Tabakgesetz: Jedes zweite Kaffeehaus fürchtet um Existenz

(c) Clemens Fabry
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Laut einer Umfrage haben 62 Prozent der Wiener Kaffeesieder die Vorgaben des Tabakgesetzes noch nicht umgesetzt. Sie verlangen eine Verlängerung der Übergangsfrist, die den Umbau der Lokale regelt.

"Das Gesetz ist eigentlich eine geniale Lösung", meinte Landtmann-Chef Berndt Querfeld, der auch  Wirtschaftsbund-Vertreter in der Wirtschaftskammer-Fachgruppe Kaffeehäuser ist. In Österreich sei es weiter möglich, dass Nichtraucher und Raucher sich in einem Lokal aufhalten. Trotzdem fühlen sich 51 Prozent der Betreiber von Wiener Kaffeehäusern in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, wenn das Tabakgesetz in der aktuellen Form bestehenbleibt. Dies ergab eine Umfrage unter fast 2000 Wiener Kaffeesiedern.

62 Prozent haben die Vorschriften des aktuellen Gesetzes im Sinne des Nichtraucherschutzes noch nicht umgesetzt. Die überwiegende Mehrheit spricht sich für eine Verlängerung der Übergangsfrist aus, berichtete Querfeld am Dienstag. Cafes mit der Größe zwischen 50 und 80 Quadratmeter müssen bis Ende Juni nachweisen, dass eine räumliche Trennung nicht möglich ist - oder eine solche einbauen beziehungsweise zum Nichtraucher-Lokal werden.

EU-weites Rauchverbot?

Diese kleinen Kaffeehäuser müssten hohe Summen für eine Trennung des Lokals investieren, wenn sie mit Ende der Frist nicht automatisch zu Nichtraucherlokalen werden wollen, so Querfeld. Gleichzeitig bestehe die Gefahr, dass ein EU-weites Rauchverbot in Lokalen komme. Damit hätten die heimischen Betriebe umsonst investiert. Querfeld forderte die Politik auf, zu garantieren, dass vorerst keine gesetzliche Änderung kommen werde. Falls dies nicht möglich sei, sollten eben die Fristen verlängert werden, verlangte Querfeld.

Der dem sozialdemokratischen Wirtschaftsverband angehörende Obmann der Fachgruppe Kaffeehäuser, Günter Ferstl, pflichtete der Forderung nach einer Verlängerung der Übergangsfrist und einer Rechtssicherheit bei. Und er sei generell der Überzeugung, dass nicht auf Gesetzesvorschriften, sondern auf Freiwilligkeit der Unternehmer gesetzt werden solle: "Denn die Kaffeehausbetreiber wissen am besten, ob ihre Gäste Tabakgenießer sein wollen oder nicht."  

(APA/Red.)

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