Illegale Zweitwohnungen: Salzburg droht mit Versteigerung

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Wer in Salzburgs Gemeinden eine nicht legale Ferienwohnung hat, muss künftig mit strengeren Sanktionen rechnen. Das Land arbeitet derzeit an einer Novelle zum Grundverkehrsgesetz.

Salzburg. Die Villa am See, das Haus in den Bergen, die Wohnung im Wintersportort: Wer solch attraktive Immobilien nicht dauerhaft bewohnt, sondern illegal als Ferienwohnung nutzt, der muss künftig im Bundesland Salzburg mit strengen Sanktionen rechnen. Das Land arbeitet derzeit an einer Novelle zum Grundverkehrsgesetz, um illegalen Zweitwohnungen den Kampf anzusagen.

Legale Ferienwohnungen in eigens von der Raumordnung dafür deklarierten Zweitwohngebieten der Gemeinden sind davon nicht betroffen. Dass ein reicher Ortsfremder einen Baugrund oder eine Wohnung in schöner Lage erwirbt und sich ein inoffizielles Feriendomizil einrichtet, ohne dass die Gemeinde dagegen etwas unternehmen kann, wird es zumindest nach dem Willen des ressortzuständigen Landesrats Sepp Eisl (VP) in Hinkunft nicht mehr geben. Im schlimmsten Fall soll die illegale Zweitwohnung sogar zwangsversteigert werden können.

Der Hintergrund für die Verschärfung: In vielen touristisch interessanten Salzburger Gemeinden ist Baugrund ohnehin eine rare Sache. Wegen der seit Jahren stark ansteigenden zusätzlichen Nachfrage nach Grund, Häusern und Wohnungen von Menschen, die eigentlich nur an einer Feriennutzung Interesse haben, sind die Preise massiv gestiegen.

„Wir wollen die Preise wieder auf ein Niveau bringen, das sich auch einheimische Familien leisten können“, sagte Alois Gadenstätter (VP), Bürgermeister von Maria Alm, zur „Presse“. Mit immerhin 146 Hektar Zweitwohnsitzgrundstücken gehört die Pinzgauer Gemeinde zu den Orten mit den meisten legalen Ferienwohnungen im Bundesland. Doch seit ein paar Jahren bemerkt auch Maria Alm, dass in ganz normalen Mehrparteienhäusern oder bei Einzelobjekten verstärkt ortsfremde Käufer auftreten, die nicht vorhaben, einen dauerhaften Wohnsitz zu begründen. Dass es sich um eine Feriennutzung handelt, bemerkt die Gemeinde erst, wenn die meiste Zeit die Rollläden zu sind, kein Wasser verbraucht wird und kein Müll zu entsorgen ist.

Genau auf solche Anzeichen will man künftig mit Anzeigen reagieren können. Ein Käufer muss künftig beim Notar erklären, dass er in der jeweiligen Immobilie seinen Hauptwohnsitz errichten wird. Tut er das später dann doch nicht, kann die Gemeinde einschreiten und gemeinsam mit Bezirkshauptmannschaft und Land gegen die illegale Zweitwohnung vorgehen. Dass das zwar theoretisch gut klingt, in der Praxis aber ein jahrelanger Kampf durch viele Instanzen sein wird, ist auch Eisl klar. „Wir gehen davon aus, dass die neuen Möglichkeiten eine abschreckende Wirkung haben. Bisher hatten die Gemeinden kaum eine Handhabe“, sagte Franz Wieser, Pressesprecher von Eisl im Gespräch mit der „Presse“. Wenn ein Käufer beurkunde, dass er einen Hauptwohnsitz errichten wird, habe das eine andere Verbindlichkeit. Dass die Niederlassungsfreiheit der EU möglichen Sanktionen sehr enge Grenzen setzt, sei klar.

Gadenstätter will jedenfalls illegalen Zweitwohnungen nicht länger tatenlos zusehen und im Notfall Anzeige erstatten. Auch legalen Zweitwohnbesitzern droht in vielen Salzburger Gemeinden demnächst Ungemach: Viele Kommunen nützen die Möglichkeit, in Ferienwohngebieten einen Zuschlag auf die besondere Ortstaxe einzuheben, um die Gäste an den Infrastrukturkosten angemessener zu beteiligen. Ein Plus von 30 Prozent dürfen die Maria Almer Zweitwohnbesitzer auf ihrer Vorschreibung für das kommende Jahr erwarten. Maria Alm hat bei 2000 Hauptwohnsitzen immerhin 2100 Nebenwohnsitze. Noch krasser ist es in Saalbach-Hinterglemm: Da kommen auf 2900 Hauptwohnsitze knapp 5000 Zweitwohnsitze. Auch Wald-Königsleiten oder St. Gilgen gelten als Zweitwohnsitzhochburgen mit allen Vor- und Nachteilen nur temporärer Ortsbewohner. Was die Zahl der illegalen Zweitwohnsitze im Bundesland betrifft, gibt es nur Schätzungen: Es könnten immerhin rund 8000 Wohnungen oder Häuser sein.

Auf einen Blick

In vielen Salzburger Gemeinden mit starkem Tourismus sind die Preise für Baugrund hoch – eine Folge davon, dass sich viele Fremde Zweitwohnsitze bauen, diese aber nur als Ferienhaus nutzen. Strafbestimmungen für diese Praxis sollen Abhilfe schaffen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.03.2012)

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