Kinderpornografie: Kritik an "Begnadigung" eines Polizisten

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Symbolbild Polizei(c) FABRY Clemens
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Ein Kriminalbeamter wurde wegen Kinderpornografie verurteilt. Nach einer Entscheidung der Disziplinaroberkommission konnte er weiter seinen Dienst versehen. Nun wird der Fall neu aufgerollt.

Wende nach der schweren Kritik an der Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt, die unter anderem einen wegen Kinderpornografie verurteilten Kriminalbeamten begnadigt hatte - "Die Presse" berichtete darüber bereits im Rechtspanorama. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob diesen Bescheid nun auf. Der Fall des Polizisten aus Niederösterreich - der nach wie vor seinen Dienst versieht - muss nun neuerlich von der Disziplinaroberkommission verhandelt werden.

Der Kriminalbeamte wurde erstinstanzlich schuldig erkannt, von April 2005 bis April 2008 Internetseiten mit kinderpornografischem Material besucht und sich von dort Bilder beschafft zu haben. 450 Fotos soll der Mann aus dem Internet heruntergeladen und 318 weitere auf einer externen Festplatte gespeichert haben. Der Polizist wurde im Gerichtsprozess zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre, verurteilt. Von der Disziplinarkommission des Innenministeriums wurde er entlassen. Gegen diese Entscheidung ging der Beamte jedoch in Berufung, der die Disziplinaroberkommission Folge leistete. Der Mann bekam anstelle der Entlassung eine Strafe im Ausmaß von fünf Monatsgehältern.

Gegen diese "Begnadigung" legte der Disziplinaranwalt Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein, die nun erfolgreich war. Die Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt hätte bei einer Umwandlung der Entlassung in eine Geldstrafe im Verfahren eine mündliche Verhandlung durchführen müssen, dies tat sie aber nicht. Was laut VwGH ebenfalls gegen eine Begnadigung spreche, sei der lange Tatzeitraum - über drei Jahre.

Nun muss die Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt neuerlich über das Schicksal des Kriminalbeamten verhandeln. Bis dahin versieht der Mann weiterhin seinen Dienst in Niederösterreich. "In einem sehr spezifischen Arbeitsbereich unter sehr kompetenter Dienstaufsicht", wie ein Sprecher des Innenministeriums betonte.

(APA)

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