Inzest-Prozess ab Mittwoch öffentlich, Urteil am Donnerstag

Josef F.
Josef F.(c) APA (Helmut Fohringer)
  • Drucken

Der Angeklagte wurde am zweiten Prozesstag mit den Aussagen seiner Tochter konfrontiert. Ab Mittwoch dürfen wieder Journalisten in den Verhandlungssaal. Das Urteil wird für Donnerstag erwartet.

ST. PÖLTEN. Zweiter Verhandlungstag im Mordprozess gegen Josef F. Gegenstand der Verhandlung im Landesgericht St. Pölten war die weitere Befragung des Angeklagten bzw. die insgesamt mehr als elf Stunden dauernde Zeugenbefragung der Tochter von Josef F. Am Ende des zweiten Tages wurde eine wichtige Weichenstellung vorgenommen: Am Mittwoch ist die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Und: Das Urteil soll bereits am Donnerstag verkündet werden. Geplant war Freitag. (mehr: Der weitere Prozessfahrplan).

Die Zeugenbefragung von Elisabeth F. war auf DVDs aufgenommen worden und wurde nun den Geschworenen in Etappen vorgespielt. Elisabeth F. war 24 Jahre im Keller ihres Wohnhauses in Amstetten eingesperrt worden, war – laut Anklage – vielfach vergewaltigt worden und hatte in dieser Zeit sieben Kinder zur Welt gebracht, wovon eines zweieinhalb Tage nach der Geburt starb.

Verhandlung vor leeren Rängen

Immer wieder wurde am Dienstag das Abspielen der DVDs unterbrochen. Richterin Andrea Humer wollte von Josef F. wissen, was er zu dieser oder jener Angabe zu sagen habe. Dieses Prozedere wurde vom Sprecher des Landesgerichts St. Pölten, Franz Cutka, bestätigt. Beobachter konnten sich kein eigenes Bild machen, zumal die Öffentlichkeit ausgeschlossen war. Dies war zwar auch am ersten Verhandlungstag (Montag) weitgehend der Fall, allerdings waren zumindest der Vortrag der Anklage, die Replik der Verteidigung und ein grober Überblick über den beruflichen Werdegang von Josef F. öffentlich.

„Die Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung darf von Amts wegen oder auf Antrag eines Beteiligten des Verfahrens oder eines Opfers ausgeschlossen werden: (...) vor Erörterung des persönlichen Lebens- oder Geheimnisbereiches eines Angeklagten, Opfers, Zeugen oder Dritten.“ So steht es in der Strafprozessordnung. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit wird vor allem bei Verhandlungen über Sexualdelikte immer wieder verhängt. Grundsätzlich sind Strafprozesse aber öffentlich.

Dieses Prinzip ist eindeutig festgeschrieben: „Die Hauptverhandlung ist öffentlich bei sonstiger Nichtigkeit.“ Sogar in der österreichischen Bundesverfassung ist dieser Grundsatz verankert (Artikel 90): „Die Verhandlungen in Zivil- und Strafsachen vor dem erkennenden Gericht sind mündlich und öffentlich. Ausnahmen bestimmt das Gesetz.“

Höchstgericht entscheidet

Sowohl ein zu Unrecht erfolgter Ausschluss der Öffentlichkeit als auch das Verabsäumen eines gebotenen Ausschlusses kann dazu führen, dass ein Prozess nichtig ist und wiederholt werden muss. Darüber entscheidet der Oberste Gerichtshof. Voraussetzung für eine Prozesswiederholung: Die fehlerhafte Entscheidung des Gerichts in Bezug auf einen Ausschluss der Öffentlichkeit muss sich auf den Ausgang des Verfahrens auswirken.

Im St. Pöltner Prozess, bei dem diese Fragen wegen des enormen Medieninteresses im Vordergrund stehen, kam es allerdings zu einer Entwicklung, die bei vielen Medienvertretern für Unverständnis sorgte: So wie am ersten Prozesstag durften auch am Dienstag zwei ORF-Journalisten in den Verhandlungssaal, um Josef F. vor Prozessbeginn Fragen zu stellen. Waren am ersten Tag während dieser Phase andere Reporter zumindest im Saal anwesend (sie saßen im Auditorium, durften aber nicht direkt vor F. Aufstellung nehmen), so spielte sich das Eintreffen des 73-Jährigen nun vor leeren Rängen ab. Einzige Ausnahme: eben die beiden Reporter.

Wenn sich auch Josef F. wie schon am ersten Tag hinter einem blauen Büro-Ordner versteckte, so stellt sich die Frage: Warum werden zwei ausgesuchte Medienvertreter zugelassen und andere nicht? Seitens des ORF verwies man auf eine Entscheidung des Gerichts. Man würde sich dort vor einem Chaos fürchten, wenn zu viele Reporter den Saal stürmen würden. Gerichtssprecher Franz Cutka sagte zur „Presse“ lediglich, er nehme den von mehreren Medien vorgebrachten Protest „zur Kenntnis“.

Gutachterin trägt vor

Am Mittwoch dürfte sich die Aufregung wieder legen, zumal das Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner – öffentlich – erörtert werden soll. Auch die Ergebnisse zweier technischer Gutachten zum Bau des Verlieses werden verlesen. F. wird Mord, Sklavenhandel, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwere Nötigung und Blutschande vorgeworfen.

Die Verkündung des Urteils für Josef F. soll schon am Donnerstag, und nicht wie ursprünglich am Freitag - öffentlich - erfolgen. Dies hatte sich bereits abgezeichnet, zumal der Prozess zügig läuft und der 73-Jährige zumindest zu Teilen der Anklage ein Geständnis abgelegt hat.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.03.2009)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.