Die deutsche Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Beschneidung von Buben verständigt. Sprecher des Familien- und des Justizministeriums bestätigten am Mittwoch einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", dem zufolge die Neuregelung im Kindschaftsrecht es Eltern unter bestimmten Voraussetzungen erlauben soll, an ihrem Sohn die Beschneidung aus religiösen oder hygienischen Gründen vornehmen zu lassen. Der zwischen den Ressorts abgestimmte Gesetzentwurf soll nach Angaben aus Regierungskreisen bereits am kommenden Mittwoch im Kabinett verabschiedet und dann in den Bundestag eingebracht werden.
Eltern sollen den Angaben zufolge das Recht erhalten, einer Beschneidung ihres Buben zuzustimmen, "wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird". Dazu bedarf es aber einer besonderen, der ärztlichen Befähigung vergleichbaren Ausbildung. Von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene Personen sollen in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes Beschneidungen vornehmen dürfen. Voraussetzung für die Einwilligung der Eltern soll eine "umfassende Aufklärung" über medizinische Risiken und mögliche Folgen sein. Zudem muss "eine angemessene und wirkungsvolle Betäubung" gewährleistet sein. Auch der Kindeswille soll miteinbezogen werden, sofern dieser gebildet werden kann.
Gerichtsurteil als Auslöser
Familienministerin Kristina Schröder sagte der Zeitung: "Ich bin sehr froh über die neuen Klarstellungen zur Schmerzfreiheit." Die Regierung sei hier in internen Gesprächen deutlich weiter gekommen als es zunächst möglich schien. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte Ende September Eckpunkte vorgelegt, die bei einigen Verbänden und Familienpolitikern sowie bei Schröder aber auf Bedenken gestoßen waren.
Auslöser der Neuregelung ist ein Urteil des Landgerichts Köln, das die Beschneidung eines muslimischen Buben als Körperverletzung gewertet hatte. Das Urteil löste einen Proteststurm jüdischer und muslimischer Gruppen und Sorgen bei Ärzten vor möglicher Strafverfolgung aus.
(APA/dpa)
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