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Tierschützer-Prozess: Rein "ziviler Ungehorsam"

09.02.2012 | 20:02 |   (DiePresse.com)

Die 13 freigesprochen Tierschützer sind eindeutig nicht der Organisierten Kriminalität zuzurechnen, geht aus der Urteilsbegründung hervor.

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Die 13 beschuldigten Tierschützer sind nicht der Organisierten Kriminalität zuzurechnen. Das geht laut einem Bericht der Tageszeitung "Der Standard" aus der schriftlichen Urteilsbegründung der Wiener Neustädter Richterin Sonja Arleth hervor, die im Mai des Vorjahres im sogenannten Tierschützer-Prozess von Wiener Neustadt alle Angeklagten vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung - nicht rechtskräftig - freigesprochen hatte. Die Tierschützer hätten dem Bericht zufolge "durch legale Aktionen des zivilen Ungehorsams im Rahmen einer Protestbewegung politische Ziele verfolgt".

Arleth fehlten darüber hinaus bei den angeklagten Einzeldelikten - von Sachbeschädigungen an Hühnerbatterien bis zur Nötigung von Kleider-Bauer-Pressesprechern - fehlten überall ausreichende Beweise, so "Der Standard". Die Richterin habe vor allem den Hauptvorwurf von Staatsanwalt Wolfgang Handler zurückgewiesen, wonach eine kriminelle Tierschutzorganisation in verbrecherischer Absicht international vernetzt gegen Tierversuche und Pelzhändler vorgehe. Kritik übte die Richterin laut "Standard" auch am Leiter der Sonderkommission Tierschutz und derzeitigen Leiter des Wiener Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), Erich Zwettler: Dieser habe zum Einsatz der verdeckten Ermittlerin Danielle Durand nur "Schutzbehauptungen" aufgestellt.

Handler hatte unmittelbar nach dem Urteilsspruch angekündigt, in Berufung zu gehen. Dies könnte sich der Tageszeitung zufolge unter anderem darauf stützen, dass zwei Anträge des Staatsanwalts auf Zeugenvorladungen zum "Mafia"-Vorwurf zurückgewiesen wurden.

(APA)

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14 Kommentare
Dagobert
10.02.2012 12:18
1 0

Journalist

Ob ich bei der Presse als Journalist anfangen kann?

Anscheinend genügt es ja am Morgen den Standard zu lesen und dann einen Artikel darüber online zu stellen.

Gast: Für Herwig Baumgartner
10.02.2012 07:03
0 0

Vaterrechtsaktivist Richterwillkürlichkeit

Da müßte auch für Herwig Baumgartner als gewöhnlichen Poster über seinen Ärger mit der Justiz-aber unglücklicher Ausdrucksweise, endlich Gerechtigkeit eintreten.
Einer Person, welcher 10 Jahre alle Rechte
genommen wurden und dem das gesamte
Vermögen entzogen wurde ,ist kein
Bandenmitglied, der in eine Sonderanstalt
gebracht werden muss- dem die Justiz
seine Rechte zurückgeben muss.
Wenn die Tierrechtsaktivisten keine
Bandenmitglieder sind, dann trifft dies auch auf Baumgartner zu , dem geholfen werden muss...weil er mit Freunden ohne
Ladung bei Gericht erschienen ist und offensichtlich nur wegen seiner langen Beine ein Staatsfeind geworden ist..
Die Sonderbehandlung in Mittersteig zahlt
der Steuerzahler.

Gast: Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muss man die Rechte studiert haben!
10.02.2012 01:01
3 5

Tierschützer-Prozess: Rein "ziviler Ungehorsam".....

...ich muss ehrlich sagen, AM ANFANG dieser Geschichte war ich neutral eingestellt, aber WIE DANN EUROPAWEIT über diese "JÄGERLICHE Willfährigkeit" berichtet wurde(auch in spanischen Zeitungen) und dann auch noch DAS TAGGELD FÜR ZU UNRECHTWEGGESPERRTE IN ÖSTERREICH, IM EILTEMPO(HUSCHPFUSCH) VON DER ÖVP-JUSTIZ AUF EIN NOTSTANDSHILFEEMPFÄNGERNIVEAU GESENKT WURDE, da habe ich gewusst, DA STIMMT ETWAS NICHT........UND SO ETWAS IM 3 Jahrtausend, wo die GUTMENSCHEN Tag für Tag die heile Welt propagieren und sich ALLE Menschen angeblich einig sind, DASS AUF DIESER WELT NIE WIEDER UNRECHT PASSIEREN DARF! Ist das ALLES nur Fassade???

Gast: Freuder
09.02.2012 21:46
4 6

Die 13 beschuldigten Tierschützer sind nicht der Organisierten Kriminalität zuzurechnen.

Wohl aber die Leute, die den Prozess veranstalltet haben. Soweit ich gelesen habe wurde noch keiner von ihnen zur Rechenschaft gezogen. Wir leben in einer verkehrten Welt, in der Verbrecher unbescholtene Bürger für Kidnapping Gefängnisse und Gerichte missbrauchen können.

Gast: geoopster Heike
09.02.2012 20:44
12 2

Bravo, Frau Arleth!

Ich nehme alles zurück.
Mit diesem fundierten Urteil können sie sich selber hoch erhobenen Hauptes in die Augen schauen.

*verbeug*

Antworten jurist0815
10.02.2012 08:21
0 1

Re: Bravo, Frau Arleth!

nix da bravo, sie hätte das Verfahren bei 1. Gelegenheit einstellen müssen als der Akt auf ihren Schreibtisch gelandet ist. Wir Steuerzahler dürfen schön für ihre Dummheiten und die Dummheiten vom Handler zahlen.
Wenn man in der Privatwirtschaft als Angestellter seinem Unternehmen solche finanziellen Schäden zufügt fliegt man hochkant. Was passiert in der Justiz: Der Kollege Handler wird befördert.

Antworten fefe
10.02.2012 02:30
0 2

Re: Bravo, Frau Arleth!

Sind Sie so sicher, dass die nicht bedroht worden ist, nach dem, was die mit dem Besitzer von Kleider Bauer und seinen Mitarbeitern aufgeführt haben? Ein Richter mit Praktikum in Palermo wäre vielleicht besser gewesen.

Antworten Antworten Gast: Matador
10.02.2012 10:19
0 0

Re: Re: Bravo, Frau Arleth!

Was habens denn aufgeführt, fifi?
Offenbar verfügen sie über Geheimwissen, das weder die Polizei, noch die verdeckten ermittler, noch die StA hat!
Das ist beinahe schon Behinderung der Justiz, wenn sie das nicht sofort preisgeben!

2 2

Re: Mit diesem fundierten Urteil können sie sich selber hoch erhobenen Hauptes in den Spiegel schauen ...

... aber in keinen öffentlichen Gerichtssaal mehr, weil sie nach diesem Urteil nur mehr Haftprüfungen etc. vornehmen darf.

Auch zur Warnung für andere Richter ?

Gast: b754
09.02.2012 20:33
6 4

die organisierte kriminalität ist die övp und kleiderbauer

die wurden aber nicht angeklagt

Antworten fefe
10.02.2012 02:10
1 2

Re: die organisierte kriminalität ist die övp und kleiderbauer

Das hört sich aber nicht nach "zivilem Ungehorsam" an:

http://www.falter.at/web/print/detail.php?id=767


0 1

Re: Re: die organisierte kriminalität ist die övp und kleiderbauer

Klenk berichtet in seinem Artikel keinesfalls über geprüfte oder bewiesene Tatsachen, der zitiert hier einfach Behauptungen von Herrn Graf. Es wäre durchaus auch möglich, dass jener seine Ware selbst vernichtet hat um z.B. die Versicherungssumme zu kassieren oder um lästige - legale - Demonstrationen abzustellen. Im Gegensatz zu den Verdächtigungen gegen den VGT wurde das nie genau geprüft. Es gilt natürlich für alle die Unschuldsvermutung.

Antworten Antworten Gast: Aristodemos
10.02.2012 09:37
0 0

Re: Re: die organisierte kriminalität ist die övp und kleiderbauer

Du bist lustig... ;-)

Antworten Antworten Gast: xom
10.02.2012 08:29
0 1

Re: Re: die organisierte kriminalität ist die övp und kleiderbauer

...und wer hat behauptet, dass es sich hier um die angeklagten gehandelt hat?