Wien. Für viele heimische Wirte wird die Freiluftsaison 2013, so viel lässt sich jetzt schon sagen, kein Sommer wie damals. Denn zur Sorge, ob das Wetter überhaupt gastgartentauglich wird, stellt sich im kommenden Jahr für viele die Frage, ob der eigene Schanigarten überhaupt genehmigt wird.
Denn mit Ende November 2012 läuft eine Sonderregelung im Betriebsanlagenrecht aus, dank der es für österreichische Gastronomen bisher sehr einfach war, eine Bewilligung für einen Schanigarten zu bekommen, sofern dieser nicht mehr als 75 Sitzplätze umfasst.
Nach Klagen eines von Gastgartenbesuchern geplagten Anrainers hat sich der Verfassungsgerichtshof als höchste Instanz mit der Causa beschäftigt und diese Ausnahmeregelung als verfassungswidrig gekippt, unter anderem, weil er den Gleichheitsgrundsatz verletzt sieht: Denn während kleinere Gastgärten unabhängig von ihrer Lage und möglichen beeinträchtigen Anrainern bisher quasi automatisch genehmigt wurden, mussten Schanigärten mit mehr als 75 Plätzen eine aufwendige Betriebsanlagengenehmigung vorweisen.
Ab 1. Dezember – und damit für den Sommer 2013 – sind alle Gastgärten, unabhängig von ihrer Größe, betriebsanlagenpflichtig. „Leider,“ sagt Willy Turecek, Obmann der Wiener Gastronomen. „Damit wird es für die Wirte auf alle Fälle komplizierter, einen Gastgarten genehmigt zu bekommen.“ Nicht nur, weil dies künftig mehr bürokratischen Aufwand bedeutet. Sondern vor allem, weil Anrainer im Verfahren künftig Parteistellung haben und ihre Einwände gegen einen geplanten Gastgarten bei der zuständigen Behörde (in Wien sind das die Magistratischen Bezirksämter) einbringen können.
„Dann wird es lustig“
Und dass sich viele Bewohner von umliegenden Gastgärten sehr oft gestört fühlen, ist keine große Überraschung. „Das Risiko, dass Anrainer von ihrer Parteienstellung Gebrauch machen, ist natürlich gegeben“, sagt Berndt Querfeld, Obmann der Wiener Kaffeesieder. Das könnten Nachbarn sein, die Lärm fürchten, Hausbesitzer, die behaupten, dass ihre Immobilie durch den angrenzenden Gastgarten an Wert verliere. Querfeld fürchtet daher, dass künftig „Gastgärten gar nicht oder nur so eingeschränkt genehmigt werden, dass sie keinen Sinn haben“ – also etwa kleiner dimensioniert oder mit beschränkten Öffnungszeiten. Bisher sind alle Gastgärten von 9 bis 23 Uhr genehmigt, in Innenhöfen bis 22 Uhr.
Gastronomen-Obmann Turecek „hofft zwar nicht“, dass die Zahl der Schanigärten in Wien – derzeit haben 1800 bis 2000 Lokale einen Gastgarten – durch die neue Regelung abnimmt, ausschließen kann er es aber auch nicht. Turecek verschickt dieser Tage daher einen Brief an Wiener Lokalbetreiber, in dem er empfiehlt, einen Gastgarten noch schnell in diesem Sommer zu beantragen, bevor die „sehr angenehme“ Ausnahmeregelung mit Ende November ausläuft.
Denn für alle jene, die vor 1.Dezember einen Gastgarten bewilligt bekommen haben, ändert sich vorerst nichts. Viele alteingesessene Betriebe haben eine unbefristete Genehmigung. Andere jüngere Lokale haben nur einen auf wenige Jahre befristeten Gastgarten, ihnen steht nach Ablauf der Frist die aufwendige neue Betriebsanlagengenehmigung bevor.
Wie auch jenen Wirten, die ihren Gastgarten verändern (umbauen, vergrößern) wollen oder einen neuen Gastgarten beantragen. Bei jedem Antrag müssen, wie Turecek schreibt, „die Behörden wieder überprüfen, ob die zu erwartende Lärmbelästigung als unzumutbare Belästigung für die Anrainer relevant sein könnte“.
Der Gastgarten zählt zudem künftig – anders als bisher – zur Betriebsanlage. Somit werde, sagt Querfeld, bei einem Antrag auf einen Gastgarten die gesamte Betriebsanlage, also auch das Lokal selbst, überprüft. „Und dann wird es lustig.“ Denn ein alteingesessenes Café etwa, das seine Betriebsanlage vor Jahrzehnten genehmigt bekommen hat, müsste dann sein Lokal auf den Stand von 2013 bringen, sprich: technisch (Belüftungsanlage etc.) und räumlich (getrennte WC-Anlagen für Männer und Frauen) aufrüsten. Das sei für viele Betriebe unleistbar. Einige könnten auf einen Gastgarten verzichten.
Querfeld sieht vor allem Cafés durch die Neuregelung gefährdet: „Ohne angemessen großen Schanigarten ist es wirtschaftlich schwierig, ein Café zu führen“, sagt er. „Die Menschen wollen im Sommer einfach immer draußen sitzen.“
Neue Regelung: Mit November läuft eine Sonderregelung im Betriebsanlagenrecht aus, dank der Gastgärten bisher relativ problemlos genehmigt wurden, sofern sie max. 75 Sitzplätze aufweisen, bis max. 23 Uhr geöffnet haben und lautes Sprechen und Singen durch Hinweistafeln untersagt wird.
Ab 1. Dezember fallen nun alle Gastgärten in die Betriebsanlage. Die Genehmigung wird dadurch mühsamer. So haben Anrainer dann Parteistellung und können etwa mit dem Argument der Lärmbelästigung Gastgärten verhindern.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.06.2012)
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