Schulen: Muslime nicht vom Schwimmunterricht befreit

Muslime chwimmunterricht
Muslime chwimmunterricht(c) REUTERS (� TIM WIMBORNE / Reuters)
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Der Islam verbietet, sich leicht bekleidet den Blicken des anderen Geschlechts auszusetzen. Die Richter in Deutschland sehen den „Burkini“ als Lösung.

Berlin/Gau. Das Semesterzeugnis des elfjährigen Mädchens an einem Frankfurter Gymnasium konnte sich sehen lassen: lauter Einser und Zweier, auch in Deutsch, obwohl ihre Eltern aus Marokko kommen. Doch mittendrin: ein „Sechser“ in Turnen. Denn dazu gehört das Schwimmen, zu dem das Mädchen nie erschienen ist – aus religiösen Gründen. In Hessen schwimmen Mädchen und Buben in der Schule zusammen. Der Islam aber verbietet, sich leicht bekleidet den Blicken des anderen Geschlechts auszusetzen.

Die Eltern versuchten, ihr Kind vom Unterricht zu befreien. Die Schulleitung lehnte ab. Der Fall landete in letzter Instanz beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Urteil: Es gibt keinen Anspruch auf Befreiung vom Schwimmunterricht – unter einer Voraussetzung: Die Schülerinnen müssen einen „Burkini“ tragen können. Dieser Ganzkörperbadeanzug, der nur Gesicht und Hände freilässt, hat den Konflikt zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und der Schulpflicht schon an vielen anderen Schulen gelöst. Doch das Mädchen in Frankfurt hat den „hässlichen Plastiksack“ (so ihr Verteidiger) abgelehnt. Sie schäme sich auch, im Einklang mit einer strengen Auslegung des Koran, wenn sie Buben mit nacktem Oberkörper und Beinen sehe und mit ihnen in Berührung komme. Dem konnten und wollten die Richter nicht folgen.

Die Glaubensfreiheit vermittle „keinen Anspruch darauf, im Rahmen der Schule nicht mit Verhaltensgewohnheiten Dritter“ konfrontiert zu werden, die „an vielen Orten“ und zumal im Sommer „im Alltag verbreitet sind“. Die Schule müsse und solle die „gesellschaftliche Realität“ nicht ausblenden.

Hinter dem mit Spannung erwarteten Urteil steht die Frage: Wie geht der Staat als Erzieher mit Sittenregeln einer Religion um, die der Mehrheitsgesellschaft fremd sind? Klarer war die Antwort in einer zweiten Entscheidung: Zeugen Jehovas wollten verhindern, dass ihr Sohn den Film „Krabat“ sieht, weil es dort um „schwarze Magie“ geht. Dazu die Richter: Ein „Tabuisierungsgebot“ läuft der schulischen Aufgabe, mit dem „geistig-kulturellen Erbe vertraut zu machen, im Kern zuwider“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.09.2013)

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