Kinderklinik Innsbruck: Gutachter sieht Behandlungsfehler

Symbolbild Kinderklinik Innsbruck
Symbolbild Kinderklinik Innsbruck(c) APA/ROBERT PARIGGER (ROBERT PARIGGER)
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Nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens in der Innsbrucker Kinderklinik hat ein Sachverständiger schwere Behandlungs- und Organisationsfehler attestiert.

Im Fall eines dreijährigen Mädchens, das im Oktober 2011 in der Innsbrucker Kinderklinik nach einer knapp zweitägigen Behandlung mit dem Narkosemittel Propofol gestorben ist, hat ein deutscher Sachverständiger in einem Gutachten schwere Behandlungs- und Organisationsfehler attestiert. Diese hätten letztlich zum Tod des Kindes geführt. Die Expertise wurde am Dienstag vom Anwalt der Familie des verstorbenen Mädchens, Thomas Juen, bei einer Pressekonferenz in Innsbruck präsentiert. Der Einsatz des Narkosemittels Propofol sei kontraindiziert gewesen und außerhalb der Zulassung erfolgt, meinte Juen.

Das dreijährige Mädchen wurde am 15. Oktober 2011 in die Innsbrucker Klinik gebracht, weil es beim Spielen Klebstoff verschluckt hatte. Noch am selben Tag wurde laut Klinik unter Narkose eine endoskopische Untersuchung der oberen Atemwege vorgenommen. Die Narkose war laut der ärztlichen Direktorin ohne Zwischenfälle verlaufen. Das Kind wurde danach routinemäßig auf die Intensivstation verlegt und weiterbehandelt. Dort kam es zu einer Verschlechterung, die schließlich in ein Multiorganversagen des Kindes mündete.

Kein Grund für stationäre Aufnahme

Das anästhesiologische und intensivmedizinische Gutachten, das vom Berliner Anästhesisten Jochen Strauß erstellt wurde, kommt nun zu dem Schluss, dass für eine stationäre Aufnahme am ersten Tag eigentlich gar kein Grund bestanden habe. "Ein Notfall lag mithin nicht vor, es wäre ausreichend Zeit gewesen sich bei Giftnotrufzentralen oder in der wissenschaftlichen Literatur kundig zu machen, um die Indikation für die in Narkose geplante Untersuchung zu erhärten", hieß es in dem Gutachten.

Die Fachinformation aller Hersteller würde bezüglich Propofol ein "unmissverständliches Verbot" vorsehen. "Propofol darf bei Patienten unter 16 Jahren zur Sedierung im Rahmen einer Intensivbehandlung nicht angewendet werden", sagte Juen. Das dreijährige Mädchen hingegen habe zur Sedierung vor allem Propofol und zwar über 48 Stunden erhalten. Die Anwendung des Mittels in höherer Dosierung und über einen längeren Zeitraum würden als wichtigste Risikofaktoren für das Entstehen eines sogenannten "Propofolinfusionssyndroms (PRIS)" gelten, zitierte der Anwalt aus der Expertise. Laut dem vorliegenden Obduktionsgutachtens sei die Dreijährige an eben diesem Syndrom gestorben, so Juen.

Gefährliche Kombination von Medikamenten

Das Gutachten liste zudem eine Reihe weiterer massiver Behandlungsfehler auf. So sei das Mädchen etwa ohne medizinische Indikation nach der ersten Untersuchung intubiert und auf der Intensivstation weiter künstlich beatmet worden. Laut dem Gutachten hätte das Kind aber bereits nach dem ersten Eingriff wieder extubiert werden müssen. Auch sei in weiterer Folge die Intubation auf der Intensivstation nur "unzureichend überprüft" worden. Den Krankenunterlagen könne nicht entnommen werden, ob das Mädchen jemals abgehört worden sei.

Der Sachverständige habe überdies festgestellt, dass der Dreijährigen im Rahmen der Sedierung während der ersten Tage "konzeptionslos eine sinnlose und gefährliche Kombination von Medikamenten (Sedativa, Hypnotika und Analgetika)" verabreicht worden sei. Dadurch sei das Risiko von Wechsel- und Nebenwirkungen unnötig gesteigert worden. Zudem habe der Gutachter kritisiert, dass wesentliche Dokumente erst im Nachhinein angefertigt worden seien.

(APA)

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