Missbrauch: Neue Klage gegen das Kloster Mehrerau

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Missbrauch Weitere Klage gegen(c) APA/DIETMAR STIPLOVSEK (DIETMAR STIPLOVSEK)
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Ein ehemaliger Internatsschüler klagt das Vorarlberger Kloster auf 135.000 Euro Schmerzengeld und Verdienstentgang. Es ist die zweite Klage dieser Art.

Das Bregenzer Zisterzienser-Kloster Mehrerau sieht sich mit einer weiteren Zivilgerichtsklage eines ehemaligen Internatsschülers konfrontiert. Der Kläger verlangt 135.000 Euro an Schmerzengeld und Verdienstentgang, außerdem solle das Kloster auch für zukünftige Schäden haften. Der Mann wird von mindestens 20 ehemaligen Mitschülern unterstützt, teilte die Gruppe rund um das Opfer am Montag in einer Aussendung mit.

Es sei in den vergangenen Monaten klar geworden, dass in Schule und Internat des Klosters Mehrerau über rund 15 Jahre hinweg sexuelle Gewalt an Schülern ausgeübt worden sei, erklärte Philipp Schwärzler als Sprecher der Gruppe.

Priester trotz Verurteilung in der Jugendarbeit

Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Priester, der bereits 1967 wegen Missbrauchs von Minderjährigen strafrechtlich verurteilt worden sei. Dennoch habe das Kloster den Pater bis 1982 weiterhin in der Jugendarbeit eingesetzt. "Das Kloster hat den verurteilten Sexualstraftäter mit Kindern und Jugendlichen arbeiten lassen, daher steht es unserem Verständnis nach auch in der Verantwortung", sagte Schwärzler.

Die Gruppe beruft sich unter anderem darauf, dass die Verjährung im Falle ihres Mitschülers nicht greife. "Nachdem die letzte sexuelle Gewalthandlung an dem Mann im März 1982 erfolgte, wurde die Klage noch rechtzeitig vor der 30-jährigen absoluten Verjährungsfrist eingebracht", erklärte dazu Rechtsanwalt Sanjay Doshi, der den Mann vertritt.

Erste Klage im Jänner

Eine erste Zivilgerichtsklage gegen das Kloster Mehrerau ist im Jänner bekanntgeworden. Ein heute 57-Jähriger, der eigenen Angaben zufolge in den 1960er Jahren von demselben Pater vergewaltigt wurde, fordert vom Kloster 200.000 Euro. Das Kloster stellt sich allerdings auf den Standpunkt, nicht für das vorsätzliche Handeln einzelner Mitglieder zu haften.

Alt-Abt rechtfertigt sich

Der ehemalige Abt des Klosters, Kassian Lauterer, hat am Montag sein Vorgehen gegen den beschuldigten Pater gerechtfertigt. Er habe sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Jahr 1982 gehandelt, so Lauterer in einer Aussendung. Er sei sich damals sicher gewesen, richtig zu handeln, aber: "Aus heutiger Sicht war es nicht genug", so der Alt-Abt.

Lauterer erklärte, 1982 von den Eltern des nunmehrigen Klägers über den sexuellen Missbrauch ihres Sohnes durch den Pater informiert worden zu sein. Er habe den Geistlichen daraufhin sofort aus dem Schuldienst entfernt, als Priester suspendiert und versetzt. Daraufhin hätten die Eltern auf eine Anzeige gegen den Pater verzichtet.

Der Alt-Abt betonte, dass sein 1968 verstorbener Vorgänger Heinrich Groner mögliches Wissen über sexuellen Missbrauch bzw. über eventuelle Verurteilungen nicht an ihn weitergegeben habe - der beschuldigte Pater ist angeblich bereits 1967 wegen Missbrauchs von Minderjährigen strafrechtlich verurteilt worden. Laut Lauterer gab es auch in den Personalakten keinerlei Unterlagen oder Hinweise. "Zur damaligen Zeit war es bedauerlicherweise üblich, dass über derartige Ereignisse geschwiegen wurde", sagte Lauterer.

Er verurteile jeglichen Missbrauch und Übergriffe in der Vergangenheit. "Ich bedaure zutiefst, was jungen Menschen angetan wurde. Es erfüllt mich mit Scham", so Lauterer, der das Kloster Mehrerau von 1968 bis 2009 leitete. Wenn es dem Opfer möglich sei, "bitte ich um Verzeihung", sagte der Alt-Abt.

(APA)

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