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Inzest-Fall: Anklage wegen Sklavenhandels möglich

03.08.2008 | 10:53 |   (Die Presse)

Der noch nie in Österreich verwendete Sklavenhandel-Paragraf könnte bei Josef F. zur Anwendung kommen. Der Prozess um das Amstettner Inzest-Drama soll noch in diesem Jahr stattfinden.

AMSTETTEN (APA/red.). Im Inzest-Fall von Amstetten könnte die Anklage gegen den Verdächtigen um das Delikt Sklaverei ausgeweitet werden. Das wird derzeit von der Staatsanwaltschaft St. Pölten überprüft. Josef F. (73) habe seine Opfer in eine sklavenähnliche Lage versetzt. Die dauerhafte Gefangenschaft der Opfer und der Zwang zum Geschlechtsverkehr könnten somit unter den Sklavenhandel (Strafgesetzbuch, Paragraf 104) fallen.

In dem Paragrafen heißt es: „(...) Ebenso ist zu bestrafen, wer bewirkt, dass ein anderer versklavt oder in eine sklavereiähnliche Lage gebracht wird (...)". Die Höchststrafe dafür wären 20 Jahre Freiheitsentzug. Eine Anklage nach diesem Paragrafen wäre in Österreich allerdings einzigartig.

Am 27. April war in Amstetten bekannt geworden, dass der 73-jährige Josef F. seine Tochter 24 Jahre lang in einem weiträumigen Verlies im Keller seines Hauses eingesperrt und sexuell missbraucht haben soll. Während der Gefangenschaft habe der Mann mit der heute 42-Jährigen sieben Kinder gezeugt.

Keine weiteren Verliese

Eines von ihnen sei nach der Geburt gestorben, das tote Baby soll der 73-Jährige in einem Holzofen verbrannt haben. Josef F. war weitgehend geständig. Der Prozess gegen den Verdächtigen, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll noch in diesem Jahr - vermutlich im Dezember - stattfinden.
Laut Staatsanwalt Gerhard Sedlacek liegen derzeit einige technische Gutachten vor. So könne mittlerweile ausgeschlossen werden, dass es in dem Haus von Familie F. keine versteckten Räume mehr gebe.

Im Inzest-Fall von Amstetten könnte die Anklage gegen den Verdächtigen um das Delikt Sklaverei ausgeweitet werden. Das werde derzeit von der Staatsanwaltschaft St. Pölten überprüft, berichtet der ORF. Josef F. habe seine Opfer in eine sklavenähnliche Lage versetzt.

Die dauerhafte Gefangenschaft der Opfer und der Zwang zum Geschlechtsverkehr könnten unter den Paragraf Sklavenhandel fallen. Die Höchststrafe dafür wären 20 Jahre Freiheitsentzug. Eine Anklage nach diesem Paragraf wäre in Österreich einzigartig.

Am 27. April war in Amstetten bekanntgeworden, dass der 73-jährige Josef F. seine Tochter 24 Jahre lang in einem Verlies eingesperrt und sexuell missbraucht haben soll. Während der Gefangenschaft habe der Mann mit der heute 42-Jährigen sieben Kinder gezeugt. Eines von ihnen sei nach der Geburt gestorben, das tote Baby soll der 73-Jährige in einem Holzofen verbrannt haben.

Josef F. war weitgehend geständig. Der Prozess gegen den Verdächtigen, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll noch in diesem Jahr stattfinden.

(APA)


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6 Kommentare
 
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Von Nobodaddy am 04.08.2008 um 09:46

Alltägliche Sklaverei

Eine nicht unbeträchtliche Anzahl in österreich lebender Menschen (allesamt weiblich) lebt in sklavenänlicher Lage.

Ihnen wird die Freiheit vorenthalten, sie werden unter langen Tüchern versteckt, sie werden gehandelt und von den neuen Besitzern zum Geschlechtsverkehr und zur Austragung der dadurch gezeugten Kinder gezwungen.

Zur Bekämpfung dieser Zustände würde sich der Sklavenparagraph eignen!

Von Gast: ASVG-Sklave am 03.08.2008 um 22:57

Rechtsprechung nach Einfallsreichtum

Diese Justiz ist nur noch peinlich. Phantastereien und Erfindungen der heimischen Justiz prägen unsere Rechtsprechung. Mit GESETZEN und dem RECHTSSTAAT haben solche Phantastereien nichts mehr zu tun. Vielleicht lässt sich sogar auch noch das Delikt der Zuhälterei oder des Hochverrates IRGENDWIE hinein interpretieren. Ein Rechtswesen der Größenwahnsinnigen.

Von Gast: Snoopy am 03.08.2008 um 16:16

Sklaverei?

Na nett - und die "Oma" und das Jugendamt, das die "weiche Geschichte" mit den Satanistenbriefen gedeckt hat - ja für Beihilfe zur Sklaverei (aber in Österreich - siehe Kampusch usw. - gibt´s nur geniale Einzeltäter) und Dummheit, Blindheit und ein Verbrechen jahrelang zu decken ist hier wenn es Kinder trifft sowieso nicht einmal anrüchig.
Wegen was und wann werden den die Kindesmutter, deren Lebensgefährte sowie die Behörden im Fall Luca angeklagt? Sicher ist hier nur der Ausgang, sie werden die Mittäterin dieses unvorstellbaren Verbrechens draussen lassen und ihr das zweite Kind weiter ausliefer - ihre "Resozialisierung" (wann und in welcher Form war denn diese Kreatur bitte sozialisiert) wird dem Steuerzahler ein Vermögen kosten und die "Unterbringung" (wo auch immer viel zu kurz) des Gschamsterers auch. Aber ein zweiter Punkt ist auch noch sicher, eine Anzeigepflicht für Verbrechen an Kleinkindern wird´s weiter nicht geben, Pinteris, Attwood, Friedrich alle bleiben im Amt.

Von Gast: Beobachter am 03.08.2008 um 15:19

Seit wann ist Sklaverei stafbar?

Wenn sie strafbar ist, dann bitte ich um sofortige Verhaftung aller im fuer mich zustaendingen Finanzamt, ich arbeite als Sklave ganz ohne Einkommen fuer genau 6,7 Monate pro Jahr!

Antworten Von Gast: Auch ein Sklave am 04.08.2008 um 12:02

Re: Seit wann ist Sklaverei stafbar?

Das ist doch etwas gaaaanz anderes ... man muss doch zwischen guter und schlechter Sklaverei unterscheiden. Ohne die gute Sklaverei wären doch die ganzen sozialst sozialen Gerechtigkeiten nicht machbar und die Reichen würden Kinder verspeisen ... oder so ähnlich.

Von Gast: Graf Gudenus am 03.08.2008 um 10:59

audiatur et altera par,

die Beschädigten haben zu den divesen Anklagen welche Einstellung. Werden diese noch mehr beschädigt?

 
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