Fall Kampusch: "Freispruch" für die Justiz

Archivbild: Natascha Kampusch hat ihren Entführungsfall im Vorjahr in einem Buch verarbeitet.
Archivbild: Natascha Kampusch hat ihren Entführungsfall im Vorjahr in einem Buch verarbeitet.(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Fünf in den Fall Kampusch eingebundene Staatsanwälte waren mit Amtsmissbrauchs-Vorwürfen konfrontiert. Die Justiz verteidigt die „Ein-Täter-These“.

[WIEN] Fast zehn Monate lang war eine Innsbrucker Staatsanwältin freigestellt, um nur an diesem einen Fall zu arbeiten. Mehr als tausend Arbeitsstunden wendete sie auf. Auch ein (unabhängiger) Ermittlungsrichter wurde für diverse Einvernahmen zugezogen. Letztlich kam das Ergebnis der Ermittlungen aber keineswegs überraschend: Das Strafverfahren gegen fünf, teils hochrangige Staatsanwälte, die für die Aufklärung der Entführung von Natascha Kampusch zuständig waren, wurde eingestellt.

Der Vorwurf des Amtsmissbrauchs lasse sich durch nichts untermauern, hieß es am Donnerstag seitens des Justizressorts. Ebendort erhielten die Anklagevertreter, darunter der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl und der Chef der Staatsanwaltschaft Graz, Thomas Mühlbacher, am Donnerstag volle Rückendeckung: Das Vorgehen der fünf ursprünglich Beschuldigten sei absolut „sachgerecht und juristisch korrekt“ gewesen, erklärte Sektionschef Christian Pilnacek. Die Innsbrucker Ermittlungen (das Verfahren war von Wien nach Innsbruck delegiert worden, um eine etwaige Befangenheit der Wiener Staatsanwälte-Kollegen hintanzuhalten) und die folgenden Prüfungen der übergeordneten Instanzen würden in Summe die „bis dato umfangreichste justizinterne Prüfung behaupteten Fehlverhaltens eigener Organe“ ergeben. Große Worte, die in einem adäquat prunkvollen Rahmen verkündet wurden: im altehrwürdigen Großen Festsaal des im Palais Trautson beheimateten Justizministeriums.

Pilnacek war freilich nicht alleine gekommen: Auch die Leiterin der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Brigitte Loderbauer sowie der Behördenleiter der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, Kurt Spitzer, hatten auf Geheiß des Ministeriums den Weg nach Wien eingeschlagen – und am Podium Platz genommen. Allein Justizministerin Beatrix Karl (VP) verzichtete auf eine Teilnahme an der groß angelegten Pressekonferenz, ließ aber im Anschluss daran per Aussendung wissen, dass die Sache noch dem Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums, dem pensionierten Generalprokurator, Gottfried Strasser, vorgelegt werde. Dieser könnte theoretisch die Einstellung des Innsbrucker „Staatsanwälte-Verfahrens“ beanstanden und bei Gericht einen sogenannten Fortführungsantrag einbringen.

„Der Forderung nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss steht Justizministerin Karl aus Gründen des Opferschutzes skeptisch gegenüber“, hieß es weiter. „Sollte sich das Parlament dazu entschließen, diese Causa nochmals zu prüfen, so biete ich an, alle uns vorliegenden Unterlagen an den ständigen Unterausschuss des Innenausschusses zu übermitteln. Dieser ist geheim, wodurch auch der Opferschutz (...) gewahrt werden kann“.

Zumindest vorerst scheint der Ex-Präsident des Obersten Gerichtshofes, Johann Rzeszut, als „Verlierer“ übrig zu bleiben: Er hatte durch sein umfassendes Dossier an das Parlament auf die „Unterlassung wesentlicher Ermittlungsschritte“ im Fall Kampusch aufmerksam gemacht, so die Ermittlungen gegen die Staatsanwälte ins Rollen gebracht – und erst jüngst in einem großen Interview für die „Presse am Sonntag“ die offiziell vertretene „Ein-Täter-These“ sogar „ausgeschlossen“.

„Kein Funken Ermittlungsansatz“

Im Namen des Justizressort hieß es nun, Rzeszut habe in seiner Darstellung „einzelne Beweisergebnisse hervorgehoben, andere außer Acht gelassen und so eine Theorie entwickelt, die der eingehenden, umfassenden und objektiven Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck nicht Stand hielt.“ Pilnacek ergänzte: Rzeszut habe Gelegenheit gehabt „in 48 Stunden Vernehmung“ in Innsbruck seine Sichtweise darzulegen. An der Ein-Täter-These sei letztlich nicht zu rütteln gewesen. Und: „Es ist nicht der Funken eines Ermittlungsansatzes mehr vorhanden.“

Die Tatsache, dass eine Zeugin den Zugriff auf Natascha Kampusch beobachtet und wiederholt von zwei Tätern gesprochen hatte, wird offiziell nun so erklärt: „Eine Vermischung von Realität und Fantasie“ könne „nicht ausgeschlossen werden“. Indessen sagte Ex-Verfassungsgerichtshofpräsident Ludwig Adamovich (er leitete die Kampusch-Evaluierungskommission) als Zaungast der Pressekonferenz: „Für mich ist der Fall nicht restlos aufgeklärt.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25. November 2011)

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