Beschneidung: Verfahren gegen Oberrabbiner eingestellt

Das Verfahren gegen Schlomo Hofmeister (stehen, rechts) ist eingestellt.
Das Verfahren gegen Schlomo Hofmeister (stehen, rechts) ist eingestellt.(c) DiePresse.com/klepa
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Die Staatsanwaltschaft Wien sieht keine Körperverletzung bei dem religiösem Ritual. Das Verfahren gegen einen muslimischen Arzt läuft noch.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat ein Verfahren gegen den Gemeinderabbiner der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG), Schlomo Hofmeister, wegen Körperverletzung eingestellt. Die "Initiative gegen Kirchenprivilegien" hatte eine Anzeige eingebracht, da dieser religiöse Beschneidungen an Unmündigen durchführe. Ermittlungen gegen einen muslimischen Arzt in der selben Sache seien noch anhängig, hieß es am Freitag vonseiten der Anklagebehörde.

Die Initiative sah in ihrer Anzeige den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, da es sich bei Beschneidungen um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt, ohne dass dies ein medizinischer Grund rechtfertige. Die Staatsanwaltschaft sieht diese nicht erfüllt. Warum der Fall des praktischen Arztes, der ein Beschneidungszentrum in Wien betreibt und auf rituelle islamische Beschneidung spezialisiert ist, noch anhängig ist, wurde nicht konkret begründet.

"Alle Rechtsmittel ausschöpfen"

Ad acta gelegt ist auch eine Gegenanzeige des Bundesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs. Dieser hatte der "Initiative gegen Kirchenprivilegien" aufgrund der Sachverhaltsdarstellung Herabwürdigung religiöser Lehren, Verhetzung und Verleumdung vorgeworfen. In ihrem Anliegen will die Initiative nun "alle Rechtsmittel ausschöpfen", offensichtlich seien dem Staat und der Justiz Kinderrechte "augenscheinlich ziemlich egal", hieß es dort.

(APA)

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