Schulstreit um Kreuze spitzt sich zu

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In einer Wiener Volksschule fordern einige Eltern Auskunft über das Religionsbekenntnis der Schüler. Die Initiative „Religion ist Privatsache“ droht mit einer Anzeige.

Wien. Der Streit um das Kreuz in einer Volksschule in Wien Neubau geht in die nächste Runde. Eine konfessionslose Mutter verlangt nun – gemeinsam mit vier anderen Eltern – via Anwalt Auskunft über das Religionsbekenntnis aller Schüler. Die Frau, die anonym bleiben möchte, will damit erreichen, dass die Kreuze, die in einigen Klassenzimmern der Volksschule hängen, abgenommen werden.

An diesem Punkt war man in der Volksschule in der Zieglergasse schon einmal: im Mai dieses Jahres. Damals sollen – nach der Beschwerde derselben Mutter – die Kreuze in den Klassenzimmern abgehängt worden sein. Bereits hier gehen die Informationen aber auseinander. Wurden im Frühjahr alle Kreuze in der Schule entfernt (wie die betroffene Mutter meint)? Wurde nur jenes im Klassenraum des betroffenen Kindes abgenommen (wie die Obfrau des Elternvereins sagt)? Und wurden Kreuze seit Mai wieder neu angebracht oder nicht?

Schon allein daran zeigt sich, wie umstritten und wie heikel das Thema Kreuz ist – das vor nicht allzu langer Zeit für den Kindergarten vor dem VfGH ausgefochten wurde. Entscheid: Solange mehr als die Hälfte der Kinder christlichen Bekenntnisses sind, ist ein Kreuz zulässig (siehe Infobox).

Bisher keine Daten

Ähnlich klingt die entsprechende Regelung im Wiener Schulgesetz: Dort ist festgeschrieben, dass an Pflichtschulen, an denen die Mehrheit der Schüler christlichen Religionsgemeinschaften angehört, in allen Klassenzimmern Kreuze aufzuhängen sind. Wie vorzugehen ist, wenn aber weniger als die Hälfte der Schüler Christen sind, ist allerdings im Gesetz nicht festgehalten. Die Entscheidung darüber treffe der jeweilige Schulleiter, heißt es aus dem Stadtschulrat.

Genau hier hakt es gleich zweifach. Denn wie viele der Schüler in der Zieglergasse in diesem Schuljahr christlichen Glaubens sind, ist laut der Mutter unklar. Man habe sich im laufenden Schuljahr vergeblich bei der Schule um die Zahlen bemüht. Wenn mehr als die Hälfte der Schüler Christen seien, würde sie die Kreuze natürlich akzeptieren, sagt sie der „Presse“. Sie geht aber davon aus, dass dem nicht so ist. „Sonst würden ja wohl in allen Klassen Kreuze hängen.“

Im Vorjahr hatte sich die Direktorin (die inzwischen im Ruhestand ist) bereit erklärt, die nötigen Informationen herauszugeben, woraufhin Kreuze entfernt wurden. Die neue Schulleiterin will zu der Causa nichts sagen. Aus dem Stadtschulrat heißt es dazu: Die Anfragen der Eltern seien eben erst eingelangt. Solange keine Rückschlüsse auf einzelne Schüler gezogen werden könnten, stehe einer Auskunft nichts entgegen.

Die Initiative „Religion ist Privatsache“, die die Mutter bereits im Mai unterstützt hat, droht inzwischen mit juristischen Schritten. Ungeachtet der Anzahl der christlichen und nicht christlichen Kinder entbehre das Vorgehen der Schule jeglicher gesetzlicher Grundlagen, heißt es in einem Papier, das gestern an den Stadtschulrat ging.

Amtsmissbrauch?

Die Argumentation der Initiative: Seien mehr als die Hälfte der Schüler christlichen Glaubens, müsse laut Gesetz in jeder Klasse ein Kreuz hängen. Umgekehrt bedeute das, dass bei einer Minderheit in keiner eines hängen dürfe (auch wenn das im Gesetz nicht explizit so steht). Dass in der Zieglergasse in einigen Klassenräumen Kreuze hängen und in anderen nicht, deute auf Willkür hin. Sollte nicht bald eine Lösung gefunden werden, ziehe man eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs in Betracht.

Die Fronten in der Causa verlaufen übrigens auch zwischen den Eltern an der Schule. Vonseiten des Elternvereins heißt es: Es könne „nicht Aufgabe des Elternvereins sein, die persönlichen Interessen einzelner Eltern gegen die Interessen der Mehrheit durchzusetzen“.

AUF EINEN BLICK

Im Religionsunterrichtsgesetz, auf das sich das Wiener Schulgesetz in puncto Kreuz stützt, heißt es: „In (...) Schulen, an denen die Mehrzahl der Schüler einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, ist in allen Klassenräumen vom Schulerhalter ein Kreuz anzubringen.“ Wie im gegenteiligen Fall vorzugehen ist, ist nicht festgehalten. 2011 entschied der VfGH, dass Kreuze im Kindergarten zulässig sind, wenn mehr als die Hälfte der Kinder Christen sind.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.12.2013)

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