Fall Cain: Jugendamt wird entlastet

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Symbolbild(c) APA/DIETMAR STIPLOVSEK (DIETMAR STIPLOVSEK)
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Expertenkommission verneint eine Mitschuld der Jugendwohlfahrt in Vorarlberg am Tod des kleinen Cain. Es habe keinerlei Verdacht auf eine Misshandlung des dreijährigen Cain und seines älteren Bruder bestanden.

Bregenz/APA. Die Vorarlberger Volksanwältin Gabriele Strele hat am Montag die Jugendwohlfahrtsbehörde von einem Verschulden am Tod des dreijährigen Cain freigesprochen. „Die Jugendwohlfahrt hat ihre Verantwortung wahrgenommen“, auch wenn es gewisse Beanstandungen gegeben habe, erklärte Strele im Rahmen ihrer Bilanzpressekonferenz zum Jahr 2011.

Es habe bei der Jugendwohlfahrtsbehörde keinerlei Verdacht auf eine Misshandlung von Cain und seinem älteren Bruder bestanden, sagte Strele, die in der Expertenkommission des Landes zur Aufarbeitung des Falles und zur Erstellung von Empfehlungen mitgearbeitet hat. Nach einem Hinweis, wonach die Mutter der beiden Buben durch ihren Lebensgefährten in Gefahr sein könnte, verständigte die Jugendwohlfahrt das Landeskriminalamt und bat um Erhebungen. Tragischerweise langte der entsprechende Bericht erst nach dem Tod von Cain bei der Jugendwohlfahrtsbehörde ein.

Diskussion um Hausbesuch

Ein auch aufgrund des Personalstands nicht durchgeführter Hausbesuch wäre laut Strele zwar optimal gewesen, jedoch nicht zwingend. „Im konkreten Fall hätte ein Hausbesuch zu keinen Ergebnissen geführt, weil zum damaligen Zeitpunkt die Beziehung zwischen der Mutter und dem Mann unterbrochen war“, sagte die Volksanwältin. Cain war im Jänner 2011 nach schwerster Misshandlung gestorben, der damalige Lebensgefährte der Mutter wurde inzwischen wegen Mordes nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.

Insgesamt bearbeitete die Vorarlberger Volksanwaltschaft im vergangenen Jahr 621 Fälle, das waren praktisch gleich viele wie 2010 (620). Abseits des Falls Cain ging es dabei um Vermittlungen und Beschwerden insbesondere im Bereich Baurecht, Raumplanung, Sozialrecht und Umweltrecht.

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