Eine staatliche Lizenz für den „Mohel“

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In Schweden ist die Beschneidung gesetzlich geregelt. Alle Probleme wurden dadurch nicht gelöst. Das Gesetz hat viele Lücken und fordert das Unmögliche: den Willen eines Säuglings zu erkunden.

Die Beschneidung von Buben bleibt erlaubt, aber nur unter Einhaltung strenger medizinischer Sicherheit und mit obligatorischer Schmerzlinderung: So lautete der Kompromiss zwischen den Gegnern des Eingriffs und den Verfechtern der Religionsfreiheit, als Schweden 2001 diese Frage gesetzlich klärte. Doch die Debatte ist auch dort nicht ausgestanden. Erst kürzlich forderte der Verband der Kinderärzte ein Verbot der rituellen Beschneidung, und nach Umfragen lehnen zwei von drei Chirurgen die Zirkumzision ab.

Politisch gibt es jedoch keinen Willen, erneut an das heikle Thema zu rühren. Wie in Deutschland hatten damals auch in Schweden muslimische und jüdische Organisationen gegen alle Pläne protestiert, den Eingriff zu begrenzen. Die Folge war ein Gesetz voller Lücken. So heißt es, dass die Haltung des Buben „nach Möglichkeit“ untersucht und die Operation nicht gegen seinen Willen durchgeführt werden dürfe. Wie das bei einem wenige Tage alten Säugling gehen soll, wird nicht erklärt.

Die Sozialbehörde wies alle regionalen Gesundheitsämter an, den Eingriff in deren Kliniken anzubieten, doch dies ist eine Kapazitätsfrage, und Beschneidung genießt nicht höchste Priorität. Von den schätzungsweise 3000 Vorhautentfernungen, die jährlich durchgeführt werden, finden nur rund tausend in Krankenhausregie statt.

Welches Recht soll Vorrang haben?

Das Gesetz fordert, dass nur ein Arzt oder eine Person mit besonderer Genehmigung die Operation durchführen kann. Ist der Junge älter als zwei Monate, ist nur ein Arzt dazu berechtigt. Damit waren die jüdischen Gemeinden befriedigt. Jüdische Jungen werden bereits am siebten Tag beschnitten – rund vierzig derartige Eingriffe werden jährlich vorgenommen –, und alle in Schweden tätigen „Mohels“, wie die rituellen Beschneider genannt werden, erhielten die Lizenz dazu. Bei der weitaus größeren Gruppe von Muslimen aber ist die Dunkelziffer groß. Offensichtlich werden viele der muslimischen Buben bei Heimatbesuchen beschnitten, doch es gibt auch immer wieder Berichte über Komplikationen, wenn die Eingriffe von Unbefugten in Schweden durchgeführt wurden. Bei allen Formen der Zirkumzision ist Schmerzlinderung gesetzlich vorgeschrieben.

Der Verband für sexuelle Aufklärung (RFSU) forderte anlässlich des zehnten Jahrestags der Einführung des Gesetzes eine neue Debatte über das Recht auf den eigenen Körper kontra das Recht auf freie Religionsausübung. Der Vorschlag für eine Mindestaltersgrenze fand keinen Nährboden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.07.2012)

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