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Missbrauch: Kloster Mehrerau will nicht zahlen

21.02.2012 | 10:57 |   (DiePresse.com)

Ein ehemaliger Internatsschüler will 200.000 Euro, weil er in dem Kloster missbraucht worden sein soll. Die Zisterzienser berufen sich auf Verjährung.

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Das Bregenzer Zisterzienser-Kloster Mehrerau beruft sich angesichts der Zivilklage eines ehemaligen Zöglings auf die Verjährung der Missbrauchs-Vorwürfe. Das Kloster hafte nicht für das vorsätzliche Handeln einzelner Mitglieder, sagt Bertram Grass, Anwalt des Klosters, zu Vorarlberger Medien.

Das heute 57-jährige Opfer soll in den 1960er-Jahren als Internatsschüler des Privatgymnasiums des Klosters von einem Pater missbraucht worden sein. Der 57-Jährige verklagte das Kloster vor einem Zivilgericht auf 200.000 Euro Schmerzengeld und Verdienstentgang.

Taten verjährt, kein medizinisches Gutachten

In der am Montag eingebrachten Klagsbeantwortung bestritt das Kloster die Ansprüche des Mannes auf Schadenersatz und verwies einmal mehr auf die Opferschutzkommission. Zudem seien die Taten aus juristischer Sicht verjährt. Er gehe nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Klage vom Gericht abgewiesen werde, so der Anwalt gegenüber den "Vorarlberger Nachrichten".

Die Klagsschrift sei zudem "minimalistisch". Sie enthalte keine medizinischen Gutachten und keine nachvollziehbare Berechnung des Verdienstentgangs, hielt der Rechtsvertreter gegenüber "ORF Radio Vorarlberg" fest. Der Mehrerauer Abt Anselm van der Linde sagte, er habe um Vergebung gebeten und dem Opfer empfohlen, sich an die Opferschutzkommission zu wenden. Dies lehnt der Mann jedoch ab.

Der Verfahrenshelfer des Opfers erklärte, sein Mandant sei von seinen Eltern in gutem Glauben in die Obhut des Klosters gegeben worden. Das Kloster treffe jedenfalls ein Auswahlverschulden, "da der Pater bereits vor seiner Einstellung wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war".

"Vagabundendasein" als Folge des Missbrauchs

Der Kläger soll 14 Jahre alt gewesen sein, als die Übergriffe 1968 begannen. Er sei von einem Pater über drei Jahre hinweg "unzählige Male" in seinem Zimmer vergewaltigt und so seelisch kaputt gemacht worden, schilderte der Mann in seiner Klage. Mit 16 Jahren brach er die Schule ab. Wäre es nicht zum Missbrauch gekommen, hätte er das Gymnasium fertig gemacht, ein technisches Studium begonnen und in der Folge "ein normales Leben mit Job und Familie" gehabt, begründete der Mann, der laut Klage ein "Vagabundendasein" führt.

2004 erstattete eine anderes Opfer des Paters Anzeige, beim Verhör soll der heute 75-Jährige ein umfassendes Geständnis abgelegt haben. Bis 2010 soll er im Bereich des Klosters Stams tätig gewesen sein, danach wurde er suspendiert.

(APA)

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41 Kommentare
 
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was Die Presse nicht schreibt


„Der Fall des Mehrerauer Paters B., "der wohl best dokumentierte kirchliche Missbrauchsfall", sei über Jahrzehnte vertuscht worden.“

„B., der "eine Spur der Verwüstung durch Kinderseelen gezogen hat" (Schwärzler) war bereits 1967 einschlägig verurteilt worden, dennoch blieb er Lehrer und Erzieher. 1982, nach Bekanntwerden eines weiteren sexuellen Übergriffs, wurde er versetzt. B. arbeitete dann in Tirol als Pfarrer - auch mit Kindern. Schwärzler: "Er wurde, wie andere Täter, nie laisiert, die Klosterleitung hat nie Konsequenzen gezogen."“

vgl. http://derstandard.at/1329703261467


remark: Die Presse ist im Besitz der Kirche



Antworten Gast: Kärcher
23.02.2012 21:24
2 0

Re: was Die Presse nicht schreibt


http://derstandard.at/1329703062493


Gast: gast la
22.02.2012 19:31
8 0

Vergebung gibt's nach der Lehre der Bibel nur, wenn man nach Kräften den Schaden wieder gut macht

Aufrichtige Reue will immer den begangenen Schaden wieder gut machen.
Verjährung zählt vielleicht rechtlich, nach den Gesetzen des Staates, bei Gott aber überhaupt nicht.

Die juristische Person - in diesem Fall das Kloster Mehrerau - haftet voll für den Schaden.

Die Entscheidungsträger des Klosters sollten sich diese Sache sehr ernst durch den Kopf gehen lassen, denn sie werden einmal für ihre Entscheidungen in dieser Sache am Jüngsten Tag dafür Rechenschaft ablegen müssen.

Rechtlich gesehen, haben sie bei der österr. Gerichtsbarkeit vielleicht gute Karten, aber es kommt noch ein anderes Gericht, bei dem mangelnde Gutachten und Verjährung nicht mehr eingewendet werden können.

Wäre ich Entscheidungsträger des Klosters, ich würde lieber das ganze Vermögen des Klosters für Entschädigungszahlungen flüssig machen und Gerechtigkeit üben, wo es nur geht, als selbst die furchtbaren Konsequenzen für mein eigenes Fehlverhalten zu tragen.

Denn: "Schrecklich ist es, in die Hände des lebendigen Gottes zu fallen!" (Hebräer 10:31)

200.000 Euro sind meines Erachtens keine wirkliche Entschädigung in so einem traurigen Fall, aber das Kloster könnte durch die Zahlung dieses Betrages sagen: "Es tut uns wirklich leid".


Grüß Gott!



Herr … Sie sind mit der Bezahlung ihres Kirchen-Beitrages schon lange im Rückstand. Ihr Rückstand für … beträgt … Euro, der Betrag für … ist mit Euro … vorgemerkt.

Wir müssen die Sache nun unserem Rechtsreferat übergeben.

Nutzen Sie daher die Möglichkeit der „Entschuldung“. Bitte folgen Sie unserem Angebot und handeln Sie in den nächsten 4 Wochen. Uns liegt vor allem daran, mit Ihnen in Zukunft ein gemeinsames Einvernehmen über den Kirchen-Beitrag herzustellen. Änderungen oder Wünsche können Sie uns selbverständlich mit dem nebenstehenden Mitteilungsblatt bekannt geben.

Denn wir wollen nicht, dass der Kirchen-Beitrag zum Problem für Sie wird.

Mit freundlichen Grüßen




Gast: ROTFRONT
21.02.2012 23:23
2 0

Tja, der liebe Gott ist auch schon verjährt


Gast: Diese Verbrechen IN GOTTES NAMEN, haben NICHTS mit dem Wahren Gott zu tun.......der Wahre Gott hat NICHTS mit dem Vatikan und seinen Zweigstellen zu tun!
21.02.2012 22:00
12 0

Die Zisterzienser berufen sich auf Verjährung???.....

....JA, so etwas nennt man Nächstenliebe! Ich bin froh zu wissen, dass JEDER MENSCH nach dem irdischen Leben, FÜR DAS BEZAHLT, was er im irdischen Leben konsumiert hat!

hat ja eh um Vergebung gebeten,

was will jemand dann noch? - Der Jesus hätte seine Freude mit diesen Brüdern.

Antworten Gast: gollp
21.02.2012 15:43
1 10

Nicht meckern, sondern selbst das Börserl öffnen

und denen helfen, die mißbraucht wurden.

Antworten Antworten Gast: Abraxa
22.02.2012 18:56
3 0

Re: Nicht meckern, sondern selbst das Börserl öffnen

Wenn Dummheit weh täte, dann würden ganz viele Menschen auf der Welt schreien, du bist mit Sicherheit dabei.

Antworten Antworten Gast: Meinender
21.02.2012 17:04
9 1

die Kathkirch soll nicht meckern!

denn dieser Verein hat selbst riesige Besitztümer, Vermögen, und lässt sich noch obendrein zusätzlich fest sponsern.
Via Kirchensteuern und Steuergeldern auch von denjenigen, die selbst bei keiner Kirche Mitglied sind!

Antworten Antworten Gast: karuku
21.02.2012 16:58
10 0

Re: Nicht meckern, sondern selbst das Börserl öffnen

Wohl das dümmste Posting des Jahres.

Re: Nicht meckern, sondern selbst das Börserl öffnen/gollp

Warum? Er hat ja nicht!

Re: Nicht meckern, sondern selbst das Börserl öffnen

Was soll diese komische Ansage?

Gast: Eisenbahnschaffner-Opfer
21.02.2012 14:49
1 7

Ich will auch eine Entschädigung!

Seit wann müssen Arbeitgeber den Opfern ihrer Untergebenen etwas (freiwillig) zahlen? Sollte ich auch versuchen, von den ÖBB eine Entschädigung zu bekommen (zusätzlich einer persönlichen Entschuldigung von Ministerin Bures)?

Antworten Gast: Eisenbahnschaffner-Opfer
22.02.2012 13:01
1 0

Re: an die Rotstrichler

Ich bitte demütigst um Verzeihung, dass es bei mir kein Kleriker, sondern nur ein Schaffner war. Mir hätte von vornherein klar sein müssen, dass es zwei Klassen von Opfern gibt: die Minderheit der kirchlichen Opfer, die mit jeder Menge von Mitgefühl rechnen dürfen, und die Mehrheit der nichtkirchlichen Opfer, die zwar so nebenbei zur Kenntnis genommen wird, um die man sich aber nicht weiter kümmert.

Re: Seit wann müssen Arbeitgeber den Opfern ihrer Untergebenen etwas zahlen ?

1. Dies ist ein Sonderfall, da ein Pater mittellos ist (Armutsgelübde).

2. Auch haften Arbeitgeber für Schäden, die Angestellte während ihrer Arbeit anrichten und sind verantwortlich für die Auswahl und Kontrolle der Angestellten.

Das Kloster kann sich seine Zahlungen aber vom mutmaßlichen Täter zurückholen (falls es eine Tat gegeben hat).

Re: Re: Da hier immer wieder komische Fragen kommen, ...

... die dann samt meiner Antwort wieder gelöscht werden :

"Falls es eine Tat gegeben hat" betrifft natürlich auch allfällige Zahlungen des Dienstgebers (des Klosters) an das mutmaßliche Opfer.


Antworten Antworten Gast: Eisenbahnschaffner-Opfer
22.02.2012 13:48
1 1

Re: Re: Seit wann müssen Arbeitgeber den Opfern ihrer Untergebenen etwas zahlen ?

Was meinst du mit "falls es eine Tat gegeben hat"? Dass das Kloster eine bereits bezahlte Entschädigung in den Rauchfang schreiben muss, wenn es KEINE Tat gegeben hat?

Gast: MB betroffen
21.02.2012 14:48
19 2

Stellungnahme von Sepp Rothwangl;

Als "blanken Zynismus“ bezeichnet Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt die Vorgehensweise des Klosters Mehrerau. "Die Mehrerau hat einen wegen Missbrauchs verurteilten Pater in seine Dienste genommen, die daraufhin innerhalb der eigenen Klostermauern erfolgte sexuelle Gewalt systematisch vertuscht und wendet nun Verjährung ein“ so Rothwangl. Das Kloster hafte selbstverständlich für die Indienststellung eines wegen Missbrauchs verurteilten Sexualstraftäters. Die Kirchenstrategie, Haftungsfragen und Schadensersatzansprüche nicht durch unabhängige Gerichte klären zu lassen, ist damit einmal mehr offen gelegt.


0 14

Selbst wenn ...

... man eine solche Haftung bejaht (was noch näher auszuführen wäre) liegt ein etwa schuldhaftes Handeln liegt als 30 Jahre zurück und ist damit eben verjährt. QED.

Re: Selbst wenn ...

QED steht für: Quantenelektrodynamik, ein Teilgebiet der Quantenphysik.

richtig zitiert, also mit einem Punkt dazwischen :

„quod erat demonstrandum“ (q. e. d.)

Wow

Das ist ihr "Diskussionsbeitrag"? Man muss sich schon mähe geben, das misszuverstehen, aber Ihnen scheint es gelungen zu sein.

Gast: Lady Leu
21.02.2012 14:43
10 0

diverse Rotstrichler ( & Innen ?) können offenbar nicht sinmnerfassend LESEN...

Absatz im Artikel;

Der Verfahrenshelfer des Opfers erklärte, sein Mandant sei von seinen Eltern in gutem Glauben in die Obhut des Klosters gegeben worden. Das Kloster treffe jedenfalls ein Auswahlverschulden, "da der Pater bereits vor seiner Einstellung wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war".

...soviel zur Argumentation;

Das Bregenzer Zisterzienser-Kloster Mehrerau beruft sich angesichts der Zivilklage eines ehemaligen Zöglings auf die Verjährung der Missbrauchs-Vorwürfe. Das Kloster hafte nicht für das vorsätzliche Handeln einzelner Mitglieder, sagt Bertram Grass, Anwalt des Klosters, zu Vorarlberger Medien.

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Vor Gott verjährt absolut nichts !!


Re: Vor Gott verjährt absolut nichts !!/gamikoe

Wenn es "IHN" gibt - JA! Aber genau DAS ist ja das Problem! Dennoch "grün" bewertet.

 
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