Schwangere abgewiesen: Scharfe Kritik am AKH

Schwangere abgewiesen Scharfe Kritik
Schwangere abgewiesen Scharfe Kritik(c) AP (Ronald Zak)
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Eine 26-Jährige hat ihr Kind verloren, nachdem sie trotz Blutungen vom AKH heimgeschickt worden ist. Gesundheitsminister Stöger und KAV-Chef Marhold pochen auf die Pflicht des Spitals, Patienten aufzunehmen.

Eine 26-jährige Schwangere ist trotz Blutungen nicht im Wiener AKH aufgenommen worden und hat darauf ihr Kind verloren. Seither hagelt es Kritik am Krankenhaus - auch von allerhöchster Stelle: Gesundheitsminister Alois Stöger pochte auf den "klaren Auftrag" aller Universitätsspitäler, "Menschen zu behandeln". Die MA 40 (Sozial- und Gesundheitsrecht) prüft, ob eine Gesetzesverletzung vorliegt. Auch der Träger des Wiener AKH, der Krankenanstaltenverbund (KAV), äußerte sich kritisch: Bei der Patientin habe es sich um einen "gynäkologischen Notfall" gehandelt, der auch entsprechend zu behandeln gewesen wäre, so KAV-Generaldirektor Wilhelm Marhold.

Das Argument des AKH, nur für Risikoschwangerschaften zuständig zu sein, ließ Marhold nicht gelten: "Das ist medizinisch, rechtlich und humanitär nicht haltbar". Das AKH ist Marhold zufolge schon rechtlich dazu verpflichtet, Notfälle aufzunehmen. "Das kann man sich nicht nach Belieben zusammenzimmern", betonte Marhold. In der Nacht hätte das Krankenhaus auch die Kapazität gehabt, die Frau stationär zu betreuen. "Es waren Betten frei", so Marhold. Auch Stöger kritisierte, das AKH könne sich nicht nur auf Spitzenmedizin beschränken.

Stöger: Verlust "unwiederbringlich"

Der AKH-Betriebsrat sah den Zwischenfall auch als Folge der Sparmaßnamen - laut Marhold eine "verquere" Idee: Einen Notfall dafür zu nutzen, Sparmaßnahmen zu kritisieren, "verstehe er nicht", sagte der Generaldirektor.

Die Belastung und der Verlust der Frau sei "unwiederbringlich". "Die Schuldhaftigkeit muss jetzt objektiv geprüft werden", sagte Stöger. Die zuständige Magistratsabteilung (MA) 40 habe sich der Causa angenommen, der Sachverhalt werde genau untersucht. Deren Leiterin Renate Christ hält die Entscheidung des AKH "auf den ersten Blick" für "nicht richtig". Man müsse aber noch auf die Darstellungen der beiden Spitäler warten. "Sollte bei unserer Sachverhaltsermittlung herauskommen, dass die Dame unabweisbar war, dann werden wir einen entsprechenden Strafantrag einbringen." Dabei könnte beiden Krankenanstalten eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2100 Euro drohen.

Spital: Psychische Situation nicht erkannt

Das Ordensspital Göttlicher Heiland, das die Frau als erste aufgesucht hatte, zeigte sich weiterhin erschüttert. Die Patientin sei mit einer leichten Blutung in das Spital gekommen, sagte der Verwaltungsdirektor Martin Steiner bei der Pressekonferenz. "Die Voraussetzungen für eine stationäre Aufnahme war nicht gegeben", so Steiner. Man habe die Frau aber sehr wohl medikamentös behandelt und sie gebeten, am nächsten Tag wieder zu kommen. Das Spital räumte aber ein, die psychische Situation der Patientin nicht richtig erkannt zu haben.

Die 26-Jährige, die in der 13. Woche schwanger war, begann in der Nacht zum 12. Jänner stark zu bluten. Sie ging zunächst ins Spital Göttlicher Heiland, wo sie nach einer Untersuchung nach Hause geschickt wurde, und Tags darauf ins AKH. Erst im dritten Spital, der Rudolfstiftung, wurde sie aufgenommen, dennoch hat sie ihr Kind verloren.

(APA/Red.)

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