Bereits 76 ehemalige Zivildiener in "Waffenberufen"

Zivildienst, Zivildiener, Rotes KreuzFoto: Clemens Fabry
Zivildienst, Zivildiener, Rotes KreuzFoto: Clemens Fabry(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Seit 2010 dürfen auch ehemalige Zivildiener beruflich "zur Waffe greifen". Die meisten kommen bei der Polizei unter.

Ehemalige Zivildiener greifen zur Waffe. Immerhin 76 junge Männer haben mittlerweile die 2010 geschaffene gesetzliche Möglichkeit genutzt, auch als "Zivi" einen "Waffenberuf" ergreifen zu können. Das größte Interesse ruft dabei ein Dienst bei der Polizei hervor. Gleich 73 Ex-Zivildiener befinden sich derzeit bei der Exekutive in Ausbildung. Dazu kommen drei bei der Justizwache. Keine Zahlen konnte vorerst das Verteidigungsministerium nennen, bei der Zollwache stand der Job schon bisher ehemaligen Zivildienern frei, da Waffengebrauch nicht zwingend zu den Aufgaben gehört.

Bis ins Jahr 2010 war es wegen des 15-jährigen Waffenverbots für Zivildiener unmöglich, einen Posten etwa bei der Exekutive zu erlangen, da man in diese nur bis zum 28. Lebensjahr eintreten konnte. Die damalige Innenministerin Maria Fekter (VP) setzte schließlich auch gegen Widerstände in der eigenen Partei eine Regelung durch, die für Ex-Zivis den Weg nun seit dem Vorjahr doch frei machte.

So starteten mit Juni 2011 die ersten Interessenten die zweijährige Ausbildung zum Polizisten. Erstmals werden demnach am 1. Juni 2013 frühere Zivildiener offiziell im Sold der Exekutive stehen, hieß es im Innenministerium.

Militärische Ausbildung nachholen

Bis dahin sollten die Polizei-Anwärter auch eine militärische Grundausbildung nachgeholt haben. Freilich gibt es dazu noch keine Vereinbarung zwischen Innen- und Verteidigungsministerium. Das entsprechende Abkommen sei aber praktisch unterschriftsreif, teilten die beiden Ressorts unisono mit.

Konkret werden es dann vier Wochen sein, in denen den ehemaligen Zivildienern ein Schnellsiede-Grundwehrdienst verpasst wird. Diese Zeit wird auch zur Polizeiausbildung angerechnet.

Sollte sich ein früherer "Zivi" dazu entschließen, eine Laufbahn als Berufssoldat einzuschlagen, genügt diese Kurzausbildung freilich nicht. Diese Interessenten müssten die komplette Grundausbildung nachholen, hätten also nach dem vollen Zivildienst auch einen kompletten Präsenzdienst zu absolvieren. Ob es solche Fälle bereits gibt, konnte man im Verteidigungsministerium vorerst nicht sagen.

Justizwache ohne Bundesheer-Ausbildung

Einfacher hat man es in der Justizwache. Wer dort die einschlägige Ausbildung übersteht, wird aufgenommen, ohne dass er beim Bundesheer nachdienen müsste. Grund: Es wurde den jeweils zuständigen Ministerien selbst überlassen, ob sie mit dem Verteidigungsressort einen nachträgliche militärische Ausbildung ausmachen oder darauf verzichten. Bei der Justiz (wie auch in der Finanz) ist letzteres der Fall. Beworben für einen Posten in der Justizwache haben sich bisher 32 Personen, vier davon wurden in die Ausbildung aufgenommen, drei davon sind noch dabei, erklärte das Justizministerium auf Anfrage.

Bei der Zollwache, die im Finanzministerium ressortiert, sah man sich durch die neuen Möglichkeiten für Zivildiener zu keinen Umstellungen genötigt. Denn schon bis dahin sei fehlender Präsenzdienst kein Ausschlussgrund gewesen.

(APA)

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