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"Fall Oliver": EU-Haftbefehl gegen Vater aufgehoben

18.06.2012 | 12:25 |   (DiePresse.com)

Das Oberlandesgericht sieht keine Fluchtgefahr mehr, geht aber im Obsorgestreit um den Fünfjährigen Oliver von "strafbarer Selbstjustiz" aus.

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Der europäische Haftbefehl wegen Kindesentziehung gegen den Vater des fünfjährigen Oliver ist vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben worden. Die Staatsanwaltschaft Graz bestätigte am Montag einen diesbezüglichen Bericht der "Kronenzeitung", wies aber darauf hin, dass im Spruch gleichzeitig der Tatverdacht untermauert werde. Das OLG geht von "strafbarer Selbstjustiz" aus.

Oliver war am 3. April der Mutter vor einem Kindergarten in Graz-Eggenberg vom Vater und einem Helfer entrissen, in ein Mietauto gezerrt und nach Dänemark gebracht worden. Der auf diese Weise eskalierte Obsorgestreit mit wechselseitigen Vorwürfen der Kindesentziehung beschäftigt seither Behörden, Anwälte und Gerichte in beiden Ländern.

Keine Fluchtgefahr mehr

Wie Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, sagte, habe das Obergericht am 6. Juni der Beschwerde des Vaters bzw. seines Anwalts Folge gegeben und den EU-Haftbefehl aufgehoben. Es bestehe keine Fluchtgefahr mehr, der Mann sei sozial integriert und kooperiere mit den dänischen Behörden, denen sein Aufenthaltsort bekannt sei, lautete sinngemäß die Begründung.

Tatsächlich habe sich die Situation gegenüber dem Zeitpunkt der Ausstellung verändert, räumte Bacher ein: "Er hat sich über das Mittel der Rechtshilfe auch für eine Befragung unsererseits zur Verfügung gestellt." Darin gab er zwar den Vorhalt der Kindesentziehung zu, berief sich aber auf das ihm in Dänemark zuerkannte Obsorgerecht und die seiner Meinung nach zu Unrecht erfolgte Ausreise der Mutter mit dem Sohn.

Das OLG gehe aber ebenfalls von einer strafrechtlich relevanten Handlung aus, so Bacher. Das in Dänemark gültige Obsorgerecht sei irrelevant, die Rechtslage in Österreich musste dem Verdächtigen bekanntgewesen sein, sodass von einer "strafbaren Selbstjustiz" zu sprechen sei. Seitens der Staatsanwaltschaft seien die Erhebungen abgeschlossen, ausgenommen jener gegen den Komplizen, zu dessen Identität der Däne die Aussage verweigert habe. Zwar sei noch ein Einstellungsantrag anhängig, Bacher geht aber davon aus, dass es nach Absprache mit der Oberstaatsanwaltschaft demnächst zu einer Entscheidung über Anklage oder nicht kommen wird. Wird eine Anklage eingebracht, würde der Vater über den Rechtshilfeweg eine Ladung zur Verhandlung bekommen. Sollte er dieser nicht Folge leisten, stünde ein neuerlicher Haftbefehl im Raum.

(APA)

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8 Kommentare

ernsthafte frage:

wieso ist das in dk gültige obsorgerecht ungültig, wenn doch meines wissens die ganze familie in dk lebte?

Re: ernsthafte frage:

weil es für das feministische österreich nicht angegehen kann dass ein Vater die Obsorge hat.
Bsp. In der Verfassung der BRD steht die Würde des Menschen ist unantastbar!
In der Verfassund der Republik Österreich müsste stehen: Mütter / Frauen sind unantastbar, die Schandtaten dieser zu verbergen und diese vor dem Rechtsstaat zu schützen ist Aufgabe aller staatlicher Gewalt!
So oder so ähnlich!

Re: ernsthafte frage:

weil die mutter eine frau ist.

Gast: Interesse am Detail:
18.06.2012 16:07
4 0

Welche Staatsbürgerschaft hat das Kind?

Wäre auch komisch, wenn ein Kind dän. Staatsbürgerschaft nach ö. Gesetzen behandelt wird.

Oder umgekehrt...

Abgesehen davon ist es interessant, mit welchen Geschützen die heimische Justiz auffährt. Ja, so ein Vater ist halt ein potentieller Staatsfeind?!

Gast: baro palatinus
18.06.2012 15:53
4 0

Darin gab er zwar den Vorhalt der Kindesentziehung zu, berief sich aber auf das ihm in Dänemark zuerkannte Obsorgerecht und die seiner Meinung nach zu Unrecht erfolgte Ausreise der Mutter mit dem Sohn.

was heißt da "seiner meinung nach"??
der spruch in dk war gefällt - also hat, wenn schon, dann die mutter zuerst gesetzwidrig gehandelt und zwar nach dänischem recht.

Gast: Bank12
18.06.2012 13:22
11 0

Österreichs Ungerechtigkeit

Die österreichische Justiz behandelt Mütter als Eigentümerinnen der Kinder, auch wenn sie wie in diesem Fall Entführerinnen sind. Das Kind ist Däne, dort geboren und aufgewachsen! Der Vater hat die dänische Obsorge. Unterstütz durch die österreichische Justizpraktik glaubte die Mutter das Kind ungestraft nach Österreich entführen zu können.

Das beste Beispiel

das Qualitätsmanagement bei Behörden in Österreich immer noch ein Fremdwort ist!

Die Fassade der Justiz brökelt

die Fassade brökelt der EU - Haftbefehl wurde aufgehoben, damit könnte der Vater mit dem Sohn unbeschwert z.B. nach Brasilien reisen!
Oha, dem Vater war die Rechtsituation in Österreich bekannt, dass diese wohl Falsch ist wird nun auch den Richtern am Oberlandesgericht in Graz klar.
Es lebe der Unrechtsstaat Österreich!