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Deutschland: Gesetzentwurf zur Beschneidung fertig

03.10.2012 | 16:50 |   (DiePresse.com)

Eltern sollen das Recht erhalten, einer Beschneidung zuzustimmen, "wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird".

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Die deutsche Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Beschneidung von Buben verständigt. Sprecher des Familien- und des Justizministeriums bestätigten am Mittwoch einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", dem zufolge die Neuregelung im Kindschaftsrecht es Eltern unter bestimmten Voraussetzungen erlauben soll, an ihrem Sohn die Beschneidung aus religiösen oder hygienischen Gründen vornehmen zu lassen. Der zwischen den Ressorts abgestimmte Gesetzentwurf soll nach Angaben aus Regierungskreisen bereits am kommenden Mittwoch im Kabinett verabschiedet und dann in den Bundestag eingebracht werden.

Eltern sollen den Angaben zufolge das Recht erhalten, einer Beschneidung ihres Buben zuzustimmen, "wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird". Dazu bedarf es aber einer besonderen, der ärztlichen Befähigung vergleichbaren Ausbildung. Von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene Personen sollen in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes Beschneidungen vornehmen dürfen. Voraussetzung für die Einwilligung der Eltern soll eine "umfassende Aufklärung" über medizinische Risiken und mögliche Folgen sein. Zudem muss "eine angemessene und wirkungsvolle Betäubung" gewährleistet sein. Auch der Kindeswille soll miteinbezogen werden, sofern dieser gebildet werden kann.

Gerichtsurteil  als Auslöser

Familienministerin Kristina Schröder sagte der Zeitung: "Ich bin sehr froh über die neuen Klarstellungen zur Schmerzfreiheit." Die Regierung sei hier in internen Gesprächen deutlich weiter gekommen als es zunächst möglich schien. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte Ende September Eckpunkte vorgelegt, die bei einigen Verbänden und Familienpolitikern sowie bei Schröder aber auf Bedenken gestoßen waren.

Auslöser der Neuregelung ist ein Urteil des Landgerichts Köln, das die Beschneidung eines muslimischen Buben als Körperverletzung gewertet hatte. Das Urteil löste einen Proteststurm jüdischer und muslimischer Gruppen und Sorgen bei Ärzten vor möglicher Strafverfolgung aus.

(APA/dpa)

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27 Kommentare
 
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Gast: Analyst
05.10.2012 17:56
2 0

"..die Beschneidung aus religiösen Gründen..."?

Folgte man dieser Begründung logisch und konsequent, dann wäre auch ein Menschenopfer, auch mit einem Kind, zu erlauben. Es ist wirklich absurd, dass "religiöse" Gründe" mehr gelten als Vernunft oder medizinische Indikationsnotwendigkeit. Was wiederum belegt, wie dumm manche religiöse Traditionen sind.

Gast: Schneider B.
04.10.2012 08:39
3 0

Gender?

aha, also ein Gesetz, dass es Erwachsenen allen Ernstes erlaubt an den Genitalien Ihrer Knaben rumzuschnipseln! Na bravo - weit haben wir es gebracht. Die Geschlechtsorgane von Männern und Frauen sind homologe Organe mit ähnlicher Funktion! Wie kann man nur auf die Idee kommen an Genitalien von KINDERN !!! rumzuschnipseln!? Wo bleibt der Kinderschutz?

Gast: Ösi
03.10.2012 20:08
0 9

Sehr gut! Meine sechs Kinder sind auch alle beschnitten.

Es kann doch nicht angehen, dass 2000 Jahre alte Traditionen plötzlich illegal sein sollen. Man sollte sich viel eher Gedanken um ein Waffenverbot für Zivilisten machen, als unbescholtene hart arbeitende Mitbürger wegen ihrer Tradition mit komischen Blicken zu beäugen. Den Alltagsrassismus erlebt man nicht nur in der U-Bahn, nein, man kann ihn auch hier, im wahrsten Sinne, schwarz auf weiß lesen.

good riddance

Ösi

Antworten Gast: HB4242
03.10.2012 20:58
3 0

Re: Sehr gut! Meine sechs Kinder sind auch alle beschnitten.

Wenn die das freiwillig gemacht haben und auch noch volljährig waren hab ich kein Problem damit ....

Antworten Antworten Gast: Ösi
03.10.2012 21:20
1 2

Re: Re: Sehr gut! Meine sechs Kinder sind auch alle beschnitten.

Nur zur Information damit Sie ein klares Bild erhalten: Ich hab' 3 Mädchen und drei Buben.

Tschüssi

Re: Re: Re: Sehr gut! Meine sechs Kinder sind auch alle beschnitten.

Und einen Vogel.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: woechn
10.10.2012 21:11
0 0

Re: Re: Re: Re: Sehr gut! Meine sechs Kinder sind auch alle beschnitten.

Welchen denn?

Re: Sehr gut! Meine sechs Kinder sind auch alle beschnitten.

wenn wir alle so rassistisch sind warum leben sie dann in diesem Land ?

Antworten Antworten Gast: seiproblem
10.10.2012 21:11
0 0

Re: Re: Sehr gut! Meine sechs Kinder sind auch alle beschnitten.

Das ist nur sein Problem.

krank einfach

krank

9 0

Es wird auch bei uns so weit kommen! Menschenrechte enden vor Religionsrechten.

Man sehe sich nur an, wie viele Beitragschreiber und Journalisten für die Beschneidung geschrieben haben. Allein in der Zeitschrift "Nu" schreiben mehrere Leute aus Wirtschaft und Religion Beiträge wie auch in der Presse. Eigenartig ist asuch die Koalition zwischen Grünen, Katholiken Moslems und Juden in dieser Causa. Menschenrechte enden eben vor Religionsrechten.

da gehts ums prinzip weil viel geld und macht daran hängen - es wird ein tabu installiert..


Gast: HB4242
03.10.2012 19:12
11 0

Toller Gesetzesentwurf ...

Jede nicht aus medizinischen Gründen durchgeführte Beschneidung ist und bleibt für mich eine schwere Kindesmisshandlung und Körperverletzung die explizit verboten gehört.

Wer kann mir in dem Forum plausibel erklären, warum eine Beschneidung für die Ausübung seiner Religion UNBEDINGT erforderlich ist ? ! ?
(nur weil es von paar Rabbinern vor fast 2000 Jahren so auferlegt wurde ist mir zuwenig ….)

Gast: alibaba1
03.10.2012 19:04
8 0

Banana BRD GmbH

Wem jetzt immer noch nicht klar ist, wer in unserem Land das sagen hat, dem ist nicht mehr zu helfen.
Da wird sogar das Brechen von Gesetzen legalisiert.

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich." In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Schwubsdiwubs zimmert die Bundesregierung eben ein neues Gesetz, um die Grundrechte eines jeden Menschen für gewisse Personengruppen zu umgehen. Wahnwitzig!

Re:

Der STAAT darf in diese Freiheit nur aufgrund eines Gesetzes eingreifen.
Wenn man sich selbst verletzen will ist das völlig okay und es wäre sogar grundrechtlich problematisch, wenn der Staat es verbieten würde.

Kinder sind immer ein schwieriger Fall. Nachdem die nicht selbst entscheiden können muss das jemand anderer tun. Das sind nun einmal die Eltern. Wie weit deren Entscheidungsspielraum, den sie ja im fremden Interesse ausüben, gehen soll.
Die Eltern sollen dem Kind natürlich nicht absichtlich schaden dürfen, aber das tun sie ohnehin nicht, weil sie ja die Beschneidung für etwas Gutes halten.
Wenn etwas eindeutig schädlich für das Kind ist, dann soll es auch nicht zulässig sein, aber die Beschneidung von Buben ist zwar eindeutig eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit, aber es lässt sich auch nicht wirklich ein großartiger Schaden nachweisen. Wie streng ist da der Maßstab, den der Staat anlegen darf? Immerhin ist ja auch das Recht der Eltern die Erziehung und Fürsorge für ihre Kinder selbst auszuüben grundsätzlich ein anerkanntes Recht in westlichen Staaten.
Alles nicht so leicht und eindeutig zu beurteilen, wie man glauben sollte.

Antworten Antworten Gast: mia-83
04.10.2012 10:38
0 0

Re: Re:

Ich finde Ihren Kommentar sehr passend.
Es zeigt genau die Problematik auf, um die es hier geht: Darf ein Elternteil dies entscheiden oder nicht. Eltern haben meiner Ansicht nach das Recht und die Pflicht das Leben ihrer Kinder in eine bestimmte Richtung zu lenken und für sie Entscheidungen zu treffen - natürlich insoweit sie ihren Kindern damit nicht schaden.

Die Beschneidung ist Schaden, aber auch Nutzen zugleich. Jede Seite findet hier ihre Argumente - und jede Seite liegt hier richtig und falsch.

Dass sich die Gesellschaft allgemein hier einmischt, finde ich etwas problematisch, denn wo fängt das an und wo hört das auf? Was dürfen Eltern und was nicht? Wie gesagt, Eltern dürfen ihren Kindern nicht schaden - das ist meine Meinung. Aber schaden sie ihren Kindern wirklich wenn sie sie beschneiden lassen?

Manche werden dem zustimmen. Diesen Leuten muss ich aber auch sagen, dass es dann aber auch gesetzliche Verbote dafür geben sollte, dass manche ihre Kinder fett füttern, sich nicht um ihre schulische Ausbildung kümmern usw. usw.

Re: Re: Re:

"Aber schaden sie ihren Kindern wirklich wenn sie sie beschneiden lassen?"

Ja. Im übrigen drohen Eltern, die sich zB. nicht um die Ausbildung ihrer Kinder kümmern, sehr wohl Konsequenzen.

Re: Re:

"Alles nicht so leicht und eindeutig zu beurteilen, wie man glauben sollte."

Doch.

"Wie streng ist da der Maßstab, den der Staat anlegen darf?"

Maßstab ist die Ohrfeige. Diese ist wesentlich leichter zu verkraften als eine lebenslange Verstümmelung - aber eben verboten. Wenn das Erziehungsrecht also eine Ohrfeige schon nicht rechtfertigt, dann erst keine Beschneidung.

Re: Re: Re:

Die Ohrfeige bzw. generell die körperliche Züchtigung ist ja nicht wegen der körperlichen, sondern der emotionalen Schäden verboten, die dadurch entstehen.
Die Ohrfeige SOLL weh tun und das Kind soll die auch als etwas Negatives erleben soll - sonst wäre es ja keine Strafe. Die Ohrfeige zeigt dem Kind, dass man Probleme mit Gewalt lösen kann und darf.

Diese Argumente gegen die Ohrfeige können Sie aber auf die Beschneidung überhaupt nicht anwenden, von der das Kind (wenn es richtig gemacht wird und früh genug stattfindet) nicht einmal was mitbekommt und die ihm auch als etwas Positives vermittelt wird, nicht als Strafe.

Äpfel und Birnen.

Re: Re: Re: Re:

Etwas objektiv Schädliches wird also gut, wenn es nur positiv vermittelt wird?

Diese Ansicht mag in der Politik und in der Werbebranche weit verbreitet sein.

Ich teile sie nicht.

Ich finde es vielmehr befremdlich, welche geistigen Volten an sich intelligente Zeitgenossen schlagen müssen, um ein verwerfliches Ritual argumentativ zu "rechtfertigen" (siehe Prof. Taschners Beitrag).


Re: Re: Re: Re: Re:

Ist es denn objektiv schädlich? Klar, der Körper ist nachher nie mehr so wie vorher, aber wer sagt, dass das automatisch schlecht ist?
Soweit ich weiß gibt es zu dem Thema viele Studien, von denen keine wirklich seriös großartige Folgen nachweisen kann. Einige behaupten kleinere Vor- oder Nachteile, aber wirklich beweisen lässt sich das selten.

Wäre es objektiv schlecht, dann würde die positive Vermittlung das natürlich nicht ändern, aber wenn es das nicht ist, dann wird es jedenfalls - eben anders als die von Ihnen als Maßstab genannte Ohrfeige - nicht allein durch die Vermittlung zu etwas Schlechtem.

Grundsätzlich ist Ihrer Ausssage nichts hinzuzufügen,...

...außer, dass man sehr vorsichtig sein muss, um nicht auf Grundlage irgendeines Gesetzesentwurfs auch die Beschneidung von Mädchen rechtfertigen kann.

Antworten Antworten Antworten Gast: niie
10.10.2012 21:16
0 0

Re: Grundsätzlich ist Ihrer Ausssage nichts hinzuzufügen,...

Das wird man nie rechtfertigen können.

Gast: Hazza
03.10.2012 17:10
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Keine Beschneidung in Deutschland

Wenn wir die Beschneidung in Deutschland zulassen, stellen wir uns auf eine Stufe mit den afrikanischen Ländern die Frauen beschneiden und misshandeln. Wer Kinder vorsätzlich verletzt gehört ins Gefängnis. Jetzt könnten manche Leute sagen wir machen das seit tausenden von Jahren, frage ich wer und warum? Dies ist eindeutig religiös motiviert und aus hygienischen Gründen entstanden VOR tausenden von Jahren. Heute hat diese Beschneidung kein Fundament mehr und sollte vor allen Dingen nicht in Deutschland Einzug halten.

Re: Keine Beschneidung in Deutschland

1) Die Beschneidung ist in Deutschland (genauso wie in Österreich) schon lange realität. Nur eben bis jetzt im Rechtsfreien Raum passiert.
2) Die Beschneidung von Buben und Mädchen gleichzustellen ist so, wie wenn man sagt, die Fingernägel zu schneiden kommt aufs gleiche raus wie den Finger zu amputieren. Da besteht ein riesen Unterschied. Vor allem in den Folgen für das weitere Leben!

und
3) auch ich bin gegen die Beschneidung, aber Ihre Argumente sind leider so Haarsträubend dass ich es kommentieren musste

 
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