Hamburg: Gericht kippt totales Rauchverbot

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Das ausnahmslose Rauchverbot in Speisegaststätten sei verfassungswidrig, befand das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatte die Pächterin einer Autobahnraststätte, weil sie keinen Raucherraum einrichten durfte.

Hamburg/Ag. Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine bemerkenswerte Entscheidung gefällt: Es hob das im Bundesland Hamburg geltende ausnahmslose Rauchverbot in Speiselokalen auf; die Regel sei mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit und dem auf Gleichbehandlung nicht vereinbar, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung.

Bis zu einer Neuregelung müssen die Behörden vorerst auch in Speisegaststätten das Rauchen in abgeschlossenen Nebenräumen erlauben, entschieden die Richter.

Sachlich nicht gerechtfertigt

Geklagt hatte die Pächterin einer Autobahnraststätte, weil sie keinen Raucherraum einrichten durfte. In dem Stadtstaat war Rauchen seit 2009 in kleinen Eckbeisln oder abgetrennten Nebenräumen größerer Lokale möglich, aber nur, wenn es dort keine gekochten Speisen gab. Diese Einschränkung könne starke wirtschaftliche Nachteile für Wirte bewirken, ohne dass es sachliche Gründe gebe, so die Richter. Es gebe auch keine Beweise, dass Passivrauchen beim Essen besonders gesundheitsschädlich sei. Die Gesundheit der Angestellten sei überdies gleichermaßen schutzwürdig, ob sie in Schankgaststätten oder Speiselokalen arbeiteten, die Differenzierung daher unsachlich.

In Österreich dürfte die Entscheidung den privaten Zugbetreiber „Westbahn“ zumindest grundsätzlich interessieren: Er hatte in seinen Zügen zwischen Wien und Salzburg abgesonderte Waggons exklusiv für Raucher eingesetzt, musste diese jedoch nach Drohungen der Behörden sowie von Nichtrauchergruppen mit rechtlichen Schritten wegen Verletzung des Nichtraucherschutzes aus dem Verkehr ziehen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2012)


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