Ein Salzburger Hauptschullehrer, der vor einigen Jahren zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden ist, weil er Kinderpornos heruntergeladen hatte, darf weiter unterrichten. Der Mann ist gegen eine Kündigung durch den Landesschulrat Oberösterreich vor Gericht gezogen und hat recht bekommen. Das berichtete die "Kronen Zeitung" am Dienstag. Das Büro des Landesschulrats kann die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziegen.
Zum Hintergrund: Der Pädagoge wurde 2006 zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er 200 pornografische Bilder Unmündiger bzw. Minderjähriger aus dem Netz heruntergeladen und gespeichert hatte. Aufgrund dieses Verfahrens wurde sein damaliges Dienstverhältnis einvernehmlich gelöst. Als sich der Mann wenig später in Oberösterreich bewarb, schien die bedingte Verurteilung im Strafregisterauszug nicht auf. Der Lehrer begann wieder zu arbeiten.
Kündigung zu spät ausgesprochen
2011 brachten mehrere anonyme Hinweise die Vergangenheit des Mannes ans Licht. Weil man ihn nicht zu einer einvernehmlichen Lösung bewegen konnte, wurde er schließlich gekündigt. Das bekämpfte er erfolgreich vor Gericht. Mit einem Urteil des Oberlandesgerichts Linz vom 30. Mai 2012 ist die Entscheidung rechtskräftig. Das Gericht beruft sich dabei auf formalrechtliche Gründe. Die Kündigung hätte unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe ausgesprochen werden müssen. Es sei aber zehn Wochen lang zugewartet und das Kündigungsrecht damit verwirkt worden.
Was kann man mit dem Lehrer machen?
Der Lehrer darf somit weiter seiner Tätigkeit nachgehen. Für das Büro des Landesschulrats ist die Entscheidung nicht nachvollziehbar, das Gericht würde sich "auf Formalrechtliches zurückziehen". Nun fragt man sich, was man mit dem Lehrer machen könne. Keinesfalls soll er wieder allein in einer Klasse stehen, sagt Karl Steinparz vom Büro des Landesschulrats gegenüber DiePresse.com. Man habe leider wenig Möglichkeit, den Kontakt zu Schülern völlig zu unterbinden. Bei Bibliotheksarbeit etwa könnte es zu der Situation kommen, dass der Lehrer allein mit Schülern sei, was es allenfalls zu verhindern gelte. Der Elternverein hat schon Proteste angekündigt, sobald klar ist, an welcher Schule der Lehrer künftig arbeiten soll. Damit hätte dann auch der Landesschulrat wieder mehr Spielraum zu Handlungen.
Derartige Fälle sollen mittlerweile nicht mehr möglich sein: Bei Neueinstellungen habe die Schulbehörde Einblick in die Sexualstraftäterdatei. Wäre das zum Zeitpunkt der Einstellung des betreffenden Pädagogen bereits der Fall gewesen, hätte man neben dem blütenweißen polizeilichen Führungszeugnis auch die Information über die Verurteilung bekommen.
Anfang dieser Woche war erst bekannt geworden, dass ein anderer Salzburger Lehrer, der wegen angeblichen Besitzes von kinderpornografischem Material vorläufig vom Dienst suspendiert worden war, inzwischen gerichtlich rechtskräftig freigesprochen worden war.
(APA/rovi)
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