Ärztefehler: Erblindetes Kind bekommt 165.000 Euro

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Die Netzhaut des Frühgeborenen hatte sich abgelöst, was von den Ärzten im LKH Feldkirch zu spät bemerkt worden ist. Der Oberste Gerichtshof hat den Eltern Schmerzensgeld und Pflegekostenersatz zuerkannt.

Die Familie eines nach einem Ärztefehler erblindeten Kindes aus Vorarlberg hat vom Obersten Gerichtshof (OGH) 165.000 Euro und Pflegekostenersatz zugesprochen bekommen. Der Anwalt der Familie, Markus Hagen, bestätigte einen entsprechenden Bericht des "Kuriers" und sprach von einer "Rekordsumme". Das Kind war im Sommer 2005 als Frühgeburt im Landeskrankenhaus Feldkirch zur Welt gekommen und musste künstlich beatmet werden. Dabei löste sich die Netzhaut in den Augen des Frühchens ab, was im Spital zu spät erkannt wurde.

Der kleine Bub wurde im August 2005 per Kaiserschnitt geboren. Durch den Druck der künstlichen Beatmung können laut dem Zeitungsbericht kleine Adern platzen. Der Oberarzt habe daher eine engmaschige Kontrolle bei dem Säugling angeordnet. Dennoch wurde das Problem zu spät erkannt, auch eine Notoperation in Innsbruck konnte das Augenlicht des kleinen Vorarlbergers nicht mehr retten. Ein Experte kam in seinem Gerichtsgutachten zum Schluss, dass bei rechtzeitiger Kontrolle und Behandlung eine Sehstärke von 20 bis 40 Prozent hätte erhalten werden können.

"Wegweisend für die Rechtssprechung"

Im August 2008 reichte die Familie eine Klage beim Landesgericht Feldkirch ein, nachdem sie sich an den Patientenanwalt gewandt hatten, und forderte im Namen ihres Sohnes 200.000 Euro Schmerzensgeld plus Pflegekostenersatz. "Ein blindes Kind benötigt durchschnittlich fünf Stunden Pflege täglich. Zudem war auch der seelische Schmerz miteinzubeziehen", begründete Anwalt Hagen die vergleichsweise hohe Forderung. Eine Wiener Kinderpsychologin habe als Sachverständige vor Gericht widerlegt, dass Blindheit psychisch leichter verkraftbar sei, wenn man von Anfang an nicht sehen könne. Vielmehr sei die kognitive Entwicklung bei blinden Kindern gestört, weil Kinder über den Sehsinn lernten.

Die erste Instanz entschied im Sinne der Familie. Das Oberlandesgericht Innsbruck als zweite Instanz verkürzte die Zahlung auf 100.000 Euro. Der OGH entschied schließlich auf 150.000 Euro Schmerzengeld und 15.000 Euro Verunstaltungsentschädigung sowie Pflegekostenersatz. "Den Eltern ging es nicht darum, die Ärzte schlechtzumachen. Sie wollten anderen Betroffenen ein Signal geben, dass es sich zu kämpfen lohnt", so Hagen. Der OGH habe in seinem Urteil, das laut dem Anwalt Mitte September erging, ausdrücklich den entstandenen seelischen Schmerz gewürdigt. Der Spruch und die "Rekordsumme" der Entschädigung sei daher für Österreich "wegweisend für die Rechtsprechung", sagte Hagen.

Gerald Fleisch, Direktor der Krankenhausbetriebsgesellschaft, drückte der Familie sein "absolutes Bedauern" aus. Die Behandlung von so frühen Frühchen sei leider immer risikobehaftet. Es sei aber korrekt, dass ein Versäumnis vorgelegen habe. Man habe das dem Grunde nach auch anerkannt, sei aber in diesen Fällen und bei einer solchen Schadenshöhe immer auf die Abstimmung mit der Versicherung angewiesen. Er sehe es als "Auftrag", den Betroffenen in einem solchen Fall Hilfe zukommen zu lassen. Man habe die internen Abläufe geprüft, es habe sich aber um keinen strukturellen Fehler sondern um ein Einzelversäumnis gehandelt, so Fleisch.

(APA)

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