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Beschneidung: Kleiner Schnitt, großer Einschnitt?

14.07.2012 | 18:08 |  von Eva Winroither und Georg Renner (Die Presse)

Wer darf beschneiden, sollen Kinder mitreden dürfen oder ist es allein Sache der Eltern? Ein deutsches Urteil wirft Fragen zur Legalität der religiösen Beschneidung Minderjähriger auf. Eine Faktensuche.

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Der Eingriff selbst, sagt Schlomo Hofmeister, gehe schnell, sehr schnell. Drei Schritte gehörten dazu. Zuerst nehme der Mohel, so heißen die jüdischen Beschneider, Maß, wie viel Haut vom Penis des Neugeborenen zu entfernen sei. Dann fixiere er die Vorhaut im Schlitz eines metallenen „Schutzschildes“, dem „Magen“. Zuletzt trenne er sie mit einem Skalpell ab, das dauere keine zehn Sekunden. Fertig. „Schwieriger zu erlernen als der eigentliche Eingriff sind seine Vorbereitung und die Bandagierung“, erklärt Hofmeister.

Der 36-jährige Wiener Gemeinderabbiner muss es wissen: Er ist selbst einer der vier Mohelim, die in Österreich Beschneidungen durchführen – und, wenn Not am Mann ist, auch im benachbarten Ausland. Dafür hat Hofmeister ein mobiles OP-Set, mit dem er den Eingriff überall durchführen kann. „Traditionell wäre der Ort für die Beschneidung die Synagoge – aber heute lassen es viele zu Hause machen.“

Weniger flexibel ist man beim Zeitpunkt der Beschneidung: Am achten Tag nach der Geburt des Kindes muss die Beschneidung dem jüdischen Gesetz zufolge vorgenommen werden. „Das ist wichtig“, sagt Hofmeister, „es müssten schon bedeutsame Gründe dagegen sprechen.“ Gemeint sind vor allem medizinische Hinderungsgründe: Erst muss ein Arzt das Kind freigeben – danach folgt noch eine traditionelle Überprüfung der Gesundheit des Kindes durch den Mohel, der meist kein Arzt ist, sondern von einem erfahrenen Beschneider „angelernt“ wurde. Nur wenn beide das Kind für gesund genug befinden, darf die Beschneidung, die Brit Mila, vorgenommen werden. In der Wiener Gemeinde führen die Mohelim pro Woche rund ein bis zwei Beschneidungen durch.


Bei Muslimen beschneidet der Arzt.
Auch Nihat Koca gehört zu den Menschen, die Beschneidungen durchführen. Der Vorsitzende der Islamischen Religionsgemeinde Wien (IRG) ist Allgemeinmediziner und sagt von sich selbst, dass er „sicher schon über tausend“ Eingriffe durchgeführt habe. Im Gegensatz zum Judentum überlasse man die Beschneidung bei Muslimen in Österreich aber ausgebildeten Ärzten – ein Geistlicher sei zwar anwesend, um Segen und Gebete zu sprechen, für den Eingriff selbst gebe es aber eine spezielle medizinische Ausbildung.

„Praktisch jeder Muslim ist beschnitten“, sagt Koca – strenge Vorschriften, wo und wann der Eingriff stattfinden muss, gebe es aber nicht. „Die meisten Eltern machen es zwischen vier und acht Jahren“ – üblicherweise in der Ordination eines Arztes, in einem Krankenhaus oder, im Fall von Zuwanderern, während einer Reise in die alte Heimat.

Die große Feier, bei der die Familie den Beschnittenen hochleben lässt, finde häufig nicht am gleichen Tag wie der Eingriff selbst statt, erklärt Koca – sondern ein, zwei Wochen später. „Es wird aber trotzdem groß gefeiert – es ist einer der wichtigsten Anlässe im Leben, vergleichbar mit der Hochzeit.“

Ob das, was Hofmeister und Koca tun, rechtens ist, wird seit einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichtes Köln vom 7.Mai breit diskutiert: Darin wurde festgestellt, dass es sich bei der Beschneidung eines Vierjährigen aus religiösen Motiven – das Kind ist Muslim – um eine Körperverletzung handle. Ein Urteil, das von Religionsfreiheit über das Recht auf körperliche Unversehrtheit bis zur Freiheit der elterlichen Erziehung eine Unzahl an Fragen aufwirft.


„Niemand wird gestraft.“ In Österreich scheint die Lage – rechtlich gesehen – eindeutig zu sein. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist „die Beschneidung von Buben nicht strafbar“, sagt Dagmar Albegger, Sprecherin des Justizministeriums.

Ihr Kollege, Christian Manquet, Abteilungsleiter für Strafrecht im Justizministerium, relativiert ein bisschen: „Diese Beschneidungen sind in Österreich derzeit wegen einer uneindeutigen Gesetzeslage straflos. Es wird aber nicht der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Sie ist sozial akzeptiert. Daher ist es auch egal, wer es macht.“

Der Wiener Anwalt Clemens Lintschinger geht jedenfalls davon aus, dass das Kölner Urteil in Österreich nicht möglich wäre. „Nach derzeitigem Interpretationsstand ist die Beschneidung in Österreich zulässig“, sagt er. Lintschinger stützt sich dabei auf eine Erläuterung des Paragrafen 90, Abs.3 im Strafgesetzbuch, derzufolge die männliche Beschneidung vom Tatbestand der Körperverletzung explizit ausgenommen wird. Eine ähnliche Erläuterung befände sich auch im erst im Juli beschlossenen Ästhetik-Operationsgesetz. „Hier wird ausdrücklich erwähnt, dass die Beschneidung von männlichen Säuglingen zulässig ist.“ Sein Fazit: „Derzeit macht sich sicher niemand strafbar. Allerdings muss der, der es macht, ein Arzt sein.“

Genau bei denen ist die Verunsicherung aber im Moment besonders groß. „Wir haben beschlossen, derzeit keine religiös motivierten Beschneidungen durchzuführen“, sagt etwa Michael Chwala, Oberarzt in der urologischen Abteilung des Krankenhauses SMZ-Ost Donauspital. Nicht, dass er vorher so viele Operationen durchgeführt hätte, vielleicht zehn im Jahr.

Ähnlich die Situation in der Klinischen Abteilung für Kinderchirurgie am Wiener AKH: „Wir haben früher vielleicht fünf Operationen im Jahr durchgeführt“, sagt Abteilungsleiter Ernst Horcher. Auch dort werden Beschneidungen aus religiösen Gründen aber inzwischen „eigentlich gar nicht mehr“ durchgeführt. Der Eingriff sei mit Kosten von bis zu 1500 Euro für die Eltern zu teuer.


Hygienisch sinnvoll? Ob sich eine Beschneidung übrigens aus medizinisch- hygienischen Gründen rechtfertigt, darüber scheiden sich die Geister. „In der Wüste vielleicht“, sagt Chwala, „unter normalen hygienischen Bedingungen nicht.“ Die WHO wiederum empfiehlt Beschneidungen als eine (im Rahmen von mehreren) Maßnahmen zur Aids-Prävention.

In Ländern wie etwa Afrika oder den USA werden Beschneidungen von Säuglingen jedenfalls unabhängig des religiösen Glaubens routinemäßig durchgeführt. Schätzungen zufolge sind mehr als 60 Prozent aller Männer in den USA beschnitten.

Wie viele Österreicher über Juden und Muslime hinaus noch beschnitten sind, ist schwer zu sagen. Eine aus medizinischen Gründen durchgeführte Operation, etwa wegen einer Vorhautverengung, wird aber sowohl im AKH als auch im SMZ-Ost „fünf bis sechs Mal“ die Woche durchgeführt. Und wie lebt es sich jetzt so? Mit einer fehlenden Vorhaut? „Da ist nicht viel Unterschied“, sagt Chwala.

 

 

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.07.2012)

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391 Kommentare
 
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Gast: Irg endwer
27.07.2012 17:36
1 0

Wer müssen uns nicht jedes Thema aufzwingen lassen

In österreich gibt es kein beschneidungsverbot. Sie wird seit jahrhunderten praktiziert und keiner hat sich je beklagt. Das ist auch in deutschland so. Solange es in deutschland kein neues gesetz gibt bleibt die beschneidung erlaubt. Das ein paar kasperl in talaren das anders sehen ist in erster linie deren problem. Klarer fall von verletzung der gewaltentrennung. Richter können nicht ohne eine gesetzesänderung von einem tag auf den anderen entscheiden wie sie gerade lustig sind.
Die parlamente sollten sich keinesfalls von ein paar kölschen richterjecken unter druck setzen lassen. Nicht das deutsche und noch viel weniger das österreichische. Aussitzen heisst die devise und die jecken kann man auch gebrauchen als preisrichter bei der prinzenwahl.

Gast: biersauer
27.07.2012 06:26
0 1

Sachliche Darstellung der Beschneidung:

http://diestandard.at/1342947707746/Beschneidung-Der-Kern-der-Sache-ist-die-Sexualitaet
Was die Pfaffen dazu sich exalterieren ist unerheblich.

Gast: Ano Nym 2012
24.07.2012 19:42
0 0

Auslegung des § 90 Abs. 3 StGB

http://www.jusline.at/90_Einwilligung_des_Verletzten_StGB.html
" target="_blank">http://www.jusline.at/90_Einwilligung_des_Verletzten_StGB.html


"(3) In eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, kann nicht eingewilligt werden."

Aus dem Wortlaut der Strafnorm geht jedenfalls nicht hervor, dass "derzufolge die männliche Beschneidung vom Tatbestand der Körperverletzung explizit ausgenommen" ist.

Gast: justerix
22.07.2012 09:57
0 0

46%.....

Wo sind denn all die postings nach dem 17.7. hin verschwunden?

DAS GEHT EINFACH NICHT!

Die Glaube bzw die Religion ist jeden einzelnen Individuellen überlassen, dasselbe sollte Babys auch versprochen werden. Beschneidenlassen schon im ersten Lebensjahr ohne persönliches Erlaubnis von einzelnem Mensch widerspricht dem grundliegenden Menschenrecht! Für Kindererziehen sind die Eltern zuständig, aber DAS ist eine künstlerische Abänderung des Körpers, deshalb eine Kindermisshandlung. Ich kann nicht glauben, dass noch sowas in Europa gibt!

Gast: Johnathan
17.07.2012 18:30
5 3

DAS SOLLTE ABGESCHAFFT WERDEN

Die Glaube bzw die Religion ist jedem einzelnen Individuellen überlassen, dasselbe sollte Babys auch versprochen werden. Beschneidenlassen schon im ersten Lebensjahr ohne persönliches Erlaubnis von einzelnem Mensch widerspricht dem grundliegenden Menschenrecht! Für Kindererziehen sind die Eltern zuständig, aber DAS ist eine künstlerische Abänderung des Körpers, deshalb eine Kindermisshandlung. Ich kann nicht glauben, dass noch sowas in Europa gibt!

3 2

Hochverehrte Presseredaktion!

Denken Sie doch an den Beginn ihrer Zeitung!
Vielleicht gelingt es doch ein aufgeklärtes Mitglied unserer noch irgendwie aufgeklärten Gesellschaft dazu zu bewegen einen umfangreichen Beitrag zum Thema Beschneidung zu schreiben.
Ehrlich, mir hängen die dümmlichen Vergleiche, die transzendent-religösen Bibelzitate, die pseudomedzinischen Rechtfetigungen, die bis zum geht-nicht-mehr halbjuristischen Betrachtungen und vor allem die doppelten Vorstellungen von Menschenrecht und Aufklärung zum Hals heraus.

3 15

Die Sache ist gegessen

Die deutsche Regierung und auch die Oppositionsparteien haben ganz klar erklärt, dass sie für Rechtssicherheit sorgen werden und Beschneidungen auch in Zukunft möglich sein werden. Also, liebe Religionsgegner, regt euch wieder ab. Ihr werdet euch auch in Zukunft nicht in anderer Leute Angelegenheiten einmischen. Denkt daran, dass ein säkularer Staat nicht nur ein Staat der Säkularen ist und dass ihr in einer multikulturellen Gesellschaft lebt.

Antworten Gast: Üzi Güzi
17.07.2012 02:01
8 1

Die Sache ist noch nicht ganz gegessen

Ist dies eigentlich bekannt?

http://www.beschneidung-und-recht.de/2007100916/nachrichten/schmerzensgeld-wegen-unfreiwilliger-beschneidung-eines-jungen.html

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/24c/24c33ea3-35d1-511a-eb6d-f144e9169fcc,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003.htm

Wurde schon 2007 entschieden, dass "Die im muslimischen Lebens- und Kulturkreis übliche Beschneidung von Jungen stellt ohne wirksame Einwilligung in die Vornahme des ärztlichen Eingriffs eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und rechtswidrige Körperverletzung dar, die ein Schmerzensgeld rechtfertigen kann.[...]"

Antworten Antworten Gast: Ali Baba
17.07.2012 12:52
1 2

Re: Die Sache ist noch nicht ganz gegessen

Wenn eine gesetzliche Regelung gefunden wird, die die Beschneidung erlaubt, sind auch Schadenersatzklagen hinfällig.

Antworten Gast: Üzi Güzi
17.07.2012 01:59
9 1

Re: Die Sache ist gegessen, nee, nee

Sollte die Politik sich dazu entschliessen zukünftig Beschneidungen als legal anzusehen, wäre diese Handlung wahrlich eine groteske Komödie und Merkel und Co. verkämen zu Komikern. So ist in Deutschland die Beschneidung von Mädchen oder Frauen aus religiösen Gründen verboten und strafbar, die bei männlichen Kindern soll jedoch straffrei bleiben. Das allein verstösst schon gegen den Gleichheitsgrundsatz von Mann und Frau und ist eindeutig eine Diskriminierung des männlichen Geschlechts. Wie man klar erkennt ist diese Angelegenheit ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, denn die Abwertung des männlichen Geschlechts kann nicht hingenommen werden.
Selbst Tiere geniessen einen grösseren Schutz in Deutschland als das männliche Wesen. So ist das kupieren von Hundeohren nach § 6 des Tierschutzgesetzes in Deutschland verboten, da es eine Amputation darstellt und wird bestraft. Hunde haben somit also mehr Rechte als Knaben ?

Re: Die Sache ist gegessen

Ein säkularer Staat lässt sich seine Gesetze nicht von irgendwelchen Religionen diktieren.

Antworten Gast: lemiao
16.07.2012 15:56
8 0

die Presse-Zensur ist super.

Es lebe die Pressefrechheit, - äh - freiheit

lustig irgendwie

dass das seit 2000 jahren immer wieder ein thema ist... war ja bei den juden schon so ein tamtam, dass der streit darüber in den bibelbericht aufgenommen wurde (!). paulus machte damals schon klar, dass das eine persönliche angelegenheit und der religiöse zwang von vorgestern bereits damals history war...


Ein früherer Post von mir erweitert.

Beschneidung weil sie harmlos ist, das Glied ästhetischer macht usw sage ich folgendes: Verlangen sie von einer Frau das entfernen der Klitorisvorhaut( exakt derselbe Eingriff) ich denke nicht, sie würden Sturm laufen. Ich würde kontern, dass so die Klitoris leichter zugänglich für Stimulation wäre, und u.U. die Orgasmusfähigkeit erhöht. Diese Eingriffe sind vollkommen schwachsinnig, und sollte es kulturelles Erbe sein, so muss sich die Kultur eben ändern, sie sind ja auch nicht gegen Emanzipation ! Wir haben auch unsere Kultur und unsere Traditionen angepasst und weiterentwickelt und gerade ein fremdbestimmte irrevesibler Eingriff nur um ein Kind zu brandmarken für eine Religion ist nicht mehr zeitgemäß.

Gerade das oben genannte Bsp. zeigt uns, dass der Mann es wiedereinmal erdulden müsste. Ich frage mich nicht, warum die Beschnittenen diese verteidigen, der Einschnitt ist nicht so gravierend wie bei der Genitalverstümmelung einer Frau, und unser Gehirn biegt sich die Realität so gut es geht zurecht, dass es sogar daraus einen Vorteil schaffen kann.

2 Dinge sollten bedacht werden : religös: einfach unhaltbar, es ist mehr ein Brandzeichen um sich einer Gruppe zugehören zu müssen, warum sollte Gott(wenn es denn einen gibt) etwas erschaffen nur um es wieder absäbeln zu lassen.
gesellschaftlich: Gesellschaften müssen sich weiterentwickeln, denn auch das Schlagen von Frau und Kind oder andere für unsere Zeit abartige Praktiken sind verpöhnt und verboten.

1 0

Reziproke Information durch die Presse!

Sie wissen nicht was eine reziproke Informsation ist. Nun, das ist ganz einfach. Je mehr ein Thema diskutiert wird, je "brisanter" die Thematik ist desto billiger und inhaltsleerer werden die Beiträge in der ersten Zeigung des Landes.
Da kommen dann Hinz und Kunz zu Worte. Welechen ernsthaften und mitdenkenden Leser interessiert wirklich die Rechtfertigungsanekdote irgend eines Rabbi? Na der wird uns genau so wenig weiterhelfen, wie der Bischof Krenn in Sachen Erbünde.
Aber es gibt vieles darüber zu lesen, aber nicht in der Presse.

Gast: Tom Pyra
16.07.2012 10:20
10 2

Das Justizministerium zur Verstümmelung aus pseudoreligiösem Wahn: Sie ist sozial akzeptiert. Daher ist es auch egal, wer es macht.

Österreich im Jahr 2012.

Allahu Akbar!

Lasst doch diese

altertümlichen Religionsgemeinschaften einander so viel genitalverstümmeln wie sie wollen. Weil noch kein Opfer im Erwachsenenalter dagegen geklagt hat, kann man doch annehmen, dass sie glücklich mit ihrer Beschneidung sind.

Antworten Gast: Eierkuchen
16.07.2012 15:59
5 0

genau,

und wir mit unserer westlichen Überheblichkeit haben damals auch den Kannibalen ihre Brauchtumspflege verboten. Dabei sollen weibliche Unterarme köstlich schmecken, - lt. Aussage eines Häuptlings.

0 6

Re: Lasst doch diese

Genau, es gibt keinen Grund für Einmischungen.

Antworten Antworten Gast: antworter
16.07.2012 14:36
5 0

Re: Re: Lasst doch diese


es kann ja nicht sein, dass man in diesem fall einfach weg sehen sollte, aber z.b. im bereich der genitalverstümmelung in afrika man sich sehr wohl aufregt!

diese religiösen altertümlichen blödsinne gehören sofort abgestellt, egal, welcher religion sie angehören.

seht euch ein kind an, wie dieses weint und wochenlang schmerzen hat, dann würdet ihr auf die barrikaden steigen.

2 5

Re: Re: Re: Lasst doch diese

Vielleicht sollten Sie sich über den Unterschied von FGM und Knabenbeschneidung schlau machen.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Üzi Güzi
16.07.2012 23:46
3 1

Unterschied von FGM und Knabenbeschneidung

Geh bitte, vorsätzliche Körperverletzung ist Genderneutral.
Da gibt es kein bei Frauen ja und bei Männer nein Körperverletzung.

Gast: garbo
16.07.2012 00:34
1 3

hinterhofschnipseleien

braucht aber auch keiner. dann schon lieber ein gesetz, das beinhaltet, dass das chirurgen nur unter narkose ausführen dürfen.


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46 Prozent der Österreicher haben keine Ahnung vom Jüdischen Glauben!! in der Tora in der Tora

steht geschrieben
die Juden sollen sich beschneiden lassen!
Jedes Knäblein, wenn's acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen !!
Pasta!!
<<Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen >>

es geht hier nicht um Verstümmelung!!
es wäre auch eine Möglichkeit den Mann im entsprechenden alter selber zu entscheiden lassen


 
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