Bregenz. Mit Glücksspielen war Vorarlberg nie gut Freund. Lange Zeit herrschte eine Art bewaffneter Friede zwischen dem Land und den Glücksspielbetreibern. Nun ist die Stimmung allerdings gekippt, und aus dem „Frieden“ wurde ein Rechtsstreit. In Vorarlberg ist das kleine Glücksspiel („einarmige Banditen“) verboten. Aber es gibt zwei Casinos und mehrere Wettsportlokale. Geht es nach der Landesregierung, sollen Letztere auf ein Minimum reduziert werden. Im Vorjahr wurde eine entsprechende Gesetzesnovelle beschlossen. Zwei Wettlokalbetreiber sind allerdings vor Gericht gezogen. Was ist passiert?
Die zwei Casinos sind mit März vergangenen Jahres in die Kompetenz des Bundes gefallen. Ihre steuerlichen Abgaben sind teilweise an den Kriegsopferfonds geflossen, sagt Martin Winder, Leiter des Landesabgabenamts. Diese Einnahmen sind seither weggefallen. Als Ersatz wurde mit einer Gesetzesnovelle beschlossen, dass die Wettterminals (also die Automaten, die etwa für Sportwetten eingesetzt werden) doppelt besteuert werden müssen. Demnach fallen 700 Euro monatlich pro Terminal für den Kriegsopfertopf an, und ebenfalls 700 Euro monatlich pro Terminal als Gemeindevergnügungssteuer. Gegen diese doppelte Besteuerung klagen die Wettlokalbetreiber.
Einer der Beschwerdeführer etwa besitzt in Vorarlberg neun Wettterminals, demnach müsste er jährlich mehr als 75.000 Euro in den Kriegsopferfonds einzahlen. Das sei existenzbedrohend, sagt Anwalt Walter Schwartz, der die Betreiber vertritt.
400.000 Euro an Opfer
Dass eine derart hohe Besteuerung geschäftsschädigend sein kann, ist der Landesregierung durchaus bewusst. Und wird offensichtlich auch bewusst in Kauf genommen. In einer Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) schreibt die Landesregierung, dass „die Rentabilität solcher Einrichtungen herabgesetzt wird und es zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten kommen kann“.
Die hohen Steuern seien „aus Gründen des Jugend- und Kinderschutzes und der Vorbeugung von Spielsucht“ jedenfalls gerechtfertigt. In anderen Worten: Spielsucht, Beschaffungskriminalität und Überschuldung sollen dadurch vermieden werden.
Was indessen die 815 Begünstigten des Vorarlberger Kriegsopferfonds betrifft, so werden diese zwischenzeitlich von den Einnahmen anderer Veranstaltungen – etwa Messen – bezahlt. Zudem kann der Fonds noch auf Rücklagen zurückgreifen. Seit Einführung des neuen Gesetzes ist jedenfalls kein Geld von den Wettbetreibern in den Fonds geflossen, bestätigt Winder, „weil die Verfahren bis zur Entscheidung des VfGH ausgesetzt wurden“. Sollte der Rechtsstreit noch lange andauern, muss das Land einspringen. Im vergangenen Jahr wurden rund 400.000 Euro an die Kriegsopfer (das sind rund 330 Personen, der Rest sind Witwen und Waisen) ausbezahlt.
Die Anzahl der Betroffenen verringert sich naturgemäß jährlich. Die Frage, inwieweit das Land die Terminals besteuern kann, bleibt allerdings offen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat inzwischen das laufende Verfahren unterbrochen und prüft derzeit, ob die Gesetzesnovelle des Landes überhaupt rechtmäßig ist. Es stellt sich die Frage, ob Vorarlberg für diese Steuereinnahmen zuständig sein kann. In dem entsprechenden Beschluss des VfGH wird festgehalten, dass die Besteuerung von Wetten eigentlich dem Bund zufällt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.02.2012)
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