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Mit 50.000 Euro dotierter Preis für Tierschützer Balluch

26.01.2012 | 09:18 |   (DiePresse.com)

Der Tierrechteaktivist erhält in Paris den erstmals vergebenen Myschkin-Preis. Balluch sieht darin eine "schallende Ohrfeige" für die ÖVP.

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Der Tierrechteaktivist Martin Balluch ist einer von drei Preisträgern des erstmals verliehenen Myschkin-Preises im Bereich Kultur und Ethik. Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) und ehemalige Angeklagte im spektakulären Tierschützerprozess wird am Montag im Pariser Theatre de l'Odeon in der mit 50.000 Euro dotierten Rubrik "work in progress" von einer Privatstiftung geehrt, der u.a. der österreichische Medientheoretiker Peter Weibel angehört. Der französische Schriftsteller Stephane Hessel wird für sein Lebenswerk ausgezeichnet; ein Sonderpreis geht an den italienischen Psychiater Gaetano Benedetti.

Mit der neu geschaffenen Auszeichnung werden "kulturschöpferische und ethische Leistungen geehrt, deren Urheber sich durch vorbildhafte Beiträge zur Schaffung eines Klimas der Generosität hervorgetan haben", so das Gründungskomitee der Stiftung in einer Aussendung. Die erstmalige Vergabe stehe unter dem Aspekt des "advokatorischen Humanismus" und gehe an Menschen, die sich "gleichsam als Anwälte" für jene einsetzen, "denen aus diversen Gründen das Eintretenkönnen für ihre eigenen Interessen verwehrt ist".

Balluch: "Schallende Ohrfeige" für die ÖVP

Die Auszeichnung stellt für Balluch den Verantwortlichen des Tierschutzprozesses "ein denkbar schlechtes Zeugnis" aus, haben diese ihn doch "zum Staatsfeind (Zitat 'Die Zeit') hochstilisiert", so der Aktivist in einer Aussendung. Gleichzeitig sei die Auszeichnung eine "schallende Ohrfeige" für die ÖVP, weil sie eben jene Tätigkeit im Bereich des Tierschutzes belobige, "die die ÖVP seit bald 10 Jahren durch Missbrauch ihrer Macht als angebliche Terrorgefahr zu kriminalisieren und zu bekämpfen versucht".

2010 waren 13 Tierschützer, darunter Balluch, unter dem Mafia-Paragrafen 278a wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation angeklagt und im Mai 2011 nach 14 Prozessmonaten freigesprochen worden.

(APA)

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18 Kommentare
vondelpark
26.01.2012 16:33
0 1

Herzliche Gratulation Herr DDr. Balluch!

Ihren niederträchtigen Anfeindern sind Sie zum Glück haushoch überlegen.

Gast: Pensador
26.01.2012 11:32
2 1

Da kann er ja auch Schadenersatz leisten!

Ist ja herrlich!
Damit ist sichergestellt, dass dieser hiniche
Wichtigtuer und Bosheitskomplexler der in seinem Leben nach Abschluss des Studiums nie etwas geleistet hat, den gegen ihn eingeklagten Schadenersatz auch zahlen und nicht als Minderstsicherungs-Hascherl auftreten kann

Antworten Gast: Karl Treiler
26.01.2012 13:13
1 2

Danke in diesen interessanten Einblick

in die perverse Geisteswelt der Tierschützerhasser.

Antworten Gast: Serny3
26.01.2012 13:06
1 2

Wieso sollte ein Geschädiger Schadenersatz leisten?

Ihre Rehctsauffassung legt nahe, dass Sie zu den Proponenten des Schauprozesses gehören.

Gast: gos
26.01.2012 10:45
5 1

Passt perfekt!

Die Auszeichnung ist nach Myschkin, der Romanfigur aus Fjodor Dostojewskijs "Idioten" benannt.

Ein (leider nicht verurteilter) krimineller Idiot erhält die Auszeichnung .... passt also perfekt!

Antworten Gast: Hanna Jumm
26.01.2012 13:11
1 1

Lesens das Buch doch erst einmal.

Prinz Myschkin ist natürlich kein Idiot sondern ein Held. Zitat Wiki "Viele seiner Eigenschaften, die in der damaligen russischen Gesellschaft als „idiotisch“ angesehen werden, beruhen schlicht auf Myschkins Ehrlichkeit. Er zeigt sich großmütig und ist immer bereit gelassen zu verzeihen und das Beste in den Menschen zu sehen und zu fördern."

Antworten Gast: Humanist2000
26.01.2012 13:09
0 1

Dostojewskis Roman

haben Sie gründlich mißverstanden. Diese völlig falsche Interpratation ist eine Schande.

Antworten Gast: Experte für eh fast alles
26.01.2012 10:53
1 2

Sie wissen schon, dass Ihre Unterstellung, Baluch sei kriminell, strafbar ist ...?


Antworten Antworten Gast: Gos
26.01.2012 11:47
1 1

Re: Sie wissen schon, dass Ihre Unterstellung, Baluch sei kriminell, strafbar ist ...?

... dann will ich etwas präzisieren:

Ein, meiner Meinung nach, (leider nicht verurteilter) krimineller Idiot.

Damit ist es eine freie Meinungsäußerung, die ja in Österreich (noch) möglich ist.


Antworten Antworten Antworten Gast: DrNN
26.01.2012 13:10
0 2

Verleumdung

ist strafbar. Und Sie sind wohl einer der beleidigten Urheber des Tierschützerprozesses, der nicht verstehen kann, wieso in Österreich Unschuldige frei gesprochen werden.

0 1

Re: Verleumdung

und? was jetzt?

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: gos
26.01.2012 19:27
1 0

Re: Re: Verleumdung

Die Beklagten sind zwar aufgrund unserer skandalösen Justiz in Sachen
Mafiaparagraph freigesprochen worden, aber die Tatsache, daß diese
Extremistenbande für Erpressung, Sachbeschädigung etc. verantwortlich
ist und in Deutschland Familiengräber der P-&-C-Chefs geschändet, in
England sogar Leichen aus Grüften gestohlen und in Kaufhäusern
Brandsätze deponiert hat, wird von unseren romantischen Sympathisanten
der angeblichen 'Tierschützer' halt geflissentlich übersehen.

Es ist bezeichnend, daß sogar die Gutmenschenzeitung der Falter einen
halbwegs reellen Artikel dazu schreibt:
http://www.falter.at/web/print/detail.php?id=1098

Ich werde immer für den Tierschutz eintreten, aber Kriminelle gehören
einfach hinter Gitter!!

Gast: asdfsdf
26.01.2012 10:15
3 1

Eher eine schallende Ohrfeige für den Rechtsstaat: Trotz Sachbeweisen freigesprochen.

Man muss nur genug Wirbel machen, Richter, Staatsanwalt und Sachverständigen bedrohen und lächerlich machen dann geht das schon. Dazu noch eine zum Denken unfähige Journaille und alles ist möglich. Von der Verbrecherlobby im Parlament will ich gar nicht erst anfangen.

Antworten Gast: Großstadtbewohnerin
26.01.2012 10:52
1 2

Welche Sachbeweise? Es gab keine ...!

Nicht einmal die Under Cover-Agentin konnte irgendetwas strafrechtlich Relevantes liefern.

Antworten Antworten Gast: vjuc
26.01.2012 13:52
1 0

Re: Welche Sachbeweise? Es gab keine ...!

Im Prozess kam ganz klar, dass es DNA von " Tierschützern" in beschädigten Geschäften gab (Buttersäure). Ich hab mir die Mühe gemacht dem Prozess eine Zeit lang zuzusehen. Und Sie?

Antworten Antworten Antworten Gast: HAL
26.01.2012 23:53
0 1

Re: Re: Welche Sachbeweise? Es gab keine ...!

Buttersäure als DNA? Wohl zuviel "Alien" geschaut und auch sonst etwas außerirdisch unterwegs, gell?

Antworten Gast: zetto
26.01.2012 10:39
0 1

Re: Eher eine schallende Ohrfeige für den Rechtsstaat: Trotz Sachbeweisen freigesprochen.

Redens net blöd daher.
Es wurde eben klar widerlegt, dass es sich um eine terr. Vereinigung handelt.
Nur darum gings in dem Prozess.

Falls Sie irgendwelche Sachbeweise haben - ab zur STa.

Gast: b p
26.01.2012 10:06
1 0

Gleichzeitig sei die Auszeichnung eine "schallende Ohrfeige" für die ÖVP, weil sie eben jene Tätigkeit im Bereich des Tierschutzes belobige, "die die ÖVP seit bald 10 Jahren durch Missbrauch ihrer Macht als angebliche Terrorgefahr zu kriminalisieren und zu bekämpfen versucht".

die övp wird die "schallende ohrfeige" verschmerzen können, nicht zuletzt da sie auf privater basis von ideologiefreien geistesgrößen wie Peter Weibel verabreicht wurde.