Retourkutsche: IKG zeigt Beschneidungsgegner an

Archivbild: Oskar Deutsch, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde
Archivbild: Oskar Deutsch, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Die jüdische Gemeinde sieht in der Anzeige gegen einen Rabbiner eine Herabwürdigung religiöser Lehren. Es mangle an Respekt vor Andersdenkenden.

Der Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs (IKG) hat den Verein "Initiative gegen Kirchenprivilegien" angezeigt. Grund für diesen Schritt war wiederum eine Anzeige der Initiative gegen den Wiener Gemeinderabbiner Schlomo Hofmeister und einen muslimischen Arzt - beide führen religiöse Beschneidungen durch. Für die IKG ist diese Anzeige eine Herabwürdigung religiöser Lehren, Verhetzung und Verleumdung. Sie hat bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht.

Die IKG sieht die Gesetzeskonformität der traditionellen Beschneidung juristisch eindeutig und insbesonders durch das verfassungsmäßige Recht auf Religionsfreiheit und das Israelitengesetz abgesichert, schreibt der Präsident der IKG, Oskar Deutsch, in einer Aussendung.

Deutsch beruft sich auch auf die Zusicherung von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP). Karl sieht bei der religiösen Beschneidung "keinen Handlungsbedarf". In Österreich sei die Beschneidung kein strafrechtlicher Tatbestand, so Karl bei einer Stellungnahme am Höhepunkt der Beschneidungsdiskussion im Juli.

Deutsch kritisiert in seiner Aussendung auch generell die Diskussion um religiöse Beschneidung. "Die immer wieder künstlich entfachte Beschneidungsdiskussion lässt es, wie auch in dem jüngst unternommenen Angriff, an Respekt vor Andersdenkenden missen." Die Israelitische Religionsgesellschaft müsse daher entsprechende juristische Schritte ergreifen.

(Red.)

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