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Mord an Mitschüler: Berufung gegen Urteil eingelegt

23.05.2012 | 11:33 |   (DiePresse.com)

Das Urteil von neun Jahren Haft gegen einen 18-Jährigen, der seinen Mitschüler mit einem Messer getötet haben soll, ist weiterhin nicht rechtskräftig.

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Das Urteil im oberösterreichischen Teenager-Mord-Prozess ist nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte legten Berufung gegen das Strafmaß ein, letzterer meldete zudem auch eine Nichtigkeitsbeschwerde an. Das teilte das Landesgericht Ried am Mittwoch mit. In der vergangenen Woche wurde der 18-Jährige zu neun Jahren Haft wegen Mordes an seinem Mitschüler verurteilt.

Zudem verfügte das Gericht eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Strafrahmen lag bei 15 Jahren. Als mildernd wurden das Geständnis des Jugendlichen und seine psychische Beeinträchtigung gewertet, als erschwerend die besondere Heimtücke und Brutalität der Tat sowie deren Planung.

Der Jugendliche, der zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war, bekannte sich schuldig. Er gestand, im November des Vorjahres seinen 16-jährigen Mitschüler - laut Obduktion mit 25 bis 30 Messerstichen und zwei Schlägen mit einem Hammer - getötet zu haben. Er gab zu, sich an mehr erinnern zu können als bei den Einvernahmen eingeräumt. Dort hatte er von Blackouts berichtet. "Ich wollte das nie wahrhaben. Aber es ist die letzte Möglichkeit, dass die Wahrheit rauskommt", sagte er vor Gericht.

Verliebt in den Freund

Er sei in seinen Freund verliebt gewesen. Dieser habe seine Gefühle aber nicht erwidert und sich zurückgezogen, sagte der Angeklagte zum Motiv. Weil ihn ohnehin immer wieder Selbstmordgedanken quälten, habe er beschlossen, sich zu töten und den anderen in den Tod mitzunehmen.

Der ursprüngliche Plan sei gewesen, das Opfer mit einem Hammer bewusstlos zu schlagen, dann mit einem Seil zu erwürgen und sich selbst an einer Klimmstange aufzuhängen, gestand der Schüler stockend, aber gefasst. Das Messer, das er schließlich verwendete, war nur Plan B, "falls es nicht klappt". Nach der Tat habe er sich selbst in der Badewanne in den Bauch gestochen. Dann sei ihm schlecht geworden und er habe doch die Rettung gerufen. Wieso er von seinem Selbstmordvorhaben abgerückt ist, wisse er selbst nicht.

Internetrecherche

Der Angeklagte gab auch zu, im Vorfeld Internetrecherchen "die Tat betreffend" durchgeführt zu haben. Worüber genau, wisse er aber nicht mehr. Die Staatsanwältin zitierte aus Protokollen, dass er beispielsweise nach Begriffen wie Mord, aber auch dem dafür vorgesehenen Strafmaß in Österreich gesucht habe. Die Einvernahme der Zeugen - unter anderem Mitschüler der beiden Burschen - fand am Nachmittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

"Ich glaube nicht, dass ich so gefährlich bin, wie es im Gutachten steht", sagte der Schüler nach seinem Schuldbekenntnis. Aufgrund der Expertise hatte die Staatsanwältin eine Einweisung in eine Anstalt verlangt. Der Verteidiger hingegen betonte, von seinem Mandanten gehe kein Gefährdungspotenzial aus, wenn seine Depressionen entsprechend medizinisch behandelt werden. Dem schloss sich das Gericht nicht an.

(APA)

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12 Kommentare
Gast: Erik Berg
17.05.2012 15:01
3 0

Zur Rechtslage II

Ob Sie nun damit einverstanden sind oder nicht, das Urteil steht gänzlich im Einklang mit geltendem Recht. Ja, es gibt sicherlich ein Ungleichgewicht im Strafmaß von Delikten gegen Leib und Leben (bzw. die sexuelle Integrität) und Vermögensdelikten, welches von der Legislative anzupassen ist. Aber generell die Justiz zu verdächtigen oder verächtlich zum machen ist dafür keine Lösung (und auch meistens eine Unwahrheit). Es handelt sich hier um die gleichen Leute welche dann wiederum meinen, die Strafen für Vermögensdelikte wären zu gering im Falle von Leuten wie Elsner… diese Kommentatoren sind generell anscheinend der Meinung, dass die beste und billigste Lösung für die meisten Straftaten ein Baum und ein Strick wäre.

Diesen Herrschaften sei gesagt: Sie haben es in der Hand! Gründen Sie doch eine Partei zur Strafrechtsreform. Mein Vorschlag: „Auge um Auge“.

ad: Zur Rechtslage I

Danke für die aufschlussreiche Erklärung der Urteilsfällung in einem solchen Fall!

Antworten Antworten Gast: Erik Berg
17.05.2012 18:02
1 0

Re: ad: Zur Rechtslage I

Sehr gerne, ich danke für die Lektüre. Man kann und soll alles diskutieren; es scheint aber eben bedauerlicherweise, dass die Leute um so lauter schreien, je weniger Ahnung sie haben.

Gast: Erik Berg
17.05.2012 15:00
2 0

Zur Rechtslage I

„ewoewo
17.05.2012 10:15
uebersetzung
lehrer und umfeld haben beidhaendig eingesteckt und die justiz hat mitgemacht zu Lasten der opfer wie in jeder diktatur...“

Nachdem der Täter bei Begehung der Tat das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, war er nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, siehe § 1 Z 4 Jugendgerichtsgesetz 1988 (JGG). Nach § 5 Z 2 lit a JGG tritt bei Jugendlichen an die Stelle der Androhung einer Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe ein Strafmaß von einem bis fünfzehn Jahren. Das gilt somit auch für Mord (§ 75 Strafgesetzbuch - StGB) welcher eben lebenslang bzw. zehn bis zwanzig Jahre vorschreibt.

Weiters müssen nach § 28 Abs 1 JGG jedem Geschworenengericht vier im Lehrberuf, als Erzieher oder in der öffentlichen oder privaten Jugendwohlfahrt oder Jugendbetreuung tätige oder tätig gewesene Personen als Geschworene angehören. D.h. die Geschworenenbank bestand aus vier „Experten“ und vier Personen „aus dem Volk“ wenn Sie so wollen, nicht zu vergessen die drei Richter.

Die Lektüre der Erschwerungs- und Milderungsgründe des Strafrechtes (§§ 32 ff StGB) überlassen ich Interessieren, hier zu finden: http://www.ris.bka.gv.at." target="_blank">http://www.ris.bka.gv.at. Nur so viel, wenn Milderungsgründe überwögen wäre die Strafe näher bei einem Jahr anzusiedeln gewesen, wären es Erschwernisgründe, so näher an den fünfzehn Jahren.

Gast: Konservativer
17.05.2012 14:50
6 3

Klartext: Nach maximal 9 Jahren wird er wieder auf die Bürger losgelassen.

Das milde Bestrafen von Schwerverbrechern ist seinerseits ein Verbrechen an der Gesellschaft.

Für eine knallharte Law&Order-Politik nach dem Motto: "Täterrechte sind sekundär"!

Re: Klartext: Nach maximal 9 Jahren wird er wieder auf die Bürger losgelassen.

Ich sehe da schon den neuen Paragrafen vor mir:

"Wer Täter mit einer zu geringen Strafe bestraft, ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen"

hehe

Gast: Vogel Strauss
17.05.2012 13:12
3 4

Verhältnismäßigkeit??

In Graz ist ein slowenischer Pensionist, der beim Hofer 15 kg Putenfleisch geklaut hat, zu 6 Monaten verurteilt worrden (als Wiederholungstäter) ...
Konsumwaren gelten also mehr als Leib und Leben ... ich frage mich, wo da die Verhältnismäßigkeit bleibt!

Re: Verhältnismäßigkeit??

Seit wann auch immer 6 Monate (noch dazu bedingt, das heißt kein Gefängnis) mehr als 9 Jahre sind...

Heutzutage wird alles durchgefüttert.


geradezu lächerliche strafe!


3 2

uebersetzung

lehrer und umfeld haben beidhaendig eingesteckt und die justiz hat mitgemacht zu Lasten der opfer wie in jeder diktatur...

"dass er beispielsweise nach Begriffen wie Mord, aber auch dem dafür vorgesehenen Strafmaß in Österreich gesucht habe."

eine google-suche sagt mehr als tausend worte...