Staatsanwalt: Kampuschs Angaben "widerspruchsfrei"

Archiv: Natascha Kampusch bei einer Präsentation ihres Buches im Dezember 2010.
Archiv: Natascha Kampusch bei einer Präsentation ihres Buches im Dezember 2010.(c) EPA (Laszlo Beliczay)
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Nach Einstellung des Verfahrens gegen fünf Staatsanwälte im Fall Kampusch gibt es nun eine Begründung der zuständigen Staatsanwaltschaft Innsbruck.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat am Montag die Urteilsbegründung veröffentlicht, warum sie im November 2011 das Verfahren gegen fünf Staatsanwälte eingestellt hat. Der pensionierte OGH-Präsident Johann Rzeszut hatte im Zuge der Ermittlungen im Entführungsfall Natascha Kampusch eine entsprechende Anzeige wegen Amtsmissbrauch eingebracht. Einerseits könne der Sachverhalt, welcher der Anzeige zugrunde liegt, zu keinem mit gerichtlicher Strafe bedrohtem Tatbestand subsumiert werden und andererseits bestehe kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung der Beschuldigten.

Die Tiroler Strafverfolgungsbehörden hatten gegen ihre Wiener Kollegen auf Basis von Anschuldigungen des ehemaligen OGH-Präsidenten Rzeszut ermittelt, der diesen in seiner Funktion als Ex-Mitglied einer vom Innenministerium eingesetzten Evaluierungskommission zu den Kampusch-Ermittlungen schwere Versäumnisse vorgeworfen hatte. Rzeszut bezichtigte die Staatsanwälte, wissentlich wesentliche Ergebnisse der Polizeiarbeit ignoriert und sich frühzeitig auf Wolfgang Priklopil als Einzeltäter festgelegt zu haben.

Kampuschs Angaben "widerspruchsfrei"

Auch in mehreren Interviews hatte Rzeszut kritisiert, dass die Ermittler die Aussagen der Tatzeugin Ischtar A. nicht ernst genommen haben. Das damals zwölf Jahre alte Mädchen hatte stets von zwei Tätern gesprochen, die Kampusch entführt haben sollen. "Der Vorwurf, die Angaben der Zeugin Ischtar A. seien außer Acht gelassen worden, man habe sich allein an den Angaben des Opfers Natascha K. orientiert, ist nicht richtig. Die Ermittlungen wurden im Hinblick auf die Angaben der Ischtar A. auch zur Erhebung von Hinweisen auf Mittäter geführt", so die Staatsanwaltschaft. Zum einen sei ein Irrtum der Zeugin aber weder ausgeschlossen, noch seien ihre Angaben im Kern von derartiger Konstanz, dass ihre Überzeugung, zwei Täter gesehen zu haben, eine verlässliche Beweisgrundlage bilden könnte.

Man habe sich auch nicht alleine an den Aussagen von Kampusch orientiert: "Dass Natascha K. die Frage nach Mittätern der Entführung nicht sofort ausdrücklich verneint hat, ist nicht zutreffend. Ihre diesbezüglichen Angaben sind widerspruchsfrei." Die von Rzeszut vorgebrachten Gründe, die hinreichend Anlass gegeben hätten, die Zuverlässigkeit der Angaben von Kampusch in Zweifel zu ziehen, "stellten sich überwiegend als nicht schlüssig und nachvollziehbar dar".

"Kein gutes Licht" auf Ernst H.

Auch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Ernst H., einen Freund des Entführers Wolfgang Priklopil, wegen des Verdachtes der Mittäterschaft entsprach laut der Begründung der Sach- und Rechtslage. "Tatsächlich werfen die Verfahrensergebnisse kein gutes Licht auf die Glaubwürdigkeit des Genannten", so die Staatsanwaltschaft. Für eine Anklageerhebung hätte dies aber nicht gereicht. Auch die Vorwürfe, dass die Staatsanwaltschaft die polizeilichen Ermittlungen behindert hat, erhärteten sich laut Staatsanwaltschaft Innsbruck nicht.

(Ag.)

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