schließlich vom Land übernommen.

(APA/red.)

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