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Vorarlberg: Beschneidung bleibt frei

30.07.2012 | 18:12 |   (Die Presse)

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP): Die religiöse Beschneidung von Buben bleibt eine "Gewissensentscheidung" des Arztes. Jüdische Gemeinden wollen sich indes dem Druck auf Verbot entgegenstellen.

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Wien/Apa. Die Beschneidung von Buben aus religiösen Motiven bleibt in Vorarlberg „Gewissensentscheidung des behandelnden Arztes“. Das erklärte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) am Montag nach Einlangen einer Stellungnahme des Justizministeriums, die er vergangene Woche angefordert hatte. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hielt in ihrem Schreiben unter Berufung auf Strafrechtsexperten fest, dass eine Beschneidung durch die Einwilligung der Eltern straffrei sei.

Diese Einwilligung in eine Körperverletzung sei in Österreich strafrechtlich zulässig, wenn die Maßnahme im Kindeswohl gelegen sei – und in der österreichischen Literatur gebe es derzeit keine Hinweise, dass das Kindeswohl durch eine religiös motivierte Einwilligung in eine Beschneidung gefährdet sei, so die Argumentation des Justizministeriums. Die rechtliche Situation unterscheide sich damit von jener in Deutschland, wo das Landgericht Köln vor Kurzem entschieden hat, dass die religiös motivierte Beschneidung eine Körperverletzung darstelle.

Er begrüße die rasche Übermittlung des Rechtsstandpunkts, so Landeshauptmann Wallner in einer Stellungnahme. Dies schaffe mehr Klarheit in einer komplexen Rechtslage. Die Entscheidung, den Eingriff durchzuführen oder nicht, sei auch künftig eine Gewissensentscheidung des behandelnden Arztes und keine Pflichtleistung der Spitäler, sagt Wallner.

 

Jüdische Gemeinden kooperieren

Unterdessen haben die jüdischen Gemeinden Österreichs, Deutschlands und der Schweiz beschlossen, sich zusammenzuschließen, um sich dem Druck auf ein Verbot religiös motivierter Beschneidungen entgegenzustellen. Die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) sei derzeit mit der Organisation einer staatenübergreifenden Koordinationsgruppe betraut, erklärte IKG-Präsident Oskar Deutsch am Montag. Deutsch geht davon aus, dass der gesetzliche Status quo in Österreich belassen und auch in Deutschland ein Gesetz zum Schutz der religiösen Beschneidung bei Männern verabschiedet wird.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.07.2012)

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146 Kommentare

Tradition

Einige Religionsführer hatten vor einigen tausend Jahren wohl eine medizinische Sinnhaftigkeit erkannt, wohl zur besseren Reinigung (heute weiß man: Sauberkeit verhindert Gebärmutterkrebs), oder auch zur besseren Reizung, beim Geschlechtsverkehr?
Heute weiß man besseres, die Totalbeschneidung ist weniger sinnvoll, das Durchtrennen des Bändchens erfüllt denselben Zweck, die Vorhaut schützt aber weiterhin vor unnötiger Reizung (wenn nicht gefordert) oder auch vor Verletzungen.
Aber Religionen beharren auf Tradition, die Führer sind nicht willens, Verbesserungen aufzugreifen und dann zu reformieren.
Der Staat aber hat abzuwägen, was mehr zählt: Eine veraltete, unsinnige Tradition oder bessere medizinische Erkenntnisse; es gibt für einen Jungen im späteren Alter keine Umkehrmöglichkeit.
Daher bin ich für ein Verbot.

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"Gewohnheitsrecht"

Im antiken Sparta war Diebstahl nicht verboten. Man durftr sich nur nicht erwischen lassen. Wie sieht das hier mit einem Gewohnheitsrecht aus.
Im wesentlich zeigt sich bisher doch nur, dass bei der Verteidigung von Rechten, Gewohnheiten und Interessen, die Religionen der Welt zusammenstehen. Sie nehmen es dabei auch mit der Wahrheit nicht sehr genau.

Antworten Gast: qallesverbotenes
30.07.2012 21:12
1 0

Re: "Gewohnheitsrecht"

"Man durfte sich nur nicht erwischen lassen." Das gilt bei allem Verbotenen.

Warum nicht ein symbolische Beschneidung?

Vieles wenn nicht eigentlich alles in den Religionen ist doch nur symbolisch! Warum also nicht auch die Beschneidung?
Selbst die Christen haben ihre anfangs sicher rüde Art zu taufen in eine symbolische Handlung umgemünzt bei der nur mehr ein paar Wassertröpfchen auf das Haupt des Kindes gelangen! Niemandem würde behaupten dass sie deshalb nun ungültig sei!
Also laßt das Herumgeschnipsle bei den kleinen Buben!
(Ja und wo eigentlich bleibt die Diskussion um die viel grauslichere Beschneidung der Mädchen?)

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Re: Warum nicht ein symbolische Beschneidung?

Liebe jüdische Mitmenschen! Seids doch nicht so stur und nehmt Euch den wohlgemeinten Rat von Poster Silvester zu Herzen. Wie eine "symbolische Beschneidung" vor sich gehen soll, hat er uns zwar noch nicht verraten, aber vielleicht fällt Euch selbst dazu etwas ein. Kreativität ist jetzt gefragt.
An die Orthodoxen: Vorsicht! Silvester hat noch nicht mitbekommen, dass Ihr Eure Kinder noch immer - auch mitten in Österreich - ganz rüde im Taufwasser untertaucht. Ich verrate Euch aber nicht.

Re: Re: Warum nicht ein symbolische Beschneidung?

Da ist nichts rüde : Ich habe meine Kinder auch untergetaucht, als Agnostiker, weil das den Kindern Spaß macht; es gibt genug Berichte von Babys unter Wasser, mit offenen Augen; die Umgebung ist wie im Mutterleib. Erst später verlieren sie das vertraute Gefühl im Wasser und müssen Schwimmen erst wieder erlernen.
Das Untertauchen sollte daher besser ein weltliches Ereignis sein; wenn manche Glaubensrichtung das praktizieren ist es kein Schaden.

Antworten Antworten Antworten Gast: ihz
01.08.2012 16:52
0 0

Re: Re: Re: Warum nicht ein symbolische Beschneidung?

Ich habe da meine Zweifel...

Gewohnheitsrecht vs positives Recht

Die Frage, ob man Mediziner, die diese Eingriffe durchführen, strafrechtlich verfolgt ist die eine Seite.

Die andere Seite, die Fuchs hier als Strafrechtler nicht anspricht, ist, ob die Beschnittenen später zivilrechtliche Ansprüche gegen ihre Verletzer geltend machen können.

Die zivilrechtliche Haftung ist im Medizinrecht regelmäßig viel weiter als die strafrechtliche. Mag man mit viel Hängen und Würgen zu einer gewohnheitsrechtlichen Straflosigkeit der Ärzte kommen, kann ich mir - als Zivilrechtler - beim besten Willen nicht vorstehlen, dass dieses Argument auch im Schadenersatzrecht halten soll.

Überlegenswert wäre wohl wirklich - wie anderweitig bereits vorgeschlagen - eine Eingriffshaftung der Religionsgemeinschaft. Wenn die Religionsgemeinschaft ihre Angehörigen verstümmeln will, soll sie auch gefälligst dafür gerade stehen, wenn die Zwangsbeglückten später ganz und gar nicht glücklich damit sind und Ansprüche geltend machen wollen. Verschuldensunabhängig, versteht sich.

Gast: prief
30.07.2012 11:27
4 5

religiöse erziehung meinetwegen

Beschneidung an Minderjährigen finde ich indiskutabel. Die christlichen Religionsgemeinschaften sollten aber auch nicht alles dürfen. Religiös erziehen als Teil der Religionsfreiheit OK, meinetwegen auch taufen und firmen. Dass man dadurch aber rechltich zum kirchensteuerpflichtigen Mitglied wird ist ebenfalls ein einen unnötige und nicht legitime Bevormundung. Bei Volljährigkeit sollte man entscheiden können, ob man dann auch rechtsverbindlich beitritt. Tut man das nicht, ist man eben nicht Mitglied. Das demütigende Prozedere des Austritts bliebe einem dadurch erspart. Persönliche Erfahrung: Der Pfarrer meiner Heimatgemeine hat, als ich den für den Austritt erfoderlichen Taufschein anforderte, meine Eltern angesprochen, ob ich etwa austreten wolle!?

naja

die Rechtfertigung aus dem Gewohnheitsrecht abzuleiten ist mehr als dürftig (und mutig)! Ob Fuchs so eine weit hergeholte Argumentation bei einer Prüfung auch durchgehen lassen würde?

Es klingt fast so, als hätte Fuchs mit Druck irgendein Argument pro Beschneidung finden müssen und ist letztendlich beim äusserst schwachen Instrument des Gewohnheitsrechts gelandet ...

12 3

Das "Gewohnheitsrecht" dient bei uns langsam als Rechtfertigung für jedes zweite Verbrechen. Von Korruption bis zur Genitalverstümmelung.

Nur weil etwas von den Menschen schon lange praktiziert wird,
heißt das noch lange nicht dass es richtig
oder gar schützenswert ist.

Gast: Manfred Berger
30.07.2012 10:15
14 2

Tiere sind schützenswerter als Kinder

Hier sieht man wieder ganz eindeutig, dass in unserer Gesellschaft der Tierschutz strenger ist, als der Schutz der Kinder.
Bei Hunden ist es verboten die Ohren oder den Schwanz zu beschneiden. Bei hilflosen Kindern kann man offenbar alles machen.

Re: Tiere sind schützenswerter als Kinder

solang sie es im rahmen einer anerkannten religionsgemeinschaft machen: ja! probieren sie gewisse dinge nur aus dem grund, weil sie persönlich es für richtig halten...

Gast: Ein Ätzer
30.07.2012 09:08
13 2

Dann laßt uns auch die Menschenrechte abschaffen

Mit derselben Argumentation könnten wir auch die Menschenrechte bis zurück zur Haager Landkriegsordnung abschaffen!

Bis ins 19. Jh. galt das Recht zum Krieg als Recht der Herrschenden. Erst nach dem 1. Weltkrieg wurde diesem Gewohnheitsrecht entgegengetreten und wurden die kriegsverursachenden Staaten zur Rechenschaft gezogen, nach dem 2. Weltkrieg sogar der Führungskader zu Verbrechern erklärt. Nur zufällig waren es auch die Verlierer. Ein Schelm, wer dabei Schlechtes denkt.

Und überhaupt: was ist ein größerer, nicht selbst bestimmter Eingriff in die Integrität eines Menschen: Roma, Sinti und die übrigen kulturell verwandten Völker als Zigeuner zu bezeichnen oder ein wehrloses Kleinkind ohne medizinischen Zwang und Nutzen zu verletzen?


Antworten Gast: jeenseitig
30.07.2012 10:42
2 8

Re: Dann laßt uns auch die Menschenrechte abschaffen

Dieser Vergleich ist absolut jenseitig.

Dieser Vergleich ...

Nein, ist er nicht!

Antworten Antworten Antworten Gast: jeenseitig
30.07.2012 21:15
0 0

Re: Dieser Vergleich ...

Gründe bitte.

Ein Hauch an Intelligenz sollte als Grund reichen


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Religionsfreiheit ist nicht die der Eltern.

Beschneiden, umoperieren, tätowieren, piercen, Fett absaugen, heutzutage kein Problem. Es gibt die Körpermodifikationszene, Tigermenschen. Wer glaubt dass die Welt nur heute irre ist, suche nach dem Begriff Skopzen. Hunnen klemmten sich den Schädel ein und haben sich die Stirn so höher gemacht, es gibt Tellerlippenindianer. Freiheit ist wenn man selbst über seinen Leib verfügt. Habeas corpus! Man kann sich mit 18 doch auch noch beschneiden und taufen lassen, wenn man das unbedingt will. Ein Rechtstaat der sich zur Freiheit bekennt kann aber nicht dulden, dass jemand schuldlos irreversibel gebrandmarkt wird wie ein Stück Vieh, das von nun an Besitz eines Vereins ist.

Antworten Gast: nadurlich
30.07.2012 10:43
1 2

Re: Religionsfreiheit ist nicht die der Eltern.

Natürlich haben die Eltern diese Freiheit. Sind ja unmündig, die unter-14jährigen.

Gast: advo
30.07.2012 08:57
11 1

Gleichheit vor dem Gesetz

Die weibliche Beschneidung ist nach dem Strafgesetz in Ö. ausdrücklich verboten, die männliche Beschneidung hingegen nicht? Soll der Gesetzgeber Vollstrecker religiöser Vorschriften sein!
Den Bund mit den semitischen Nomaden habe Jahwe mittels Beschneidung der männlichen Kleinkinder verlangt, womit ein konstituierendes Merkmal für die Entstehung des Judentums festgesetzt worden sei.
Grundsätzlich geht es darum Verständnis und religiöse Toleranz gegenüber anderen Religionen zu haben.
Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit männlicher Kleinkinder ist und bleibt aus der heutigen Sicht der Grundrechte allerdings bedenklich. Allfällige "Gewohnheitsrechte" werden durch die geltende Rechtslage aufgehoben.
Warum wird nur die Beschneidung weiblicher Kinder auch bei Einwilligung unter Strafe gestellt?
Ein überflüssiger jahrtausendealter Brauch bei Juden und Moslems der mit dem heute geltenden Rechtsverständnis nicht vereinbar ist!

Antworten Gast: Grummelbart2
01.08.2012 09:13
0 0

Re: Gleichheit vor dem Gesetz

Ich liebe die unreflektierte Heranziehung des "Gleichheitsgrudnsatzes".

Der Gleichheitsgrudnsatz schreibt vor, dass gleiches gleich, ungleiches ungleich zu behzandeln ist. Wen man nun die Schwere des Eingriffs bei einer Beshcneidung zwischen den Geschlechtern vergleicht, geht klar hervor, dass die weibliche Genitalbeschneidung ungleich schwerere Folgen nach sich zieht als die männliche.

Schond araus ergibt sich, dass die beiden Geshclechter in dieser Frage eben nicht gleich zu behandeln sind.

Re: Gleichheit vor dem Gesetz

Weibliche Beschneidung hat mit der männlichen ausser dem Namen wenig zu tun.

Um vergleichbar zu sein, müssten sie dem männlichen Säugling die Eichel und Teile des Hodensacks entfernen.

Das Ziel der weiblichen Beschneidung ist eindeutig die Reduktion der sexuellen Empfindungsfähigkeit.


Antworten Antworten Gast: advo
30.07.2012 14:27
5 1

Re: Re: Gleichheit vor dem Gesetz

Auch bei der Beschneidung des Mannes wird die sexuelle Empfindlichkeit verringert.
Der Sinn und Zweck ist darin gelegen diese Empfíndlichkeit zu vermindern. Die Umfang des Eingriffs ergibt sich aus der Andersartigkeit des Geschlechts, verfolgt aber den gleichen Zweck!
Eine sachliche Differenzierung ist nicht vorzunehmen, weil beide Eingriffe Körperverletzungen darstellen und beim Mann möglicher Weise auch eine schwere, weil lebenslang diese Empfindlichkeit herabgesetzt wird, sozusagen eine "Dauerfolge".

Antworten Gast: kommtfrüeherdraauf
30.07.2012 10:44
3 1

Re: Gleichheit vor dem Gesetz

Seit JosefII ist es OK - jetzt soll es skandalös sein? Könntet ihr nicht früher draufkommen? Das gibt es schon seit Jahrtausenden!

Antworten Antworten Gast: advo
30.07.2012 11:50
1 1

Re: Re: Gleichheit vor dem Gesetz

Bei Josef II. und auch noch lange in die heutige Zeit war der Mann das Haupt der Familie!
Cessante ratione lex ipse cessat, einer sich ändernden Vernunft weicht das Gesetz!
Die Begründung der Aufrechterhaltung von Vorschriften lässt sich nicht alleine mit der Vergangenheit begründen.
Das religiöse Judentum beruft sich auf eine göttliche Vorschrift, daher in aller Zukunft unabänderbar. Bei den Moslems liegt ein "freiwilliger" Zwang vor.
Toleranz ist gut, aber nicht zu Lasten österr. Kinder!!

Antworten Antworten Antworten Gast: RA
30.07.2012 14:55
1 2

Re: Re: Re: Gleichheit vor dem Gesetz

Das Berufen auf eine "göttliche Vorschrift" geht aber ins Leere, zumal Gott nur eine Wahnvorstellung ist.

"Gott" dient ja nur dazu, dass sich organisierte Berufslügner auf ihn berufen und ihre Stellvertretung und Machtstellung ableiten können.

Aber es ein Luftschloss, auf das die Religionen aufbauen.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: advo
30.07.2012 17:00
2 1

Re: Re: Re: Re: Gleichheit vor dem Gesetz

Es geht hier um die Sinnhaftigkeit einer uralten religiösen Vorschrift oder eines uralten Brauches und nicht um die Frage ob Gott existiert.
Ohne medizinische Indikation bleibt die Beschneidung der männlichen Kinder eine erhebliche Körperverletzung, die mit Gewohnheit nicht zu rechtfertigen ist!

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: kommtfrüeherdraauf
30.07.2012 21:17
0 0

Wieso?

Die Frage war: wieso erst jetzt?

Gast: Analyst
30.07.2012 08:41
8 3

Unabhängig von der körperlichen Unversehrtheit...

... die für jedes Kind gelten müsste (auch wenn ein dummer religiöser Ritus "Gewohnheitsrecht" sein sollte, das man durch ein entsprechendes Gesetz abschaffen könnte), sollte der Staat endlich auch auf die psychische Unversehrtheit von Kindern achten und Religionen zu dem machen, was sie sind - ein psychologisch fragwürdiges Phänomen, dem mit entsprechender Bildung in den Schulen entgegengewirkt werden muss und deren Organisationen bestenfalls rechtlichals Vereine gelten dürften.

Re: Unabhängig von der körperlichen Unversehrtheit...

dass die volksverdummenden Religionen glauben, sich alles erlauben zu können, ist bekannt

Viele Kleinkinder sind

oft nach Impfungen plötzlich gestorben!

Will man Impfungen auch verbieten?

Antworten Gast: RA
30.07.2012 14:45
6 1

Re: Viele Kleinkinder sind

Dieser hirnlose Vergleich disqualifiziert Sie vollkommen !

Der Vergleich hinkt nicht, er hat zwei gebrochene Beine

den gesamtgesellschaftlichen Nutzen einer Impfung (Ausrottung oder starke Verhinderung von Infektionen/Krankheiten, riesige Ersparnisse durch diese Präventionsmaßnahme) dem sinnlosen Eingriff der Beschneidung zu vergleichen zeugt von einer seltsamen Geisteshaltung.

5 1

Re: Viele Kleinkinder sind

Eine Impfung ist eine medizinische Notwendigkeit.

Sie dürfen aber gerne darauf verzichten.

Antworten Antworten Gast: qrinch
30.07.2012 11:33
1 0

Re: Re: Viele Kleinkinder sind

Bestimmte Impfungen sind zweifellos medizinisch sinnvoll. Manche sind nur für die Bilanz von Baxter und Co sinnvoll, und deren gesundheitlicher Nutzen mehr als fragwürdig.

Antworten Antworten Antworten Gast: ganau
30.07.2012 21:18
0 0

Re: Re: Re: Viele Kleinkinder sind

Ja, zum Beispiel die Grippeimpfung.

Gast: nina blum
30.07.2012 08:16
10 1

Das Recht auf körperlich Unversehrtheit ist ein Grundrecht und steht in der Verfassung...

...wie soll man das jemals LOGISCH mit Religionsfreiheit in Einklang bringen?
Also, da werden einige Rechtsexperten ordentlich grüblen müssen, dass man da einen Kompromiss findet. Ich vermute ja, dass es ein Kniefall wird und unser Rechtssystem erneut ad absurdum geführt wird.
Der common sense sagt mir schon, dass wenn es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit gibt, es keine andere Lösung geben kann, als die Beschneidung Minderjähriger zu verbieten. Da kommt man auch mit Auge zudrücken und Toleranz nicht weiter, da es nun mal so ist!

Gast: biersauer
30.07.2012 08:08
10 2

Dieses Missverständnis zu unserer Religionsfreiheit...

entstammt dem Religionszwang dieser Religionen,
welche das europäische Recht auf persönliche Freiheit in ihrer Rechtskultur nicht kennen!
Die Kultur der Aufklärung kommt eben aus Europa und stößt bei diesen archasischen Gesellschaften auf Unverstand.

7 4

Die Kultur der Aufklärung kommt eben aus Europa

.... nach Überwindung des Widerstandes der röm.-kath. Kirche.

8 2

zwei dinge, die nicht zusammengehen: Gewohnheitsrecht

und 'gute Sitten' wie Gast Erratum meint.
dann kommt noch dazu, dass die Beschneidung vom judentum nicht als medizinischer Eingriff gesehen wird, daher ist die Anschauung "sofern der Eingriff unter einwandfreien medizinischen Bedingungen durchgeführt wird." hier irrelevant.
Der Beschneider müßte dann nach irgendwelchen Regeln religiös legitimiert sein, Krankenhaus wird nicht erforderlich sein, zB gibt es auch Hausgeburten.
Was bleibt und nicht wegdikutiert werden kann, ist die Unwiderrufbarkeit und der junge Mann erhält ein religiöses Stigma.
Man hat ja gerade gesehen, was ein vergleichsweise unschuldiges Tattoo auf einer Sängerbrust anrichten kann.
Es wird nichts helfen, es werden jahrtausend alte Traditionen aufgegeben werden müssen, wo wie es auch andere Völker getan haben. durchaus auch schmerzhaft.

Gast: hastschbratschi
30.07.2012 07:04
7 1

Gewohnheitsrecht?

Hier sind wieder Rechtsverdreher am Werk. Wie sieht es dann aus mit Gewohnheitsrecht für notorische Taschendiebe, Ladendiebe, Falschparker, Scheckbetrüger und Steuerhinterzieher? Ähh, das wäre wieder etwas anderes, gell?!

Antworten Gast: denkmannaach
30.07.2012 10:46
0 3

Re: Gewohnheitsrecht?

Das sind keine tausende Mitbürger.

Gast: Erratum
30.07.2012 06:31
4 0

"ohne medizinische Notwendigkeit kann man – wenn überhaupt – immer nur in Eingriffe am eigenen Körper wirksam einwilligen."

Ohne Strafrechtler zu sein, halte ich das für eine sehr fragliche Zuspitzung.

Die "medizinische Behandlung" iSd § 146c ABGB ist nach den EBRV mehr als die bloße Heilbehandlung. Entscheidend ist, dass die Einwilligung der Eltern in den - medizinisch nicht indizierten - Eingriff dennoch im "Wohl des Kindes" liegt.

Darüber müsste man diskutieren, und nicht die Büchse der Pandora öffnen und plötzlich Gewohnheitsrecht (seit wann ist das eine Rechtsquelle nach B-VG?) ins Strafrecht tragen.

Sehr viel plausibler erschiene es mir da, die vertretungsweise Einwilligung in die männliche Beschneidung mit ihrer mehr als tausendjährigen und bis vor kurzem unbeanstandeten Tradition in Österreich als nicht gegen die "guten Sitten" verstoßend anzusehen. Worin man de lege ferenda freilich Änderungsbedarf sehen kann.

4 0

Vertetungsweise Einwilligung

ist aber als Begriff für einen medizinischen Eingriff vorgesehen, dessen Notwendigkeit allgemein einzusehen ist.
Damit soll ein "nicht einsichtsfähiges" Kind (Jugendlicher) vor einer falschen Entscheidung geschützt werden.

Jeder einzelne, später konvertierte Angehörige einer Religion führt solche "Einwilligungen" ad absurdum.


WIESO BITTE

ist männliche Genitalverstümmelung mit der weiblichen nicht "zu vergleichen"?!

Antworten Gast: wiieso
30.07.2012 10:46
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Re: WIESO BITTE

Wieso ist sie zu vergleichen?

Re: Re: WIESO BITTE

Sehr geehrter wiieso, ich hätte Ihnen gerne geantwortet, aber die Zensur lässt es nicht durch.

Antworten Antworten Antworten Gast: wiieso
03.08.2012 22:59
0 0

Re: Re: Re: WIESO BITTE

Das wirkliche Problem ist, dass Sie können es nur net gscheit formulieren, wie Sie sicher bald zugeben werden.

Antworten Antworten Antworten Gast: wiieso
01.08.2012 16:54
0 3

Re: Re: Re: WIESO BITTE

Na bitte, geht doch. Jetzt antworten Sie mir.

Re: Re: Re: Re: WIESO BITTE

Damit auch Sie es kapieren: Ich habe Ihnen bereits geantwortet, bin aber zensuriert worden und habe keine Lust, mich zu wiederholen.