Die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt haben Ermittlungen wegen des tragischen Todes einer Vierjährigen im Landeskrankenhaus Graz aufgenommen. Das Mädchen habe während einer Zahnoperation einen Lungenkrampf erlitten und sei aus der Narkose nicht mehr aufgewacht, berichteten die verantwortlichen Ärzte am Dienstag. Das Kind war am vergangenen Wochenende gestorben. "Es handelte sich um eine Komplikation, wie sie mir noch nie untergekommen ist", meinte ein Anästhesist.
Das Mädchen wurde am vergangenen Dienstag wegen einer Zahnsanierung in der Kinderchirurgie des LKH Graz behandelt und für den Eingriff in Narkose versetzt. Bei der Vierjährigen war ein massiver Kariesfall gegeben, zehn Milchzähne mussten extrahiert werden. Ein "Routineeingriff", wie der ärztliche Leiter des LKH-Uni-Klinikums Graz, Gernot Brunner, sagte.
Kind an Sauerstoffmangel gestorben
"Es ist im Verlauf der Operation zu einem schweren Lungenkrampf gekommen, zu einem Spasmus, bei dem es auch mittels künstlicher Beatmung nicht möglich war, die Lunge ausreichend zu versorgen." Man verlegte das Kind zwar sofort auf die Intensivstation, dennoch starb es einige Tage später an den Folgen des Sauerstoffmangels, ohne wieder aufgewacht zu sein.
Propofol sei zur Einleitung verwendet worden, es gebe aber keinen zeitlichen Zusammenhang mit dem Lungenkrampf, weshalb ein Vergleich mit einem Fall in Tirol aus jüngster Vergangenheit nicht zulässig sei. Eine Allergie oder eine andere Vorerkrankung sei bei der Vierjährigen auch nicht festgestellt worden.
"Schicksalshafter Verlauf"
Eine interne Untersuchung habe keine Hinweise auf Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit erbracht, so Brunner, es handelte sich "allem Anschein nach um einen schicksalshaften Verlauf." Man sei um volle Aufklärung bemüht, wie üblich sei sofort eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft ergangen, die Patientenombudsstelle wurde informiert. "Gegenüber den Eltern haben wir von Anfang an ein aktives Informationsmanagement betrieben, ein Kriseninterventionsteam wurde beigestellt", betonte Brunner.
Seitens der Staatsanwaltschaft Graz wurde bestätigt, dass die Ermittlungen aufgenommen wurden, wie in solchen tragischen Fällen üblich, wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Umständen, so Sprecher Hansjörg Bacher. Zur Feststellung der genauen Todesursache wurde eine gerichtsmedizinische Obduktion angeordnet, das Landeskriminalamt führt Erhebungen durch.
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