Vandalismus in Kirchen: Verdächtiger soll befragt werden

APA/LPD WIEN
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Ein Mann aus Ghana wurde erwischt, als er im Stephansdom randalierte. Nun soll geklärt werden, ob er auch andere Kirchen verwüstete.

Nach den Verwüstungen in vier Wiener Kirchen sollte am Montag der Verdächtige einvernommen werden. Der Mann aus Ghana wurde am Samstag im Stephansdom auf frischer Tat ertappt. Zum Zeitpunkt der Festnahme hatte man noch nicht gewusst, dass es auch in drei weiteren Wiener Kirchen Vandalenakte gegeben hat, weshalb der 37-Jährige auf freien Fuß gesetzt wurde. Nun werde man "bei ihm im Asylheim vorbeischauen, ob er da ist und ihn und zu einer Einvernahme abholen", sagt ein Polizeisprecher am Montag.

Wegen des örtlichen und zeitlichen Zusammenhangs sowie der Vorgangsweise könnte der 37-Jährige auch für übrigen drei Vandalismusfälle infrage kommen. DNA-Spuren werden ausgewertet und sollen Klarheit bringen.

Statue vom Sockel gestoßen

Der Mann war ertappt worden, als er am Samstag um 17.15 Uhr eine Statue des Heiligen Judas Thaddäus von einem Marmorsockel im Stephansdom gestoßen hatte. Er wurde von Angestellten des Doms überwältigt und der Polizei übergeben. Ein Mitarbeiter des Dom-Shops wurde dabei durch einen Biss leicht verletzt, am Montag wurde er vom Amtsarzt untersucht. "Er hat den Heiligen runtergerissen und die Säule zerbrochen. Er hat auch noch versucht, das Herz-Jesu-Bild zu ergreifen", so Dompfarrer Toni Faber.

Es habe sich "um einen Wahnsinnigen gehandelt, der sich vor dem Vorfall über seinen iPod mit religiöser Musik in Stimmung gebracht hat", schilderte Faber. Der 37-Jährige sei Zeugen "psychotisch verengt" und von einer "inneren Bewegung ergriffen" erschienen.

Weil man nichts von den anderen Vorfällen - Beschädigungen in der Lazaristenkirche in Wien-Neubau, in der Pfarrkirche Breitenfeld in Wien-Josefstadt und in der Pfarrkirche Neuottakring - wusste, wurde der Mann wieder freigelassen, da nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden keine Haftgründe gegeben waren, welche die weitere Anhaltung des Mannes gerechtfertigt hätten.

Anmerkung der Redaktion

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(APA)

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