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Lebenslang: „Auch der schlimmste Verbrecher ist ein Mensch“

19.03.2009 | 18:45 |  PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Eine Entlassung dürfe man nie ausschließen, meint Rechtsphilosoph Luf. Aber wie gerecht ist das Recht eigentlich?

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Wien. „Sperrt Josef F. einfach weg“. „Josef F. kommt nie wieder raus“. Schon vor dem Urteil hatte eine Boulevardzeitung auf den Titelseiten Stimmung dafür gemacht, dass Josef F. nie mehr freigelassen wird.

Hundertprozentig sicher ist das trotz des Urteils – lebenslange Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – aber nicht. Im Schnitt kommen zu lebenslanger Haft verurteilte Täter nach 20 bis 22 Jahren aus dem Gefängnis. Frühestens darf man die Zelle nach 15 Jahren verlassen.

Eine Statistik, bei wie vielen Häftlingen lebenslang auch lebenslang bleibt, gibt es laut Justizministerium nicht. Freilich spricht bei Josef F. alles dafür, dass er nie mehr freikommt: der öffentliche Druck, das hohe Alter des Täters und die Einweisung in eine Anstalt für geistig Abnorme. Aus dieser darf man auch nach Jahrzehnten nur heraus, wenn man nicht mehr als gefährlich gilt.

Trotzdem wirft der Fall F. die Frage auf, wie ein Rechtsstaat mit Straftätern umzugehen hat. Soll man Täter wie Josef F. auf jeden Fall für immer wegsperren? Rechtsphilosoph Gerhard Luf verweist im Gespräch mit der „Presse“ auf die Worte von Georg Wilhelm Friedrich Hegel: „In der Strafe ehrt man den Verbrecher als vernünftiges Wesen.“ Mit anderen Worten: „Auch der schlimmste Verbrecher ist ein Mensch“, sagt Luf. Zumindest die Möglichkeit einer Entlassung müsse es geben. Auch der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof habe sich mit dieser Frage beschäftigt, erzählt der Rechtsphilosoph. Die Höchstrichter hielten fest, dass der Täter nicht „zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung degradiert werden darf“, indem man ihm keine Entlassungschance gewährt. Das wäre mit der Menschenwürde nicht mehr vereinbar.

Aber was ist nun überhaupt ganz generell der Sinn einer Strafe? „Es geht darum, den Täter in die Verantwortung zu nehmen“, meint Luf. Um die Befriedigung der Gesellschaft solle es hingegen nicht gehen, meint der Rechtsphilosoph. Der Richter selbst hat in Österreich bei Straftaten eine relativ weitreichende Macht. Das Gesetz legt für ein Delikt meist Mindest- und Höchststrafen fest, der Richter kann in diesem Rahmen über die konkrete Strafe entscheiden. Strafmindernd kann etwa das Geständnis eines Täters sein – das muss aber nicht zwingend sein. Die konkrete Art der Handlung (war es ein kühler Raubmord oder ein emotionaler Eifersuchtsmord?) und die Folgen der Tat können je nachdem strafmindernd oder strafverschärfend gewertet werden. Wann ist eine Strafe nun richtig bemessen? „Sie sollte vom Täter als angemessen empfunden werden – und von der Bevölkerung“, sagt Strafrechtler Helmut Fuchs. Klar sei aber auch: „Eine volle Gerechtigkeit wird es durch das Recht nie geben.“

 

Unfaire Strafen im Gesetz

Im Zusammenhang mit dem Thema Gerechtigkeit wird in Österreich sei Jahrzehnten darüber diskutiert, ob die Wertung der Straftaten denn fair ist. Immer wieder kritisieren Politiker, dass Straftaten gegen Leib und Leben zu milde und Vermögensdelikte zu streng bestraft werden. Experte Fuchs meint, dass die Strafdrohungen bei Verbrechen gegen Leib und Leben korrekt sind. Er zählt aber zwei Punkte auf, in denen bei Vermögensdelikten die Strafdrohung zu hoch sei: So kann man für das Aufbrechen der Geldkasse bei der Sonntagszeitung oder bei einem Kaugummiautomaten bereits fünf Jahre Haft bekommen. Denn da etwas aufgebrochen wurde, liegt ein Einbruchsdiebstahl vor. Im Gesetz sollte daher klargestellt werden, dass Einbruchsdiebstahl nur dann vorliegt, wenn man wirklich die Tür zu einer Wohnung aufbricht. Ein weiteres Problem sei, dass ein einfacher Diebstahl sehr schnell als gewerbsmäßig ausgelegt werden kann. Dann drohen ebenfalls fünf Jahre Haft. Bereits wenn man zum ersten Mal etwas im Supermarkt mitgehen lässt, kann dies als gewerbsmäßig ausgelegt werden – wenn der Richter meint, der Täter habe regelmäßig Ladendiebstähle vorgehabt.

Wie relativ Gerechtigkeit ist, zeigen auch Studien über die Richterstrenge innerhalb Österreichs. Seit Jahrzehnten orten Studien ein Ost-West-Gefälle gibt. Im Westen stellt man etwa Verfahren eher wegen mangelnder Strafwürdigkeit ein. Man ist auch bei Wiederholungstätern nachsichtiger und greift eher zu bedingten Strafen. Und man behandelt bei Verkehrsunfällen den Täter besser als im Osten: Alkolenker, die schwere Körperverletzungen verursachen, müssen im Osten schon mal „einsitzen“, im Westen kassieren sie meist nur eine unbedingte Geldstrafe.

 

Richter: Strenge beeinflussbar

Eine generelle Einteilung in Ost und West ist aber auch fehl am Platz: Bei genauer Betrachtung zeigen sich auch im kleineren Rahmen große Unterschiede zwischen Gerichten, erklärt Kriminologe Christian Grafl. Es gebe „Gerichtskulturen“, meint Grafl: „Wenn die älteren Richter einem jungen Richter beim Mittagsessen erzählen, dass gewisse Dinge in einer bestimmten Form sanktioniert werden, dann färbt das ab.“

Auf einen Blick

Zu lebenslanger Haft Verurteilte kommen im Schnitt nach 20 bis 22 Jahren auf freien Fuß. Auch bei besonders schweren Verbrechen ist eine vorzeitige Entlassung gesetzlich nicht ausgeschlossen. Rechtsphilosoph Gerhard Luf von der Uni Wien betont, dass auch der schlimmste Verbrecher eine Menschenwürde besitze und es daher eine Entlassungsmöglichkeit geben müsse.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.03.2009)

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242 Kommentare
 
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Gast: Gast
25.03.2009 15:37
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Gerichtigkeit-wo?

Ist ja offensichtlich dass die Gestze von solchen alten, grauhaarigen, pervesen, bierbauchtragenden Männern gemacht wurde um sich selbst zu beschützen.
Wie schon unten geschrieben, Musik kopieren gibts 5 Jahre, ne Frau vergewaltigen gab ihm damals nur 18 Monate; ist ja nur ne Frau, gell?

Gast: Christian
23.03.2009 01:51
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Zum Artikel: Den kennen wir doch

Frau Hamann redet den Volkstot herbei! Sie macht nämlich die Keimzelle des Staates und der Gesellschaft mies!

Gerade bei der Pressestunde der Frau Minister Schmied war zu erfahren, daß eine Mindestquote von 30 % an deutschsprachigen Schülern in Wien nicht mehr durchführbar ist, weil dafür zu wenige Kinder mit deutscher Muttersprache gibt! Man stelle sich also vor: Jeder dritte junge Wiener hat nicht mehr Deutsch zur Muttersprache! Und das, nachdem erst vor 20 Jahren die Zuwanderung so richtig in Schwung gekommen ist! Wie wird erst die Situation in den nächsten 20 Jahren in Wien ausschauen? Es ist schon eine tolle Politik, die dazu führt, daß in 1 oder 2 Generation (um das verpönte Wort "Umvolkung zu gebrauchen) aus den Österreichern ein anderes Volk wird! Die Grünen betreiben fleißig Artenschutz bei jedem seltenen Käferlein! Dem österr. Volk vergönnen sie aber offenbar keinen eigenen, österreichtypischen Staat! Denn in österr. Vätern sehen sie potentielle Blutschänder und Mörder!

Gast: Kaktus
21.03.2009 01:30
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Frei von Verbrechern

sind alle anderen Staaten? Wie schön für England, Belgien im Speziellen, für Deutschland usw., dass wir diese Länder nicht durch die Fratze ihrer eigenen Abscheulichkeiten betrachten.

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Angemessen

wäre natürlich eine möglichst schmerzhafte Zwangskastration und anschließende Unterbringung in einer Zelle, die dem Verlies in Amstetten möglichst nahe kommt. Die Todesstrafe wäre zu milde!

LIFE DABEI
20.03.2009 15:31
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MENSCH ODR UNMENSCH ?

Obige Feststellung ist nach alter Journalistenmanier natürlich der falsche Ansatz. Zuerst kommen die Opfer für solch gutmenschliche Betrachtungen.

Ob Recht gerecht ist hängt davon ab wie es zustande kam. In seiner Wertigkeit in Bezug auf Gerechtigkeit können sich die Vortellungen darüber wandeln, dennoch ist es in seiner aktuellen Fassung zunächst zu vollziehen.
Was sollen auch solche Diskussionen in einem so klaren Fall wie diesem ? Ein völlig unnötiges Geschreibsel.

Viel interessanter wäre die Frage was in unserer Gesellschaft falsch läuft, dass ein solcher Fall über 20 Jahre unentdeckt blieb.

Gast: Schrecken ohne Ende
20.03.2009 11:46
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Lebenslang akute Inzestgefahr

Wenn Fritzl es schafft sollte, wegen guter Führung aus der Haft entlassen zu werden, dann muss er über 90 Jahre alt sein. Dann aber muss der Greis in lebenslängliche Verwahrung, weil er sooo gefährlich ist. --- Für eine lebenslamnge Einweisung in eine Verwahrungsanstalt für geistig abnorme Täter ist er geistig abnorm genug, für eine Schuldminderung reicht seine geistige Abnormität nicht im geringsten. Was für ein Mensch, was für eine Gutachterin!

Gast: Jaja
20.03.2009 10:55
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Erst wenn man selbst betroffen ist..

Es ist leicht zu sagen, dass das Strafmaß zu hoch ist oder wie hier "ThomasFuhringer" unter anderem schreibt, mehr als 10 Jahre sind Unsinn, solange man niemals selbst durch einen Verlust betroffen war! Unabhängig ob das jetzt auch Rachedenken ist. Aber wenn jemand zum Beispiel eine Frau entführt, für Sie Geld erpressen will, sie wochenlang vergewaltigt und dann noch brutal ermordet...so eine Person soll nach 8-10 Jahren frei kommen (laut "ThomasFuhringer")?? Und für das illegale Kopieren von Musik oder Filmen kann ich schon 2-5 Jahre ins Gefängnis, egal ob eine Verdienstabsicht dahinter steckt oder nicht??? Na bumm....weit sind wir gekommen. Man muss wohl den Bandenkriegen unserer Mitbürger mit Integrationshintergrund entgegenkommen oder sind die Gefängnisse einfach zu voll?

modestus
20.03.2009 10:31
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fehlurteil ??

wegsperren..einsperren...etc...
die volkslust ist befriedigt...man vermittelt dem pöbel das gefühl..wie tief du auch stehst, unter dir ist der herr fritzl der ist noch viel tiefer.

die mordanklage scheint mir, trotz des geständnisses das ja aus ganz anderen psychlogischen ursachen erfolgt ist, dubios.
es fehlt auf alle fälle die prämeditation...also die absicht keine hilfe zu holen damit das kind stirbt. auch ist nicht, ohne den geringsten zweifel, sicher ob sich fritzl der gefahr in der er das kind brachte voll bewusst war. eher ist anzunehmen, dass er dachte, es wird schon nichts passieren...ist ja bisher auch nichts passiert.
auch der sklavenhandelparagraph ist nicht wirklich schlüssig.
alles in allem ein urteil, dass der weltöffentlichkeit signalisieren soll....seht her in österreich herrscht recht...
opfer dieser fatalen einstellung ist die justiz.

Antworten LIFE DABEI
20.03.2009 20:54
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Re: fehlurteil ??

Behalten Sie doch ihre neunmalklugen Weisheiten für sich und akzeptieren Sie den berechtigten Wunsch seiner leidgeprüften Tochter diesen Vater zeitlebens weggesperrt zu sehen.

Antworten Antworten modestus
21.03.2009 07:11
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Re: Re: fehlurteil ??

sie sind ein juristischer analphabet.
ich empfehle ihnen die KRONE...dieses blatt hat als zielgruppe nichtdenker mit herdeninstinkt....passt genau

Antworten Gast: Ups
20.03.2009 11:12
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Re: fehlurteil ??

Auch wenn einige Ihrer Argumente oder Fragen durchaus berechtigt sind....aber das Urteil ist nicht nur einfach mal so. Oder würden Sie, wenn das jemand mit Ihrer Tochter machen würde, einfach nur sagen: Na geh...lasst ihn frei, er hat es ja nicht so gemeint, er war sich nicht im Klaren, was er tut. Ein kleienr Urlaub in den Bergen und durch die frische Luft wird er wieder klar denken.....
Wenn das Ihrer Tochter passiert, dann würde ich gerne noch mal Ihr Posting lesen.....

Antworten Antworten modestus
20.03.2009 12:46
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Re: Re: fehlurteil ??

missinterpretation.

keinesfalls soll der täter ohne strafe aus dem gerichtssaal gehen.
vielmehr soll er verurteilt werden, wenn er schuldig ist, aber nicht nach irgendeinem gesetz, das so halbwegs passt, sondern ausschliesslich nach jenen gesetzen die dafür in frage kommen. der mordparagraph wurde nur genommen, damit man ihm lebenslänglich geben kann. man hat dabei in kaufgenommen, dass hier eine unsymmetrie entsteht.
ceterum...mit 73 sind 15 jahre auch lebenslänglich...nur die wwelt schaut zu und österreichs justiz will glänzen.

Antworten Antworten Antworten Gast: Ulmlk
20.03.2009 15:25
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Re: Re: Re: fehlurteil ??

Sie hätten recht, wenn sie nicht von falschen Vorstellungen ausgehen würden. Die Delikte passen nicht halbwegs, sondern ganz genau. Der Begriff des bedingten Vorsatzes (ich will zwar nicht, dass das Kind stirbt, ich hoffe es auch nicht, aber ich verhindere es auch nicht, obwohl ich der einzige bin, der das könnte, weil wenns passiert, dann passierts eben) ist Ihnen offenbar nicht bekannt. Wenn Sie im Ausgangspost philosophieren, was F. sich wohl über die Überlebenschancen des Kindes gedacht haben wird, muss ihnen schon klar sein, dass das Ihre Fantasiegespinste sind und sonst gar nichts. Was er sich wirklich gedacht hat, weiss F. allein - und der sieht selbst die Sache offenbar durchaus nicht so wie Sie.

Antworten Antworten Antworten Antworten modestus
20.03.2009 16:45
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Re: Re: Re: Re: fehlurteil ??

das ist kein phantasiegespinnst, sondern eine der möglichkeiten....ebenso wie die staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass er sich dachte den tod des säugling billingend in kauf zu nehmen...ist das ein hirngespinnst der staatsanwaltschaft??...nein auch das ist eine der möglichkeiten. wenn man davon ausgeht was F. dabei gedacht hat nur er weis, so wäre ein urteil überhaupt nicht möglich. es sind daher alle möglichkeiten zu erwägen und davon jene zu wählen von der das gericht annimmt, sie wäre die zutreffende.

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"Hängt's 'n auf!"

Wenn man mittelalterliches, vom Vergeltungsdrang getriebenes, Justizdenken überwunden hat, so bleibt als Grund für 'Bestrafung' doch nur die Notwendigkeit Menschen von der Begehung von Handlungen, die für andere schädlich sind, abzuhalten.

Somit sind bei nüchterner Betrachtung alle Strafrahmen über zehn Jahre sehr in Frage zu stellen.

Wenn jemand ein Delikt begangen hat, das mehr als acht Jahre Gefängnis zur Folge hat, dann hat er sein Leben in jedem Fall komplett ruiniert denn er wird danach ein psychisches Wrack sein. Das ist psychologisch bestätigt.
Kein rational handelndes Individuum wird wird das bewusst für irgendetwas in Kauf nehmen.

Menschen länger einzusperren zu wollen 'zur Abschreckung' kann also nur einem primitiven Rachegefühl entspringen, wie es uns das Alte Testament suggeriert. - Ein Text aus der Bronzezeit.

Antworten Gast: Gustl
20.03.2009 12:39
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Re:

"Not only must Justice be done; it must also be seen to be done." Das Strafrecht verfolgt - wiewohl Rache nicht die Aufgabe des Staates sein kann - zusätzlich zur Preventiosfunktion auch die Funktion¿, das Vertrauen der Gesellschaft in den Beschuldigten und das Vertrauen der Opfer in die Gesellschaft wieder herzustellen. Dazu bedarf es einer tat- ud schuldangemessenen Bestrafung

Gast: frau sch ...
20.03.2009 09:34
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...

die sprachwissenschaftliche erklärung, die ich eingeholt habe, paßt ihnen vielleicht nicht in den kram. wahrscheinlich ist sie zu fachlich korrekt.

Gast: frau sch ...
20.03.2009 09:33
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...

dann publizieren sie das eben nicht. habe ich auch nicht nötig.

Gast: Graf Gudenus
20.03.2009 09:17
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Zensur

in Naziland, hat sich ganz brav verhalten! Wobei dieses land es so schon war bevor A H ...

dr. philpp
20.03.2009 07:33
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Nur eine Frage: Warum erhält ein lebenslänglich Verurteilter auf unsere Kosten eine umfangreiche Teraphie?????????


Antworten Gast: anon
20.03.2009 14:30
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Re: Nur eine Frage: Warum erhält ein lebenslänglich Verurteilter auf unsere Kosten eine umfangreiche Teraphie?????????

Da machen Sie sich einmal keine Sorgen. Die Therapie wird nämlich aus der Fragezeichen-Steuer finanziert.

Antworten Gast: G. Ast
20.03.2009 09:42
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Re: Nur eine Frage: Warum erhält ein lebenslänglich Verurteilter auf unsere Kosten eine umfangreiche Teraphie?????????

Der Gefängnispsychiater ist sowieso dort angestellt; ob er dann zwanzig oder einundzwanzig Insassen therapiert, ist egal und kostet überhaupt nichts extra.

Antworten Gast: Genau
20.03.2009 08:39
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Re: Nur eine Frage: Warum erhält ein lebenslänglich Verurteilter auf unsere Kosten eine umfangreiche Teraphie?????????

Das ist eine sehr gute Frage! Anstatt eine Therapie zu bezahlen, sollte man das Geld besser an seine Kinder geben. Dieser Mensch hat es ja noch nicht einmal verdient, dass er in einem schoenen Gefaengnis sein Leben beenden darf, sondern man sollte ihn einfach in seinem Verlies einsperren bis er stirbt. Das waere in meinen Augen gerecht.

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was heisst unbescholten?

der kerl ist ein verurteilter vergewaltiger.

mfg
mc

Antworten Gast: Karl
20.03.2009 15:28
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Re: was heisst unbescholten?

Unbescholten heisst hier nur: nichts im Strafregisterauszug, weil die 40 Jahre alte Vorstrafe getilgt ist.

Gast: orange
19.03.2009 22:46
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was noch kommt..

..ein Gruselfilm wird sicher gemacht und wird viel Geld einbringen.. traurig aber wahr..

 
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