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St. Pölten: 20 Jahre Haft für "Kettenphantom"

02.02.2012 | 16:51 |   (DiePresse.com)

Der 55-Jährige soll bei Einbrüchen seine Opfer gefesselt bzw. als Geisel genommen haben. Ein Gutachter bescheinigt eine hohe Rückfallswahrscheinlichkeit.

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20 Jahre Haft für das sogenannte "Kettenphantom": Ein 55-jähriger Montenegriner ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten wegen erpresserischer Entführung, schweren Raubes, Freiheitsentziehung, gewerbsmäßigen Einbruchs und räuberischen Diebstahls verurteilt worden. Der Mann soll bei Überfällen in Zusammenhang mit Einbrüchen in Niederösterreich seine Opfer gefesselt bzw. als Geisel genommen haben. Nach der Verbüßung seiner Strafe ist für weitere zehn Jahre eine Einweisung in eine Anstalt für gefährliche Rückfallstäter vorgesehen. Der 55-Jährige kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Erschwerend seien etwa das Zusammentreffen mehrerer Vergehen unterschiedlichster Ausführungen, die Tatwiederholungen sowie Tatbegehung kurz nach der Haftentlassung in Deutschland im Jahr 2008 gewesen. Mildernd habe sich lediglich ausgewirkt, dass es beim Einbruch in St.Andrä-Wördern beim Versuch blieb, erklärte Richterin Andrea Humer.

Der Mann hat laut Staatsanwalt Karl Fischer in verschiedenen Ländern Vorstrafen im Ausmaß von 41 Jahren. Für die Höchststrafe habe gesprochen, dass keine der langjährigen Freiheitsstrafen "zum Einsehen der Unrechtmäßigkeit ihrer Taten geführt hat". Auch angesichts der schweren Folgen für die Opfer sei das Strafausmaß "angemessen". Eine Einweisung sei durch die gutachterlich bescheinigte hohe Rückfallswahrscheinlichkeit notwendig gewesen.

Psychologin: "Ein Berufskrimineller"

Psychologin Adelheid Kastner, die den Angeklagten untersucht hatte, bezeichnete den 55-Jährigen als einen "Berufskriminellen", der in seinem Leben nichts anderes gelernt habe und eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit aufweise. Grundsätzlich stamme der Angeklagte aus einem nicht kriminellen Umfeld und habe gelernt, wie sich "ein anständiger Mensch" verhalte und nehme sich selbst auch als einen solchen wahr, der nur "umständehalber" zu Straftaten gezwungen werde, erklärte sie. Um sein Gewissen zu beruhigen, rede er daher die Grausamkeit und Brutalität seiner Taten vor sich selbst und anderen schön.

Der 55-Jährige soll im Mai 2009 zunächst eine Frau in Pöchlarn (Bezirk Melk) in ihrem Haus überfallen und nach mehreren Stunden in der Sauna angekettet zurückgelassen haben. In St. Andrä-Wördern (Bezirk Tulln) soll er im darauffolgenden September in Richtung eines ihn verfolgenden Hausbesitzers geschossen und ihn mit dem Umbringen bedroht haben. Im Oktober soll er dann in Stetteldorf am Wagram (Bezirk Korneuburg) ein Paar in dessen Haus überfallen, die Frau gefesselt in der Dusche zurückgelassen und den Mann als Geisel mitgenommen haben, bevor er ihn an einen Hochstand angekettet zurückließ.

(APA)

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2 Kommentare
Gast: der vergleich macht sie sicher
02.02.2012 21:06
4 0

Vorbildliches Urteil

In St. Pölten gibt es anscheinend nicht einmal einen Kulturbonus!

Man sollte die Zuständigkeit des LG St. Pölten auf Wien ausdehnen.

In Wien wäre er freigesprochen worden, man hätte ihm die Staatsbürgerschaft samt Gemeindewohnung und Familiennachzug aufgezwungen und die Opfer lebenslänglich eingesperrt.

Es gilt die Unschuldsvermutung!

Gast: Be-obachter
02.02.2012 20:21
2 0

Wäre es nicht klüger,

den Kerl an jenes Land auszuliefern, wo er die erwähnten 41 Jahre aufgebrummt bekommt?
Weil bei uns sind 20 Jahre ja nicht 20 Jahre, sondern bestenfalls 12 oder so.