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Deutscher Bundestag für religiöse Beschneidungen

19.07.2012 | 18:47 |   (DiePresse.com)

Der Bundestag fordert die Regierung zu einer Neuregelung auf. Auch in der Schweiz gibt es Reaktionen: Ein Kinderspital setzt Beschneidungen aus.

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Die religiöse Beschneidung von minderjährigen Burschen soll nach dem Willen des deutschen Bundestags grundsätzlich erlaubt sein. Eine entsprechende Resolution hat das Parlament am Donnerstag mit breiter Mehrheit verabschiedet. Damit reagierten die Abgeordneten auf ein Urteil des Kölner Landgerichts, das die bei Juden und Muslimen übliche Beschneidung kürzlich als Körperverletzung bewertet hatte. Der Bundestags-Beschluss hat allerdings nur symbolischen Wert. Doch mit der Resolution wird die Bundesregierung in Berlin aufgefordert, bis zum Herbst eine gesetzliche Regelung vorzulegen.

Das Urteil des deutschen Gerichtes sorgt unterdessen auch in der Schweiz für Reaktionen. Am Kinderspital in Zürich werden bis auf weiteres keine religiös begründeten Beschneidungen mehr durchgeführt. Grund ist das Urteil des Kölner Landgerichtes. Ein Arzt, der in Deutschland einen Burschen aus religiösen Gründen beschneidet, macht sich gemäß diesem Urteil strafbar. Mit diesem Urteil sei eine neue ethische Betrachtungsweise hinzugekommen, sagte der Medienverantwortliche Marco Stücheli auf Anfrage der Schweizer Nachrichtenagentur sda.

Vertretbar oder nicht?

Man habe sich deshalb entschieden, vorläufig keine Beschneidungen mehr vorzunehmen und das Thema intern zu überprüfen. Man wolle sich Klarheit darüber verschaffen, ob solche Eingriffe - bei denen die Burschen zu klein sind, um ihr Einverständnis geben zu können - künftig weiterhin vertretbar seien oder nicht. Vor juristischen Konsequenzen fürchte man sich aber nicht, betonte Stücheli. Nur schon deshalb, weil das Urteil des Kölner Landgerichtes keine Wirkung in der Schweiz habe. Auch andere ethische Fragen würden regelmäßig intern diskutiert.

Lange wollen die Spitalverantwortlichen nicht beraten. Man entscheide bald, ob man die Operationen wieder durchführe oder weiterhin darauf verzichte, sagte Stücheli weiter. Im Durchschnitt werden am "Kispi" eine bis zwei religiöse Beschneidungen pro Monat durchgeführt. Diese Zahl ist seit Jahren relativ konstant. Weiterhin durchgeführt werden hingegen Beschneidungen, die aus medizinischen Gründen nötig sind, etwa bei Vorhautverengung und anderen urologischen Problemen.

(APA/dpa/sda)

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45 Kommentare
 
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Antworten Antworten Gast: Ihr Arzt
20.07.2012 09:48
0 1

Re: Re: Körperverletzung von Minderjährigen

Bei Ihnen muss allerdings etwas verletzt worden sein......

Gast: Beno
19.07.2012 23:57
10 0

Widerspruch

aber das Beschneiden der Ohren und Schwänze von Hunden ist verboten

Re: Widerspruch

kein widerspruch,
denn von hunden können die priester keine religionssteuer bekommen, von menschen dagegen schon.
bei menschen zahlt sichs also finanziell aus.

Antworten Gast: E.T.
20.07.2012 09:14
1 0

Re: Widerspruch

Hunde haben zum Glück noch keine Mitgliedschaft in irgendeiner Sekte.

Gast: PRIMA
19.07.2012 23:34
0 13

Danke lieber Bundestag, dass ihr Deutschland davor bewahrt, eine Komiker-Nation zu werden.


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Dem Bundestag geht das nichts an.

Alibi-mäßig Aktionen starten.

Der Bundestag sollte sich selbst beschneiden.

Re: Dem Bundestag geht das nichts an.

Wieso sollte das den [sic!] Bundestag nichts angehen?

Gast: harras
19.07.2012 21:29
4 3

was haben die

Muslime doch für ein Wahnsinnsglück.

Gast: Analyst
19.07.2012 21:28
17 3

Bestürzend!

Die Dummheit oder die Feigheit der Politik ist beschämend! Gegen jede Vernunft wird religiöser Dummheit und Unmenschlichkeit der Weg geebnet! Eine Schande für aufgeklärte Menschen und jede wissenschaftliche Erkenntnis!

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Das Gericht ... das die Beschneidung (Amputation der Vorhaut) als Körperverletzung bewertet hatte

Diese Feststellung ist in der Sache ebenso überraschend, wie jene, dass Kirschen Kerne haben. Die Operation darf in unserer Zeit nicht ohne Einverständnis geschehen. Doch theistische Kulturen, Völker mit der aufrechten Tradition der Verehelichung durch die Eltern, der schweren Körperstrafen (Abhacken von Gliedern), des Glaubens an einen eigenen Gott, sind - nach heutiger Sprache - noch nicht in der Gegenwart angekommen, nicht in unserer Rechtsordnung.

MenschInnenrechte

... gelten halt nur für Frauen!

Re: MenschInnenrechte

Ach, Mädchen werden, z. B. in Teilen Afrikas also nicht „beschnitten“? Wär' mir neu...

Re: Re: MenschInnenrechte

Ach so, und MIR ist neu, dass das in Österreich oder Deutschland durch das Gesetz gedeckt wird...

Antworten Antworten Gast: verwundert
20.07.2012 00:16
5 0

die deutschen Kolonien in Afrika?

ich wüßte nicht, dass der deutsche Bundestag für afrikanische Länder verantwortlich zeichnet

sehr wohl aber für Deutschland, und bei Mädchen darf in Deutschland nicht beschnitten werden, während ein vergleichbarer Eingriff bei Jungen geduldet und sogar unterstützt wird

hassen die Deutschen Männer so sehr, dass sie es ausdrücklich unterstützen, männliche Babygenitalien zu verstümmeln?

offenbar ist das der Fall

Gast: ROTFRONT
19.07.2012 21:03
2 4

Na fein! Und wen darf ich jetzt religiös beschneiden?

Das Messer wetz ich mal für alle Fälle.

Re: Na fein! Und wen darf ich jetzt religiös beschneiden?

Ich dachte auch immer, die hätten untereinander oft Messerstechereien. Tatsächlich handelte es sich dabei wohl um festlich begangene Beschneidungsriten.

Re: Re: Na fein! Und wen darf ich jetzt religiös beschneiden?

Burschenschaftler verstümmeln sich ja auch gegenseitig mit Säbel oder doch?

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Burschenschaftler

Das sind aber , zumindest dem Geburtsschein nach, erwachsene Ixdioten, die das mehr oder weniger freiwillig machen (Gruppenzwang).

Antworten Antworten Antworten Gast: xxxx
20.07.2012 08:54
2 0

hier geht es aber um wehrlose Kinder

und nicht um hirnlose Koffer.

religiös beschneiden, den P. verstümmeln

Diese Feststellung ist in der Sache ebenso überraschend, wie jene, dass Kirschen Kerne haben. Die Operation darf in unserer Zeit nicht ohne Einverständnis geschehen. Doch theistische Kulturen, Völker mit der aufrechten Tradition der Verehelichung durch die Eltern, der schweren Körperstrafen (Abhacken von Gliedern), des Glaubens an einen eigenen Gott, sind - nach heutiger Sprache - noch nicht in der Gegenwart angekommen, nicht in unserer Rechtsordnung.

 
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