Dornbirn: Die Testamentsfälscher

Dornbirn Testamentsfaelscher
Dornbirn Testamentsfaelscher(c) APA/BARBARA GINDL (BARBARA GINDL)
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Richter und Rechtspfleger stehen ab heute auf der anderen Seite – sie sind Angeklagte. Am Bezirksgericht Dornbirn gab es über Jahre ein ausgeklügeltes System zur Fälschung von Testamenten.

Kornelia Ratz urteilte jahrelang über jene, denen kleine und große Gesetzesübertretungen vorgeworfen wurden. Ab dem heutigen  Montag sitzt die seit März 2010 suspendierte Richterin auf der Anklagebank. Die 49-jährige ehemalige Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch ist eine von zehn Beschuldigten der Dornbirner Testamentsfälscheraffäre.

Es ist eine Causa, die bei vielen das Vertrauen, vor Gericht zu seinem Recht zu kommen, erschüttert hat. Von den zehn Angeklagten, die sich vor Richter Andreas Posch verantworten müssen, sind fünf langjährige Mitarbeiter der Justiz. Wegen möglicher Befangenheit wurde das Verfahren nach Salzburg verlegt.

Gelegenheit macht Diebe. Über Jahre sollen Rechtspfleger durch geschickte Manipulationen Erbschaften in die eigene Tasche gesteckt haben. Der Richterin wird vorgeworfen, bei den Kollegen ein Testament in Auftrag gegeben zu haben, um ihre Mutter und ihre Tante zu begünstigen. Die Angeklagten müssen sich wegen Amtsmissbrauchs, gewerbsmäßig schweren Betrugs unter Ausnützung einer Amtsstellung und Fälschung besonders geschützter Urkunden unter Ausnützung einer Amtsstellung verantworten.

Während der Hauptangeklagte, der 48-jährige Jürgen H., Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn, wie einige andere Beschuldigte, ein umfassendes Geständnis abgelegt hat und sich zu den Testamentsfälschungen bekennt, bestreitet Ratz die Vorwürfe. „Wir werden auf unschuldig plädieren“, kündigte Bertram Grass, Anwalt der Richterin, an. Die beiden Anklagen in der aufsehenerregenden Causa, die von den Staatsanwaltschaften Feldkirch und Steyr erstellt wurden, lesen sich wie der Krimi eines fantasiebegabten Autors.

Es gibt jede Menge meist alleinstehende, demente Verstorbene, viel Bar- und Immobilienvermögen, auf alt getrimmte Papiere, abgepauste Unterschriften und überraschend aufgetauchte Testamente mit Erben, die keiner kannte. Laut Staatsanwaltschaft sollen von 2001 bis 2008 in 18 Verlassenschaftsverfahren Testamente und Verträge manipuliert worden sein. Zum Vorteil der Justizmitarbeiter oder von Angehörigen und Freunden, die zum Teil als Scheinerben auftraten. Der Schaden wird auf zehn Millionen Euro geschätzt. Mehr als 80 geprellte Erben haben sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. 2009 begann eine junge Richterin zu recherchieren, weil ihr bei der Bearbeitung einer Erbschaft manches eigenartig vorkam. Sie entdeckte auffällig ähnliche Testamente und immer wieder dieselben Personen als Testamentskuratoren. Die Richterin erstattete Anzeige. Im November 2009 gab es erste Verhaftungen: Der Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn, Jürgen H., Rechtspfleger Kurt T. und Peter H., ein in Salzburg lebender Vorarlberger, mussten in Untersuchungshaft. „Jürgen H. bleibt geständig“, sagte sein Anwalt Klaus Grubhofer. Die Fälschungen täten ihm sehr leid. Sein Mandant wäre als sehr junger Mann ans Bezirksgericht gekommen und habe gesehen, dass „sich manche ihre Suppe richten“. Als er in der Position war, habe er es sich auch gerichtet, schilderte der Verteidiger. „Der Erfinder des Systems war er nicht“, betonte Grubhofer. Das System war ziemlich ausgeklügelt: Die Fälscher hielten gezielt Ausschau nach vermögenden, alleinstehenden alten Leuten ohne direkte Nachkommen. In deren Namen schrieb Jürgen H. ein fiktives Testament, das von angeblichen Zeugen, meist waren es bereits Verstorbene, „unterschrieben“ wurde.

Dabei wurden Namenszüge einfach abgepaust. Damit alles echt aussah, wurden Gerichtskostenmarken von alten Dokumenten abgelöst, alte Tinte verwendet, mit alten Schreibmaschinen gearbeitet und die falschen Dokumente im Testamentsregister in vorsorglich frei gelassenen Zeilen alter Listen eingetragen. Als Haupterbe und „Zwischenstation“ diente meist eine demente Person mit nur noch geringer Lebenserwartung. Diese hinterließ das Vermögen in einem weiteren gefälschten Testament einem Freund oder Angehörigen des Hauptbeschuldigten.

Bis zu 15 Jahre Haft. Peter H. war so ein Scheinerbe. Der in Salzburg Lebende verwertete die ererbten Immobilien und legte das Geld für den Fälscherkreis an. Eine vom Verteidiger des Hauptbeschuldigten und einem Kollegen vorgeschlagene Lösung zur Wiedergutmachung des Schadens über einen Treuhandfonds ist gescheitert. „Die Voraussetzungen wären da“, sagte Grubhofer. Eine Wiedergutmachung könnte ebenso wie das Geständnis als Milderungsgrund gewertet werden. Immerhin drohen Jürgen H. und den anderen bis zu 15 Jahre Haft.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.04.2012)

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