Küssel-Prozess mit Verzögerungen gestartet

Gottfried Küssel, Felix B. und Wilhelm A.
Gottfried Küssel, Felix B. und Wilhelm A. (c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Gottfried Küssel und zwei Mitangeklagte sollen im Internet "Gedankengut im Sinne nationalsozialistischer Wiederbetätigung" verbreitet haben. Nun ist der Prozess im zweiten Anlauf gestartet.

Tumultartige Szenen, Verzögerungstaktik der Verteidigung: Nur mit großer Mühe ist am Montag der Prozess gegen die Rechtsextremisten Gottfried Küssel, Felix B. und Wilhelm A. am Wiener Landesgericht in die Gänge gekommen. Dem Trio wird vorgeworfen, über Homepages und ein Forum "Gedankengut im Sinne nationalsozialistischer Wiederbetätigung" verbreitet zu haben.

Bereits vor einer Woche musste die Schwurverhandlung vertagt werden, da zu wenig Geschworene erschienen waren. Davon gab es diesmal zwar ausreichend, doch die Verteidigung beklagte, dass sie nicht Einblick in die Liste der geladenen Geschworenen bekommen habe und daher nicht wisse, ob die richtigen Beeidigten im viel zu engen Saal 106 des Landesgerichts saßen. Die Anwälte beantragten daher die neuerliche Vertagung, die aber vom Gericht zurückgewiesen wurde. Vorsitzende Martina Krainz gab den Advokaten eine zehnminütige Verhandlungspause zur Einsichtnahme in die Liste. Doch die Verteidiger ließen auch darüber hinaus auf sich warten.

Diskussion um Powerpoint-Präsentation

Bereits zuvor hatten sich die Rechtsvertreter der Angeklagten darüber mokiert, dass Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter plante, seinen Anklagevortrag durch eine Powerpoint-Präsentation zu unterstützen. In einem weiteren Antrag wollten sie ihm das untersagen: Es bestehe die Befürchtung, dass der Ankläger auch solche Daten präsentieren könnte, die im Zuge von Hausdurchsuchungen sichergestellt worden waren. Die Verteidigung hätte diese Daten aber nicht einsehen können, wodurch die Möglichkeit zu einer sofortigen Stellungnahme nicht gegeben wäre, was grob "unfair im Sinne der Menschenrechtskonvention" sei.

Auch dieser Antrag wurde zurückgewiesen: Die Richterin begründete dies damit, dass die Verteidigung Einsicht in alle Akteninhalte bekommen habe, die auch dem Gericht zugänglich seien. Ein Antrag bezüglich Einsicht in diese Daten sei zurückgewiesen worden, der Einspruch dagegen werde behandelt.

Vor Beginn der Verhandlung gab es tumultartige Szenen: Bei weitem nicht alle fanden einen Platz im Gerichtssaal, die gekommen waren, um dem Verfahren beizuwohnen. Etliche Gerichtsreporter mussten sich Sessel organisieren, um vom Prozess berichten zu können.

Websites mit "nationalsozialistischer Zielsetzung"

Dem 53-järhigen Gottfried Küssel, einer Leitfigur der heimischen rechtsextremen Szene, wird in dem Prozess  nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen. Der mehrfach einschlägig Vorbestrafte soll gemeinsam mit den mitangeklagten Felix B. (34) und Wilhelm A. (40) die Homepage "alpen-donau.info" sowie das Forum "alinfodo.com" betrieben haben, wobei die drei laut Anklage eine "nationalsozialistische Zielsetzung" bzw. den "Vorsatz, durch ihr Handeln die Ziele der NSDAP zu fördern", verfolgten.

Küssel soll die Namen der beiden Domains ausgesucht und Wilhelm A. mit der Registrierung und Einrichtung der an die neonazistische deutsche Homepage "Altermedia" angelehnten "alpen-donau.info" beauftragt haben. Laut Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter nahm er danach maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung des bis zum 22. März 2011 abrufbaren "Sprachrohrs" für Rechtsextreme, mit dem "rassistische, fremdenfeindliche und menschenverachtende Inhalte auf Basis nationalsozialistischen Gedankenguts verbreitet wurden" (Anklageschrift). Die von Kronawetter verfasste Anklageschrift beinhaltet Verstöße gegen das Verbotsgesetz (§3g).

"Nicht schuldig"

Küssel wird sich in dem auf drei Tage anberaumten Verfahren "nicht schuldig" bekennen. "Es gibt keinen zwingenden Beweis, dass er Initiator der Homepage war", argumentiert sein Verteidiger Michael Dohr. Doch ein bestimmtes E-Mail könnte ihm zum Verhängnis werden. In diesem Mail vom 26.November 2008 ersuchte Küssel den in EDV-Fragen versierten A.: „Kannst Du uns die beiden Domains (Internetadressen, Anm.) organisieren?“ Und er nannte diese beiden Domains: „Alpendonau.info“ und „Aldoinfo.com“. Allerdings kam von A. eine Antwort, die der Anklage nun nicht gerade in die Karten spielt. A. schrieb nämlich zurück: „Ich möchte mit diesen Domains nichts zu tun haben.“

Am 25.Februar 2009 (dazwischen konnte keine weitere diesbezügliche Korrespondenz festgestellt werden) sah die Sache dann anders aus: Zwei Domains (wenngleich nicht exakt die ursprünglich verlangten) wurden eingerichtet: „www.alpen-donau.info“ und „www.alinfodo.com“.

(Ag. / Red. )

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