Kindesentziehung: "Der erste Schritt muss vom Vater kommen"

Der Mietwagen, in den der Fünfjährige gezerrt wurde, wurde bei Graz gefunden.
Der Mietwagen, in den der Fünfjährige gezerrt wurde, wurde bei Graz gefunden.(c) EPA (STR)
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Sowohl die dänischen als auch die österreichischen Behörden setzen auf Beruhigung über Ostern. Der Haftbefehl gegen den Vater bleibt aufrecht.

Der dänische Staatsangehörige, der am Dienstag in Graz seinen fünfjährigen Sohn vor den Augen der Mutter in ein Auto gezerrt und nach Dänemark gebracht hatte, wurde am Mittwochabend von der Polizei angehört. Die dänischen Behörden wollen eventuelle Schritte gegen den 40-Jährigen erst nach Ostern setzen, berichtete die Nachrichtenagentur Ritzau. Der Vater selbst hielt in mehreren TV-Interviews fest, dass die Kindesentziehung wohl überlegt gewesen sei. "Das war keine Verzweiflungstat", erklärte der 40-Jährige. Er sieht sich im Recht, habe doch eigentlich die Mutter ihm das Kind entzogen, als sie mit dem Buben nach Österreich übersiedelt war. "Ich habe die volle Obsorge", so der 40-Jährige.

Kern des Konflikts sind zwei widersprüchliche Gerichtsentscheide: In Dänemark wurde dem Vater die Obsorge zugesprochen, und zwar im Vorjahr, in Österreich der Mutter. "Ich konnte nicht mehr länger darauf warten, dass Oliver durch die Trennung von seinen Freunden, seiner Familie und seinem Vater, der ihm sehr nahesteht, Schaden erleidet", erklärte der Vater des fünfjährigen.

In der verfahrenen Situation will die dänische Polizei erst nach Ostern juristisch prüfen, wie mit dem in Österreich erlassenen Haftbefehl gegen den Kindsvater umzugehen ist. "Uns ist vor allem wichtig, dass es dem Jungen gut geht", so ein Behördenvertreter. Über die Osterfeiertage sollen Vater und Sohn ihre Ruhe haben. Danach würden Juristen die österreichische Eingabe prüfen und versuchen, Ordnung in die verworrene Lage zu bringen. Ein Sprecher des Vaters interpretierte diese Vorgehensweise dahingehend, dass die Polizei "zum jetzigen Zeitpunkt das Urteil des dänischen Gerichts akzeptiert".

"Kennen nur die Medienberichte"

Auch die österreichischen Behörden setzen auf eine Beruhigung der Situation über Ostern. "Offiziell wissen wir nichts vom Aufenthaltsort des Mannes und des Buben. Wir kennen auch nur die Medienberichte", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Hansjörg Bacher. Es gehe vor allem darum, Ruhe in die Sache zu bringen, aber auch zu wissen, dass es dem Kind gutgehe. "Alles Weitere wird auf dem Behördenwege abgewickelt. Druck zu machen wäre falsch, aber der Haftbefehl ist notwendig gewesen", so Bacher.

"Er hat es in der Hand, sich zu stellen und Kontakt aufzunehmen, der erste Schritt müsste von ihm kommen", erklärte der Sprecher. Der Mann müsse auch nicht nach Österreich kommen, eine Befragung könne über die Rechtshilfe durch die dänischen Behörden erfolgen. Seine medial verbreitete Forderung, erst müsse der Haftbefehl aufgehoben werden, sei aber die falsche Reihenfolge, erpressen lasse man sich nicht, so Bacher.

Die Wiener Anwältin der Grazer Mutter des Fünfjährigen, Britta Schönhart, erklärte: "In der Situation gibt es keine wesentliche Veränderung, der Antrag auf Rückführung des Buben nach Österreich wird so schnell als möglich beim Justizministerium eingebracht. Die Mutter selbst habe derzeit keinen Kontakt zu ihrem Sohn oder zur Familie des Vaters. "Sie möchte nicht, dass ihr Sohn unter Einfluss des Vaters steht und ihm die Aktion erklärt bzw. ihn manipuliert. Ihr ist es ein Anliegen, das Kind in Betreuung zu sehen oder zum Beispiel bei ihrer Freundin in Dänemark. Der Kleine sollte auch psychologisch betreut werden", so die Advokatin.

(APA)

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