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Tod nach Entbindung: Vier Söhne erhalten 110.000 Euro

03.02.2012 | 10:01 |   (DiePresse.com)

Eine Frau ist nach der Geburt ihres vierten Kindes im Krankenhaus Gmunden gestorben. Ein Gericht hat den Söhnen nun Geld zuerkannt. Auch der Witwer fordert Schadenersatz.

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Der oberösterreichische Krankenhausbetreiber gespag muss im Fall einer Frau, die 2008 in einem Spital nach der Entbindung ihres vierten Sohnes gestorben war, 110.000 Euro Trauerschaden an die vier Buben zahlen. So lautete das Urteil am Welser Landesgericht, berichteten die "Oberösterreichischen Nachrichten". Die gespag habe den Spruch zur Kenntnis genommen.

Der Witwer hatte auf 150.000 Euro Schmerzensgeld geklagt. Das Gericht habe dem jüngsten Spross 20.000 Euro, den weiteren Söhnen je 30.000 Euro zugesprochen, so der Artikel. Die Ansprüche des Witwers seien damit anerkannt worden. Die gespag-Anwälte hätten sie der Höhe nach bestritten. "Wir haben jetzt ein Urteil vorliegen. Es war auch das, was wir immer angestrebt haben, dass ein unabhängiges Gericht die Ansprüche der Familie klärt", wurde gespag-Sprecherin Jutta Oberweger in einer ersten Reaktion zitiert.

In der Causa seien weitere Verfahren gerichtsanhängig. Für sich selbst fordere der Witwer 30.000 Euro Schmerzensgeld, weitere 91.000 Euro verlange er für Kinderbetreuung, Verdienstentgang und Umbaukosten. 10.000 Euro wollen die Eltern der Verstorbenen, hieß es in dem Bericht.

Tod nach der Entbindung

Anfang September 2008 war es bei der Patientin in Gmunden während der Entbindung ihres vierten Kindes zu gravierenden Problemen gekommen. In einer Notoperation versuchten die Ärzte, ihr das Leben zu retten, sie verblutete aber nach einem Riss in der Gebärmutter. Die Krankengeschichte wurde gefälscht. Ein Oberarzt wurde wegen fahrlässiger Tötung und Urkundenfälschung verurteilt, das Verfahren gegen einen Primar endete mit einer Diversion. Nach dem Vorfall hatte die gespag Konsequenzen gezogen und Maßnahmen zur Optimierung der Dokumentationsqualität gesetzt. Das Dienstverhältnis mit dem zuständigen Primar wurde gelöst.

(APA)

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8 Kommentare
1 0

Ansprüche anerkannt

Vielleicht kann das Gericht dann auch verlautbaren, wo man Arbeitskräfte findet, die in den nächsten ein- bis eineinhalb Jahrzehnten für gesamt 91.000 EUR (und da sind Umbaukosten und Verdienstentgang dabei) vier Kinder 24/7 betreuen.

Antworten Aliasa
03.02.2012 20:18
0 1

Re: Ansprüche anerkannt

Was soll der Quatsch ? Weer 90T eingeklagt hat, kann maximal 90T bekommen. Wo zum Teufel ist Ihr Problem ?

Gast: Gastxy
03.02.2012 12:20
0 0

...das Verfahren gegen einen Primar endete mit einer Diversion...

kam es in diesem Fall nun zu einem Strafverfahren bzw gilt der Arzt dennoch als "unschuldig"?

(Diversion: http://www.rechteinfach.at/rechtslexikon/diversion-127.html)

Gast: nina blum
03.02.2012 09:59
1 0

Was kostet die Kinderbetreuung wohl? Man braucht schließlich nehr als eine Betreuerin, weil Mama nicht unters Arbeitszeitgesetz fällt, die Betreuerin schon

Und so kostet die Betreuung locker 4 Betreuerinnen x 40.000 Euro je Jahr, wenn man eine Mutter ersetzen will. Denn die müssen rund um die Uhr und auch Samstag, Sonntag und Feiertags da sein. Und Urlaub + Krankenstand kann die Mama auch nicht machen, sonst kommen Staat und Fürsorge und sagen "mangelnde Aufsicht - Kinder weg!"
So, und jetzt zahlen die Milliardenreichen Krankenvernichteranstalten 110.000 für 4 Kinder, also nicht mal ein Jahr.


Re: Was kostet die Kinderbetreuung wohl? Man braucht schließlich nehr als eine Betreuerin, weil Mama nicht unters Arbeitszeitgesetz fällt, die Betreuerin schon

Genau das ist auch meine Meinung! Eine Mutter von 4 Kindern ist mehr als ein 24-Stunden-Job! Einkaufen, Kochen, Waschen, Bügeln, Putzen, Hausaufgaben kontrollieren, Lernen mit den Kindern, Kinder zur Schule bzw. in den Kindergarten bringen, Kinder zum Fußball-, Tennisplatz etc. bringen. Spielen mit den Kindern, Knuddeln mit den Kindern...etc.etc. und dafür nur 110.000 EURO!?
Manchmal, wie in diesem Fall, wünscht man das U.S. Rechtssystem sehnlichst herbei!

Gast: ASVG-Sklave
02.02.2012 22:29
9 0

endlich geht etwas weiter in der Echtsprechung


In Amerika wären sie allerdings nicht so billig davon gekommen. Wenigstens ein guter Anfang in dieser tragischen Geschichte.

P.S. Die Freunderlwirtschaft zwischen österr. Höchstgerichten und den parteinahen Versicherungen muss ein Ende haben, dann werden auch die Entschädigungen stimmen.

Antworten cede
02.02.2012 23:41
7 0

Re: endlich geht etwas weiter in der Echtsprechung

dem kann ich nur zustimmen. es kommt sowieso nur ein bruchteil dessen was in so manchen artzpraxen und krankenhäusern verbockt wird an die öffentlichkeit.

Re: Re: endlich geht etwas weiter in der Echtsprechung

Da hast du Recht! Aber es muss ein Ende haben, dass Ärztepfuscher und Schlechtachter eine eigene mafiöse Vereinigung bilden! Es gibt jetzt einen mir bekannten Fall, bei dem endlich ein angeblich Sachverständiger wegen Prozessverschleppung, nicht genügender Beweiswürdigung und Parteilichkeit geklagt wird! man darf gespannt sein, was da herauskommt!

Im übrigen ist in der Causa Gmunden der Primar gekündigt worden und hat jetzt 15 km weiter eine Kassenordination!! Der schuldige Oberarzt arbeitet wieder in einem Gespag-KH als Oberarzt and der Landesgrenze zwischen OÖ und NÖ!