22.05.2013 08:53 Merkliste 0

Vorarlberg: Beschneidung bleibt frei

30.07.2012 | 18:12 |   (Die Presse)

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP): Die religiöse Beschneidung von Buben bleibt eine "Gewissensentscheidung" des Arztes. Jüdische Gemeinden wollen sich indes dem Druck auf Verbot entgegenstellen.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Wien/Apa. Die Beschneidung von Buben aus religiösen Motiven bleibt in Vorarlberg „Gewissensentscheidung des behandelnden Arztes“. Das erklärte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) am Montag nach Einlangen einer Stellungnahme des Justizministeriums, die er vergangene Woche angefordert hatte. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hielt in ihrem Schreiben unter Berufung auf Strafrechtsexperten fest, dass eine Beschneidung durch die Einwilligung der Eltern straffrei sei.

Diese Einwilligung in eine Körperverletzung sei in Österreich strafrechtlich zulässig, wenn die Maßnahme im Kindeswohl gelegen sei – und in der österreichischen Literatur gebe es derzeit keine Hinweise, dass das Kindeswohl durch eine religiös motivierte Einwilligung in eine Beschneidung gefährdet sei, so die Argumentation des Justizministeriums. Die rechtliche Situation unterscheide sich damit von jener in Deutschland, wo das Landgericht Köln vor Kurzem entschieden hat, dass die religiös motivierte Beschneidung eine Körperverletzung darstelle.

Er begrüße die rasche Übermittlung des Rechtsstandpunkts, so Landeshauptmann Wallner in einer Stellungnahme. Dies schaffe mehr Klarheit in einer komplexen Rechtslage. Die Entscheidung, den Eingriff durchzuführen oder nicht, sei auch künftig eine Gewissensentscheidung des behandelnden Arztes und keine Pflichtleistung der Spitäler, sagt Wallner.

 

Jüdische Gemeinden kooperieren

Unterdessen haben die jüdischen Gemeinden Österreichs, Deutschlands und der Schweiz beschlossen, sich zusammenzuschließen, um sich dem Druck auf ein Verbot religiös motivierter Beschneidungen entgegenzustellen. Die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) sei derzeit mit der Organisation einer staatenübergreifenden Koordinationsgruppe betraut, erklärte IKG-Präsident Oskar Deutsch am Montag. Deutsch geht davon aus, dass der gesetzliche Status quo in Österreich belassen und auch in Deutschland ein Gesetz zum Schutz der religiösen Beschneidung bei Männern verabschiedet wird.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.07.2012)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

146 Kommentare
Gast: anachronist
31.07.2012 06:52
6 2

"Chuzbe" nennt man diese Frechheit,..

wenn ein expressis verbis erteiltes Recht, wie usere Religionsfreiheit die Freiheit zum Glauben es darstellt und damit von Kulturen des Religionszwanges, daraus eine Narrenfreiheit für Gesetzesübertretungen gemacht werden möchte
Richtig schlitzohrig!

Gast: biersauer
31.07.2012 06:40
11 2

Körperverletzung ist Anzeigepflicht !

Daran wird dieses Orientalengeschwafel nichts ändern.
Aber sie können ihre Beschneidungs -Unkultur bei sich zuhause ausüben, wo dies zur Zwangsreligion dazugehört.
Aber bei uns brauchen wir für diesen Ulk keine Debatte.

Antworten Gast: selberlehrer
01.08.2012 21:12
1 1

Re: Körperverletzung ist Anzeigepflicht !

Sind jüdische Mitbürger nicht in Österreich zuhause????

Antworten Gast: zuspaetzumdiskutieren
01.08.2012 16:40
0 2

Re: Körperverletzung ist Anzeigepflicht !

schon erledigt :-) - vor 31 jahren.

Ich versteh's nicht! Was wäre dabei gewesen, wenn Herr Wallner gesagt hätte: Nein, in Österreich werden keine gesunden Kleinkinder beschnitten.

Wie ich diese ganzen erbärmlichen Schwächlinge ablehne können Wörter nicht ausdrücken.

Antworten Gast: nina blum
31.07.2012 11:01
0 11

Re: Ich versteh's nicht! Was wäre dabei gewesen, wenn Herr Wallner gesagt hätte: Nein, in Österreich werden keine gesunden Kleinkinder beschnitten.

Naja, beim Formulieren habens doch auch schon Probleme. Müssens die Schuld nicht auf die Wörter schieben.

Gast: Analyst
30.07.2012 23:37
11 3

"Maßnahme im Kindeswohl"?

Die Frau Ministerin hat wohl nicht alle Tassen im Schrank? ! Das Wöhl des Kindes ist jenes der Unversehrtheit und der freien geistigen Entwicklungsmöglichkeit, die der Staat zu ermöglichen und zu forcieren hat. Religiöse Determinierung und Indoktrinierung mag zwar im partikularen Interesse von Religionsgruppierungen sein, widerspricht aber eindeutig dem Grundrecht des Kindes, das über jenem der Religionsfreiheit oder einer "Gewissnesentscheidung" liegt. Deshalb: Verbot von Beschneidungen und Möglichkeit der rechtlichen Bindung an eine Religion erst mit Volljährigkeit (bei allen Religionen)!

Antworten Gast: fge
01.08.2012 16:42
2 1

Re: "Maßnahme im Kindeswohl"?

Was verstehen Sie unter "freier geistiger Entwicklungsmöglichkeit"? Antiautoritäre Erziehung?

21 2

Kein Unterschied....

Körperverletzung bleibt Körperverletzung ! Das hat nichts mit Religionsfreiheit zu tun.

17 2

Kindesmisshandlung unter dem Vorwand der Religionsfreiheit.

Wenn man den Terrorparagraphen gegen Tierschützer anwendet,
dann wird er wohl auch hier greifen.

Gast: b754
30.07.2012 22:08
16 2

somit ist missbrauch weiter legalisiert


19 4

Realitätsverlust

"...und in der österreichischen Literatur gebe es derzeit keine Hinweise, dass das Kindeswohl durch eine religiös motivierte Einwilligung in eine Beschneidung gefährdet sei,..."

vielleicht sollte man weniger in der Literatur und mehr in der medizinischen Realität suchen?!

Zur Gewohnheit: Der Koran normiert mWn ein Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber seiner/n Frau(en). Dies gilt ebenfalls schon mindestens ein Jahrtausend. Wieso ist ein leichter (durch religiöse Praxis gedeckter!) Schlag gegen eine erwachsene Person strafbar, eine irreversible Körperverletzung an einem Säugling aber nicht?

Antworten Gast: glaub_nix
31.07.2012 06:45
8 2

Re: Realitätsverlust

..diese Archaisten wollen uns damit ans Bein binkeln und wir lassen u ns das geschehen!
Ja haben diese religiös Infizierten noch alle Tassen im Schrank?

Gast: Goiserer G
30.07.2012 21:19
19 4

Gleichheit

Mädchen sind endlich vor solch Unfug geschützt - wann kommen die Buben dran? Vor dem Gesetz sollten alle gleich sein!!!

Re: Gleichheit

Gleichheit vor dem Gesetz bedeutet, dass gleiche Fälle gleich zu behandeln sind.
Beschneidungen bei Männern und Frauen sind aber - obwohl das selbe Wort verwendet wird - grundverschiedene Dinge.

Re: Gleichheit

Ist eh die Gewissensentscheidung des Arztes. was haben Eltern schon zum melden? dank dem Staat darf der arzt entscheiden ob schnipp oder nicht.

danke lieber staat.

Gast: biersauer
30.07.2012 20:34
18 3

Wenn ich davon Kenntnis bekomme,,,

wird der Unfug angezeigt!

1 23

Gute Nachricht

Soll noch jemand sagen, dass Politiker nicht lernfähig wären. Wallner ist mit dem Hinweis auf die Gewissensentscheidung des Arztes elegant wieder vom Populismus in Richtung Rechtsstaat abgebogen. Immerhin eine Kurskorrektur. Mutig und löblich.

"Rechsstaat"

Für dich ist wohl Saudi-Arabien auch ein derartiger Rechtsstaat. Vielleicht solltest du dorthin auswandern.

Antworten Antworten Gast: HURU
01.08.2012 16:43
0 0

Re: "Rechsstaat"

Sie wandern nach Ungarn aus, oder? Oder gleich nach Russland?

Lernfähig? Formbar wie Wachs, trifft es genauer.

Es ist ein Kniefall vor irgendwelchen traditionellen Riten, sonst gar nichts, und eines Rechtsstaates unwürdig.
Das Recht auf körperlich Unversehrtheit ist ein Grundrecht und steht in der Verfassung.
Offensichtlich gilt dieser Schutz aber nicht für alle Bürger dieses Landes.

Antworten Antworten Gast: brauchinet
01.08.2012 16:44
0 0

Re: Lernfähig? Formbar wie Wachs, trifft es genauer.

Ich brauche keinen solchen "Schutz" - denn ich weiß genau, welchen "Schutz" Sie meinen.

Gast: Gruftmaus
30.07.2012 19:19
5 1

kann nun auch passieren

..daß ich einen zb. prakt. Arzt vor Konsultation frage, ob er Verstümmelungen an Säuglingen vornimmt.
Ebenso kann ich in der "freien" Marktwirtschaft Firmen nach der Zusammensetzung ihrer Mitarbeiter wählen.
Das Leben ist eben keine Einbahn ihr Obergscheiten!

Gast: Gasti
30.07.2012 18:37
24 3

Warum werden Buben im Vergleich zu Maedchen

vor dem Gesetz schlechter gestellt?

Wie kann Genitalverstuemmelung bei Maedchen ein Skandal sein, aber bei Buben nicht?

Sexuelle Diskriminierung ist verfassungswidrig. Ich fordere die geschlechtsneutrale Formulierung oesterreichischer Gesetze. Ausnahmslos. Alles andere ist eine Farce.

1 18

Re: Warum werden Buben im Vergleich zu Maedchen

Ja, alles und zwar ausnahmslos: das Farce, das Dummheit, das Blödsinn usw.

Gast: fuchsgelesen
30.07.2012 18:30
17 2

Gewohnheitsrecht als Rechtfertigungsgrund im Strafrecht

Fuchs macht sich lächerlich und ruiniert sein Lebenswerk.

Antworten Gast: Grummelbart2
01.08.2012 09:08
0 0

Re: Gewohnheitsrecht als Rechtfertigungsgrund im Strafrecht

Naja, jemand, der den Unterscheid zwischen "straflosigkeit" und "Rechtfertigungsgrund" nicht kennt, hat wohl wenig Ahnung vom lebenswerk des Prof. Fuchs...

Re: Gewohnheitsrecht als Rechtfertigungsgrund im Strafrecht

Fuchs sucht nach juristischen Argumenten, die eine Beschneidung an nicht zustimmungsfähigen Kindern rechtfertigen könnten und findet keine Guten.

Ich gehe davon aus, dass es der deutschen Regierung momentan ähnlich ergeht.

Gesellschaftspolitisch ist das Urteil nämlich schon problematisch. Da muss nun nach Lücken im Gesetz gesucht werden um die Beschneidung doch irgendwie rechtfertigen zu können.

Nachvollziehen kann ich die etwas an den Haaren herbeigezogene Argumentation von Herrn Fuchs daher schon.


Gast: Presseleser
30.07.2012 17:38
22 2

Verstümmelung bleibt Verstümmelung


Bei Menschenrechten gibt es kein Gewohnheitsrecht.

Wer verzapft schon wieder solchen Unsinn?


13 1

Gewohnheitsrecht

Es war über Jahrhunderte bei uns üblich und ihm Rahmen geltender Gesetze Geständnisse durch Folter zu erzwingen. Gewohnheitsrecht? Zumindest in unseren Breiten und Kulturkreis doch eher nicht.
Es war über Jahrhunderte auch bei uns üblich Leibeigene zu halten und trotzdem wurde auch dieses Gewohnheitsrecht abgeschafft, zumindest dem Buchstaben des Gesetzes nach.
etc. etc.

Auch in anderen Kulturkreisen hat man sich verstümmelungsartige Traditionen verabschiedet, z.B. Lotosfüße.

Die Diskussion sollte doch erlaubt sein statt die klerikalen Scheuklappen weiter an einem Pseudotraditionsbewusstsein festgetackert zu halten.

Antworten Gast: tutep
01.08.2012 16:46
0 0

Re: Gewohnheitsrecht

Schon wieder solche tepate Vergleiche...

ohne Betäubung

Zumindest die traditionelle Brit Mila, ausgeführt ohne Betäubung durch einen Mohel gehört untersagt.

Das ist ein Jahrtausende altes Gewohnheitsrecht und dennoch eine Schweinerei.

Der Mythos, dass Neugeborene weniger schmerzempfindlich sind, als ältere Kinder oder Erwachsene, ist einfach wissenschaftlich unhaltbar.

Antworten Gast: bewggteil
30.07.2012 21:09
0 14

Re: ohne Betäubung

Dann beweisen Sie das Gegenteil.

Antworten Antworten Gast: ojeoje
03.08.2012 09:46
0 0

Re: Re: ohne Betäubung

es gibt leider so viele dumme Menschen

Re: Re: ohne Betäubung

Das Nervensystem eines Neugeborenen ist bereits voll entwickelt, ebenso wie das Schmerzempfindungssystem im Gehirn. Anderes noch nicht.

Aber Menschen gegenüber, die meinen, dass Körper und Schmerzempfinden nichts miteinander zu tun haben, denen gegenüber habe ich keine Beweise.

Die Schächten auch ohne Tiere vorher zu betäuben.

Antworten Antworten Antworten Gast: bewggteil
01.08.2012 16:48
0 1

Re: Re: Re: ohne Betäubung

Beweise, nicht Behauptungen, habe ich gefordert.

Antworten Antworten Antworten Gast: wids
01.08.2012 16:47
0 1

Re: Re: Re: ohne Betäubung

Das Tier ist in derselben Sekunde tot. Was ist daran schlecht?

Gast: RA
30.07.2012 14:49
11 0

Gewohnheitsrecht

Im Verwaltungsrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht. Umso weniger kann es ein solches im Strafrecht geben !

Antworten Gast: Grummelbart2
30.07.2012 15:04
2 1

Re: Gewohnheitsrecht

Naja, als Entschuldigugnsgrund taugt es allemal.

"Kein Gewohnheitsrecht" stimmt nur insoweit, als es keine Straftatbestände aus "Gewohnheit" geben darf - i.e. "Lügner haben wir immer schon mit zehn Peitschenhieben bestraft; das bleibt auch weiterhin so". hinsichtlcih Entschuldigungs- und Strafmilderungsgründen ist sowas im Zweifel zu ürüfen, solange es nicht gegen die Sitten verstößt.

Insofern bin ich von dem Artikel echt beeindruckt, weil er schön nüchtern die Gesetzeslage aufzeigt.

Antworten Antworten Gast: Erratum
30.07.2012 18:31
5 0

Re: Re: Gewohnheitsrecht

Sie gehen stillschweigend davon aus, dass Gewohnheitsrecht überhaupt eine Rechtsquelle darstellt. Gerade das wird in ständiger Rsp des VfGH aber verneint.

Wie kann sich daraus dann ein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund ergeben?

Gewohnheitsrecht ist zur Erklärung der österr Rechtsordnung schlicht überflüssig (von den ein, zwei Lehrbuchbeispielen einmal abgesehen).

Antworten Antworten Antworten Gast: Grummelbart2
01.08.2012 09:11
0 0

Re: Re: Re: Gewohnheitsrecht

Wenn sie mir jetzt noch sagen, inwieweit der VfGH in zivil- und strafrechtlichen Fragen irgendeine Kompetenz außer der Gesetzesprüfung hat (in der noptwendigerweise das Gewohnheitsrecht keinen Platz hat), bin ich endgültig zufrieden.

Gast: mike2012
30.07.2012 14:46
10 1

Bin schon neugierig,

wie das ausgeht. Die jedermann einleuchtende Vernunft, Kinder nicht verstümmeln zu dürfen, gegen die Angst um Macht- und Einflussverlust gleich mehrerer großer Weltreligionen. Ich glaube, da steht die Vernunft auf verlorenem Posten.

Eigentlich traurig, wenn im 21. Jahrhundert sich Religionen in ihrem Fundament angegriffen fühlen, wenn sie ein einziges ihrer ansonsten unangetasteten Rituale aufgeben oder auf einen späteren Zeitpunkt verschieben müssten. Etwas, das so unflexibel ist und dermaßen leicht wankt, kann doch nicht wirklich die Rückverbindung, "re-ligio" sein.

Die Uneinsichtigkeit, mit der die Religionsführer hier vorgehen, ist doch nur Wasser auf die Mühlen der selbst unreflektiertierten Atheisten.

Gast: RA
30.07.2012 14:41
7 6

Problem Religionen

Faktum ist, Gott, Erbsünde, unbefleckte Empfängnis,etc. sind kranke Wahnvorstellungen und Lügen und haben mit der objektiven Wirklichkeit überhaupt nichts zu tun.

Der Gesetzgeber gibt trotzdem jedermann (Art 9 EMRK) das Recht auf Ausübung dieser religionskranken Wahnvorstellungen und Lügen.
Darüber hinaus ist auch die Indoktrinierung dieses religiösen Geschwätzes und somit die Produktion von religiösen Menschopfern gestattet.

Dieses Recht auf organisierte Verblödung der Massen unter staatlichem Schutz ist mehr als seltsam und nicht mehr zeitgemäß.

Eine Änderung der Religionsfreiheit sollte daher angedacht werden. Da sind ja geistige Zustände wie im Mittelalter.

1 0

Re: Problem Religionen

Mir gefällt ihre organisierte Verblödung der Massen. Treffend beschrieben. Ich überlege nur ob Religionsfreiheit nicht doch besser ist als staatlich verordneter Atheismus (Sowjetunion), oder eine Staatsreligion. Ich stimme auf jeden Fall zu, dass so etwas keinesfalls gefördert gehört. Man kann die leute schlecht zu ihrem Glück zwingen. Leider wehrt sich das weltliche Europa zu wenig. Die Menschenrechte sind zu wenig attraktiv, weil Europa keinem hilft. Wir überlassen Flüchtlinge ihrem Schicksal, welche sich nach ihrer Abschiebung von Europa und den Menschenrechten, die ein Adelsrecht für gebürtige Europäer sind, enttäuscht abwenden. Gleichzeitig überlässt man den Sturz Assads der Qaida.

Antworten Gast: Erratum
30.07.2012 18:31
2 0

Re: Problem Religionen

Und Sie sind wirklich Rechtsanwalt!?

Antworten Gast: Su Nuraxi
30.07.2012 17:33
3 0

Re: Ich versuch's nochmal, nachdem mein erstes Posting zu dem Thema nach Stunden noch immer nicht freigeschaltet wurde:

Sie schreiben, dass Erbsünde UND unbefleckte Empfängnis kranke Wahnvorstellungen sind. Jetzt bedeutet aber "unbefleckte Empfängnis", dass jemand keine Erbsünde hat. Das eine ist also das genaue Gegenteil des anderen. Würden Sie sich bitte entscheiden, welches jetzt die kranke Wahnvorstellung ist und welches nicht?

Antworten Antworten Gast: Christoph Sch.
01.08.2012 18:10
0 0

Re: Re: Ich versuch's nochmal, nachdem mein erstes Posting zu dem Thema nach Stunden noch immer nicht freigeschaltet wurde:

So ist das nicht.
Die unbefleckte Empfängnis ist die einzige Ausnahme von der Erbsünde und sie betrifft nur den Sohn Gottes, damit dieser nicht von der Erbsünde betroffen ist, nach dem katholischen Glauben, versteht sich.

Antworten Gast: ARGGGGHHHHHH
30.07.2012 16:09
4 2

Re: Problem Religionen

Richtig. Wir haben Versammlungsfreihet, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit. Damit sollte man als Religion doch zurechtkommen. Religionsfreiheit daher ist doppelt, gemoppelt, es sei denn man versteht darunter das Recht FREI VON RELIGION zu leben.

Traditionen und ihre historischen Irrtümer

Die Geschichte zeigt, dass Traditionen nicht unfehlbar sind, denn sonst würden Frauen noch immer am Scheiterhaufen brennen, weil sie die falsche Haarfarbe haben und moderne Wissenschaft - die uns etwa gelehrt hat, dass die Erde der Mittelpunkt von gar nichts ist - gäbe es wohl nicht, weil sie als Ketzerei noch immer verboten wäre.

Wir müssen im 21. Jahrhundert in der Lage sein, religiöse Traditionen infrage zu stellen, wenn sie gegen Grundrechte verstoßen. Sie wegen des Gewohnheitsrechts zu legitimieren kann nicht richtig sein, auch dann nicht, wenn die Diskussion dazu missbraucht wird, den Gegnern antisemitische Geisteshaltung zu unterstellen.

Beschneidungsgegnern "die Vernichtung der Juden" zu unterstellen (Zitat von Ariel Muzicant) führt die Diskussion bewusst in eine Richtung, in der sie nicht weitergeführt werden kann. Denn wer will schon mit dem Holocaust in Verbindung gebracht werden...

Doch das lasse ich Herrn Muzicant so nicht durchgehen! Er soll die Diskussion auf einer objektiven Ebene führen! Wir wollen die (traditionelle) Beschneidung ja nicht grundsätzlich verbieten, sonder sie lediglich in die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen überantworten. Das ist kein Angriff gegen das Judentum und auch keiner gegen die muslimische Glaubensgemeinschaft, sondern ein Bekenntnis zur ECHTEN Religionsfreiheit:

Die Freiheit, auch NEIN sagen zu dürfen!

1 4

Re: Traditionen und ihre historischen Irrtümer

Sind Sie also allen Ernstes der Meinung, dass alle jüdischen Eltern, die Ihre Auffassung in Zukunft weiterhin ignorieren und an ihren religiösen Traditionen festhalten werden, bestraft werden müssen?
Zu Ihrer etwas verkürzten Interpretation von Religionsfreiheit: ECHTE - wie Sie so plastisch schreiben - Religionsfreiheit beinhaltet nicht nur NEIN sagen zu dürfen, sondern auch JA sagen zu dürfen. Damit das klar ist.

Tradition

Einige Religionsführer hatten vor einigen tausend Jahren wohl eine medizinische Sinnhaftigkeit erkannt, wohl zur besseren Reinigung (heute weiß man: Sauberkeit verhindert Gebärmutterkrebs), oder auch zur besseren Reizung, beim Geschlechtsverkehr?
Heute weiß man besseres, die Totalbeschneidung ist weniger sinnvoll, das Durchtrennen des Bändchens erfüllt denselben Zweck, die Vorhaut schützt aber weiterhin vor unnötiger Reizung (wenn nicht gefordert) oder auch vor Verletzungen.
Aber Religionen beharren auf Tradition, die Führer sind nicht willens, Verbesserungen aufzugreifen und dann zu reformieren.
Der Staat aber hat abzuwägen, was mehr zählt: Eine veraltete, unsinnige Tradition oder bessere medizinische Erkenntnisse; es gibt für einen Jungen im späteren Alter keine Umkehrmöglichkeit.
Daher bin ich für ein Verbot.