Muslimische Gerichtsbarkeit: "Eigentlich hochgradig rational"

Rechtswissenschaftler Fabian Wittreck spricht über die (berechtigte) Angst von Zuwanderern, sich österreichischen Gerichten anzuvertrauen.

Friedensrichter werden zu einem immer größeren Phänomen. Welche positiven und negativen Aspekte sind mit dieser Entwicklung verbunden?

Fabian Wittreck: Um das genau einschätzen zu können, wissen wir zu wenig darüber. Wir haben zu wenig belastbares Material, die kulturelle Kompetenz fehlt. Durch die Vermittlung von Friedensrichtern erreichen viele Streitigkeiten nicht die ohnehin überlasteten Gerichte. Das könnte man positiv bewerten. Damit geht aber die Sorge einher, dass dadurch Strafverfolgungshindernisse entstehen können. Wenn beispielsweise in einem Ermittlungsverfahren Zeugen plötzlich verstummen, weil Druck auf sie ausgeübt wird.


Wo liegt die Grenze? Wann habe ich das Recht, meine Angelegenheiten auf meine Art zu regeln, und wann behindere ich die Justiz?

Genau das ist der springende Punkt. Diese Grenze ist sehr schwierig zu ziehen. Daher ist es faktisch fast unmöglich, Friedensrichter zu verbieten. In Deutschland und Österreich kann jeder jedem eine Schlichtung anbieten.


Warum vertrauen manche Menschen lieber einem Friedensrichter als der österreichischen Justiz?

Gerichte lösen eine – nicht ganz unberechtigte – große Schwellenangst aus, sogar bei Nichtfremden, die sozial unteren Schichten angehören. Bei Menschen, die der Sprache nicht mächtig sind, potenziert sich diese Angst. Zudem haben viele Zuwanderer kulturelle Vorbehalte oder glauben, dass man welche gegen sie hat. Daher vertrauen sie sich lieber einem System an, das sie aus ihrer Heimat kennen, in dem es keine sprachliche Barriere gibt und in dem sie in etwa wissen, welche Entscheidung sie erwartet. Was aus unserer Sicht beängstigend klingt, ist für sie eigentlich hochgradig rational. In unserem Rechtssystem können höchstens Anwälte abschätzen, wie ein Prozess ausgehen könnte.


Inwiefern ist diese Schwellenangst berechtigt?

Insofern, als die Sozialauswahl bei Richtern für gewöhnlich ab der Mittelschicht beginnt. Auch in Österreich dürfte sich die Zahl der Richter aus Arbeiterfamilien in Grenzen halten. Ich möchte Richtern keinen schlechten Willen nachsagen, aber irgendwann stellt sich eine gewisse Betriebsblindheit ein. Mit jemandem, der beispielsweise die Androhung von Gewalt als akzeptierte Form der Konfliktlösung betrachtet, geht man anders um als mit jemandem, der sich so verhält und so spricht, der also seinen Alltag so bewältigt wie man selbst. (kb) ?

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