Fall Kampusch: Private Ermittlungen gegen Honorar?

Archivbild: Natascha Kampusch
Archivbild: Natascha Kampusch(c) Theresa Zötl
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Mehrere tausend Euro dürfte ein Polizist bekommen haben, der im Fall Kampusch auf eigene Faust ermittelt haben soll. Auftraggeber soll der Bruder eines verstorbenen Kampusch-Chefermittlers sein. Dieser dementiert jedoch.

Der Polizist, der vor zwei Wochen mit angeblichen "Privatermittlungen" im Fall Kampusch in die Schlagzeilen geraten war, soll ein Honorar von mehreren tausend Euro bekommen haben. Das berichtet das Ö1-Morgenjournal am Donnerstag unter Berufung auf den SMS-Verkehr des mittlerweile suspendierten Beamten.

Anfang März soll der Polizist Josef W., der auch FPÖ-Gemeinderat in einer Wiener Umlandgemeinde ist, ohne Ermittlungsauftrag in einer Volksschule versucht haben, an die DNA-Probe einer Schülerin zu kommen. Diese illegalen Ermittlungen sollen im Zusammenhang mit dem Fall Kampusch gestanden sein. W. wollte angeblich einem immer wieder aufkeimenden Gerücht nachgehen, dass Entführungsopfer Kampusch eine Tochter habe.

Anstiftung zum Amtsmissbrauch

Ö1 will nun herausgefunden haben, dass W. für seine Nachforschungen ein Honorar bekommen hat, die Rede ist von einem fünfstelligen Betrag. Auftraggeber soll aber nicht - wie vom Beamten anfangs angegeben - Ex-OGH-Präsident Johann Rzeszut gewesen sein. Vielmehr habe der Bruder eines durch Selbstmord aus dem Leben geschiedenen Kampusch-Chefermittlers den Auftrag erteilt. Gegenüber der "Presse" dementiert der Bruder des Verstorbenen. Er kenne den suspendierten Beamten W. nicht einmal.

"Wir prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch gegen ihn eingeleitet wird," sagte wiederum der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Ernst Habitzl, am Donnerstag zur APA. Gegen Polizist W. wird bereits wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt

Bruder zweifelt an Selbstmord

Besagter Kampusch-Chefermittler wurde vor zwei Jahren tot auf der Terrasse seiner Grazer Wohnung gefunden. Er hatte eine tödliche Schussverletzung im linken Schläfenbereich. Selbstmord, hieß es sehr bald. Der Bruder des Verstorbenen glaubt jedoch an ein Gewaltverbrechen. Er soll nach dem Tod seines Bruders Ermittlungsakten und Bargeld aus der Wohnung des Polizisten gestohlen haben, wofür er sich auch bereits vor Gericht verantworten musste.

(red.)

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