Fall Kampusch: Kritik an politischer Kontrolle

Chefankläger Werner Pleischl
Chefankläger Werner Pleischl(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Mit Hilfe des FBI soll die Entführung von Natascha Kampusch neu aufgerollt werden. Chefankläger Werner Pleischl sieht Österreichs Behörden in einer schweren Vertrauenskrise.

Die Presse: Unter Ihrer Ägide wurde das Ermittlungsverfahren im Fall Kampusch eingestellt, nun sollen das FBI und das deutsche Bundeskriminalamt weiterermitteln. Was meinen Sie dazu?

Werner Pleischl: Ich habe kein Problem mit fachlicher Kontrolle. Aber es haben mehrere Polizeibehörden und drei Staatsanwaltschaften an dem Fall gearbeitet. Derzeit prüft der Rechtsschutzbeauftragte. Und es gibt eine parlamentarische Kontrolle.

Ist es dann überhaupt notwendig, dass auch das Ausland prüft?

Fachlich notwendig ist es nicht. Der Vorstoß kam vom Vorsitzenden des parlamentarischen Unterausschusses, Werner Amon. Wird etwa vermutet, dass unsere Polizei nicht das nötige Know-how hat? Oder will man ausländische Behörden, weil man den eigenen Leuten misstraut?

Was meinen Sie?

Ich vermute, man traut den eigenen Leuten nicht mehr. Dieses Misstrauen ist sehr bedauerlich und schwer nachvollziehbar. Da müssten ja viele Personen in vielen Behörden zusammengearbeitet haben, um gemeinsam irgendetwas zuzudecken.

Wie ist ein Einschreiten des FBI formal durchführbar?

In Einzelfällen arbeitet unser Bundeskriminalamt zum Beispiel mit den Deutschen zusammen, die etwa bei Schriftvergleichen oder bei Analysen von Tonaufnahmen eine bessere Ausstattung haben. Aber dazu müsste das Verfahren gegen Ernst H. (den Freund des durch Suizid umgekommenen Entführers Wolfgang Priklopil, Anm.) oder gegen unbekannte Täter wieder aufgenommen werden. Dazu sehe ich derzeit keine Veranlassung.

Werner Amon (VP), Obmann des schon erwähnten Ausschusses, sagte, die Einzeltätertheorie sei nur schwer aufrechtzuerhalten.

Ich bin generell sehr unzufrieden mit dieser Art der politischen Kontrolle. Kontrolle setzt erstens Fachkenntnis und zweitens Distanz zum kontrollierten Gegenstand voraus. Die Fachkenntnis der Ausschussmitglieder, die aus gänzlich anderen Berufen kommen, ergibt sich nicht. Und man hat den Eindruck, dass die Parteien politische Interessen durch den Ausschuss rechtfertigen möchten. Somit besteht auch keine Distanz zum Untersuchungsgegenstand. Außerdem sehe ich es als höchst bedenklich, dass die Politik die Gerichtsbarkeit kontrolliert, bekanntlich sind die Staatsanwaltschaften Teil der Gerichtsbarkeit.

Sie haben sich um die Leitung der Generalprokurator beworben, gleichzeitig wurde gegen Sie wegen Amtsmissbrauchs im Fall Kampusch ermittelt, das Verfahren wurde zwar eingestellt – aber den Posten des Leiters der Generalprokuratur haben Sie nicht bekommen. Hat der Fall Kampusch Ihrer Karriere geschadet?

Der Gegenkandidat (der Spitzenjurist Eugen Fabrizy, Anm.) war ein hoch qualifizierter Mann, sodass sich sowohl für ihn als auch für mich Argumente finden ließen. Aber es war natürlich unangenehm, dass ich in der Bewerbungsphase sehr scharf angegriffen wurde.

Ex-OGH-Präsident Johann Rzeszut – er schloss im „Presse“-Interview die Einzeltäterthese aus – schreibt über Sie an das Parlament, es liege im Zusammenhang mit den Kampusch-Ermittlungen eine „fachlich nicht nachvollziehbare Pflichtverweigerung“ vor.

Das ist eine rein bewertende Aussage ohne faktischen Inhalt. Und sie ist falsch.

Warum soll dann Rzeszut – er ist mit dem höchsten Orden der Republik, dem Großen Goldenen Ehrenzeichen am Bande, ausgezeichnet – so etwas schreiben?

Mit Rzeszut verband mich ein nahezu freundschaftliches Verhältnis. Das hat sich durch das Verfahren Kampusch von einem Tag auf den anderen geändert. Die Gründe sind mir nicht zugänglich. Die Kritik, die er an mir übt, hat kein Tatsachensubstrat.

Eine Zeugin sprach mehrfach von zwei Tätern in dem Bus, in dem Kampusch entführt wurde.

Es gibt oft unterschiedliche Aussagen von Zeugen. Das ist Routine. Frau Kampusch, die Jahre in der Gewalt des Entführers verbracht hat, hat immer gesagt, sie war nur mit einer Person konfrontiert. Die andere Zeugin hingegen hat als völlig verschrecktes Kind eine kurze Wahrnehmung in einer Stresssituation gemacht. Im Laufe der Jahre hat sie dann immer detailliertere Angaben gemacht, die aber nicht miteinander übereinstimmen und trotz umfangreicher Ermittlungen nicht bestätigt werden konnten.

Das heißt, die Zeugin hat sich geirrt?

Ich gehe davon aus, dass sie sich geirrt hat.

Wie beurteilen Sie denn nun die Rolle von Ernst H.?

H. hat von Anfang an ziemlich plump gelogen, das heißt aber nicht, dass er Mittäter ist.

Verstehen Sie, dass es Menschen gibt, die an der Einzeltätertheorie zweifeln?

Alle großen Kriminalfälle rufen Verschwörungstheorien hervor. Und hier ist der Täter tot, dadurch wird ein verständliches Vergeltungsbedürfnis nicht befriedigt. Und es bleiben zwangsläufig Fragen offen. So ist bis heute eine vor der Tat bestehende Beziehung zwischen Täter und Opfer nicht nachvollziehbar. Berichte, es gebe eine Verbindung zwischen dem Täter und der Familie des Opfers haben sich als haltlos herausgestellt. Außerdem kennt man, kenne ich als Vater von vier Kindern die Angst von Eltern, wenn ein Kind nicht rechtzeitig von der Schule heimkommt. Nun kommen hochrangige Personen und sagen, die Einzeltätertheorie ist auszuschließen. Diese Leute schüren Ängste.

Sie sagen also definitiv: Die Einzeltätertheorie ist richtig.

Ich bin davon überzeugt.

Zum Bericht der Staatsanwaltschaft Innsbruck >>>

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.03.2012)

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