Wiederbetätigungsprozess: "Die meinen das wirklich ernst"

Archivbild: Straflandesgericht  Graz
Archivbild: Straflandesgericht Graz(c) APA/MARKUS LEODOLTER (MARKUS LEODOLTER)
  • Drucken

Zehn Männer stehen in Graz seit Montag wegen NS-Wiederbetätigung vor Gericht. Sie sollen mit Nazi-Parolen Ausschreitungen provoziert und Aufkleber für Holocaust-Leugner Gerd Honsik verteilt haben.

Im Grazer Straflandesgericht hat Montagfrüh ein Geschworenenprozess um NS-Wiederbetätigung begonnen. Auf der Anklagebank sitzen zehn Männer im Alter von 21 bis 44 Jahren, als Hauptangeklagter gilt der Oststeirer Franz Radl. Der Staatsanwalt wirft ihm vor, seit über 20 Jahren Nazi-Propaganda zu machen.

Es dauerte am Montag mehr als eine halbe Stunde, bis alle Beschuldigten samt ihren Anwälten auf den richtigen Plätzen saßen und die Personalien überprüft waren. Erst dann konnte Staatsanwalt Johannes Winklhofer mit seinem Plädoyer beginnen.

"Interesse für Erziehungspolitik"

"Der Hauptangeklagte ist Franz Radl" stellte der Ankläger gleich zu Beginn klar. Der Oststeirer, der deutlich älter ist als die anderen, wurde bereits einige Male einschlägig verurteilt. Der Ankläger ging zu Beginn auf die Sinnhaftigkeit des Verbotsgesetzes ein, das genau vor 67 Jahren (8.5.1945) eingeführt wurde: "Sie müssen sich zurückversetzen ins Frühjahr 1945, das Land war auch humanitär bankrott", hielt er den Geschworenen vor Augen. "Der Staat schützt mit diesem Gesetz seine demokratischen Grundwerte."

Radl habe zusammen mit dem Holocaust-Leugner Gerd Honsik einen Verlag betrieben und mit einem Aufkleber für die Homepage Honsiks geworben. Außerdem ortete der Staatsanwalt bei Radl "ein reges Interesse für Erziehungspolitik", denn bei der Hausdurchsuchung fand sich bei dem Oststeirer eine CD mit Materialien, die die Gräuel des Zweiten Weltkriegs verharmlosten und die Aufschrift trug: "Ab der 4. Schulstufe geeignet". Eine der Verurteilungen Radls resultierte aus seinem Versuch, vor einem Gymnasium Honsiks Zeitschrift "Halt" an Schüler zu verteilen.

Nazi-Parolen beim Public Viewing

An den weiteren Delikten waren nur acht der Angeklagten beteiligt, Radl war hier nicht dabei. Es handelte sich um Vorfälle in einem Lokal und beim Public Viewing während eines WM-Fußballspiels 2010. Dabei sollen die Beschuldigten Nazi-Parolen gegrölt, das Horst-Wessel-Lied angestimmt und auch den Hitler-Gruß verwendet haben. Die Körperverletzungen an jenen Personen, die das unterbinden wollten, wurden bereits in einem eigenen Prozess abgehandelt.

"Die meinen das wirklich ernst", war der Staatsanwalt von der Schuld der Angeklagten völlig überzeugt. Die Verteidiger schoben unisono die Schuld auf Radl und betonten, ihre Mandanten spielten nur eine untergeordnete Rolle.

Franz Radl bezeichnete die Ausführungen des Staatsanwaltes als "Anwürfe der gemeinsten Art" und meinte, es werde für die Geschworenen lehrreich sein, was in diesem Land möglich sei.

Der Prozess wird heute, Dienstag, fortgesetzt.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.