AKH: Auftragsvergaben im Widerspruch zum Gesetz

(c) APA (Helmut Fohringer)
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Geschäfte kamen trotz aktenkundiger Finanzstrafen gegen den „Bestbieter“ zustande. Laut Bundesvergabegesetz ist das dezidiert ein Ausschlussgrund. Das Ermittlungsverfahren wird für die Fahnder immer verworrener.

Wien. Heute, Mittwoch, bringt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einen Nebenaspekt des 50 Mio. Euro schweren und mutmaßlichen Skandals rund um die Vergabe von Personaldienstleistungen im Wiener Allgemeinen Krankenhaus vor Gericht. Das eigentliche Ermittlungsverfahren wird für die Fahnder von WKStA und Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung (BAK) immer verworrener: Sie wundern sich inzwischen in Aktenvermerken darüber, wie der Firma AGO und ihren Gesellschaftern überhaupt der Zuschlag erteilt werden konnte.

Nicht nur, weil das Unternehmen um jährlich drei Mio. Euro teurer als das Nächstgereihte bot, sondern auch, weil zum Zeitpunkt der beanstandeten Ausschreibungen (die eine startete 2004, die andere 2009) Finanzstrafen gegen einen der geschäftsführenden Gesellschafter des Unternehmens aktenkundig waren. Laut Bundesvergabegesetz ist dieses Faktum aber ein Grund für den Ausschluss von der Vergabe.

Bereits in der Vergangenheit war in der Öffentlichkeit gemutmaßt worden, dass die Verantwortlichen im AKH die dokumentierten Verurteilungen bewusst „übersahen“. Für den Staatsanwalt und die BAK-Beamten steht das nun praktisch außer Zweifel. Am 22.September 2011 hielt es der leitende Ermittler in einem vertraulichen Amtsvermerk fest (siehe Faksimile). Was fand er heraus?

Zwei Fälle im Visier

S., einer der Geschäftsführer von AGO, wurde in der Vergangenheit wegen der versäumten Abführung der Umsatzsteuer verurteilt. Laut Gesetz jedoch (§ 68, Absatz 1, Ziffer 6 Bundesvergabegesetz) muss ein öffentlicher Auftraggeber einen Unternehmer von der Vergabe ausschließen, wenn dieser seine „Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und Abgaben“ nicht erfüllt hat. Entsprechende Verurteilungen scheinen u.a. im Auftragnehmerkataster auf.

AGO argumentierte bisher, dass die Strafen zum Zeitpunkt der Vergaben getilgt waren und deshalb – wie es sich gehört – auch nicht mehr aufschienen. Der BAK-Ermittler kam zu einem anderen Schluss. Er hielt in seinem Vermerk fest: „Die Tilgung der Eintragungen erfolgte am 27.4.2010. Das heißt, dass diese beiden Vormerkungen theoretisch bis zum 27.4.2010 im ANKÖ-Register (Auftragnehmerkataster Österreich; Anm. d. Redaktion) ersichtlich waren.“ Der Zuschlag erging jedoch schon zwei Monate vorher.

Ins Zwielicht gerät dadurch auch die Vergabe des Vorläuferauftrags im Jahr 2004. Auch dieser Fall wird von den Behörden mittlerweile untersucht. Zum Sachverhalt schreibt der Korruptionsfahnder: „Damit ist erwiesen, dass die Eintragungen im Finanzstrafregister zum Zeitpunkt der ANKÖ-Abfrage aktuell waren. Trotz dieser Vormerkungen hat die Fa. AGO im Vergabeverfahren 2004 letztendlich den Zuschlag und den Auftrag erhalten.“

Verwirrspiel um Abfragezeitpunkt

Dabei gibt es noch mehr Ungereimtheiten. Am 19.Februar 2011 zitierte die „Kronen Zeitung“ den Leiter der AKH-Rechtsabteilung. Er gab an, dass im hausinternen Vergabeakt keinerlei Finanzvergehen der AGO-Leitung dokumentiert sind. Zufall – oder nicht: An genau jenem Tag, an dem AGO seine Bewerbung für den Auftrag im AKH abgab (16.Oktober2009), trat in der AKNÖ-Datenbank ein „technisches Gebrechen“ auf, weswegen Finanzstrafen angeblich bis Ende 2010 nicht mehr aufschienen.

Für die Ermittler gilt die Ausrede nicht. Tatsächlich muss zumindest einer der federführend tätigen Beamten im AKH schon vorher von den Finanzstrafen gegen AGO gewusst haben. Das beweist ein Zugriffsprotokoll des Auftragnehmerkatasters, das ebenfalls dem der „Presse“ vorliegenden Ermittlungsakt beiliegt. Demnach erkundigte sich am 9.Juli 2009 der direkt mit der Vergabe betraute Wirtschaftsbeamte H. um exakt 11.38Uhr in der Datenbank. Und zu diesem Zeitpunkt war von „technischen Gebrechen“ noch keine Rede. Das beweist eine Abfrage einer Anwaltskanzlei, die damals einen später unterlegenen Mitbewerber vertreten hat. In der Abfrage klar vermerkt: zwei rechtskräftige Finanzstrafen gegen den AGO-Geschäftsführer S.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.10.2011)

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