Experten gegen Islamgesetz

PK - 'ISLAMGESETZ' IM BUNDESKANZLERAMT: OSTERMAYER / KURZ
PK - 'ISLAMGESETZ' IM BUNDESKANZLERAMT: OSTERMAYER / KURZAPA/HERBERT NEUBAUER
  • Drucken

Verfassungsrechtler und Theologen prangern eine Ungleichbehandlung des Islam an. Auch die Datenschutzbehörde hat Einwände.

Wien. Bis zum 7. November läuft noch die Begutachtungsfrist für das Islamgesetz, das Kanzleramtsminister Josef Ostermayer und Integrationsminister Sebastian Kurz Anfang Oktober vorgestellt haben. Jetzt schon hat sich aber eine Gruppe von prominenten Wissenschaftlern mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet – und verlangt Änderungen in wesentlichen Bereichen.

Die Experten bilden quasi ein Who's who der heimischen Verfassungs- und Religionsexperten. Unterschrieben haben unter anderem die Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk, Heinz Mayer und Theo Öhlinger, die Theologen Richard Potz, Ernst Fürlinger und Martin Jäggle und die Migrationsexpertin Gudrun Biffl. Sie stoßen sich vor allem an der Ungleichbehandlung des Islam gegenüber anderen Religionen.

Das betrifft vor allem einen Punkt: das Verbot der Finanzierung der Religionsgemeinschaften aus dem Ausland. Die Wissenschaftler schlagen daher vor, ausländische Finanzierungen nicht zu verbieten, sondern transparent zu machen – das aber bei allen staatlich anerkannten Religionsgesellschaften. „Nicht auf den ersten Blick ersichtlich“ sei auch das Fehlen von Bestimmungen zur Amtsverschwiegenheit für offiziell bestätigte Imame: Da ginge es also um eine dem Beichtgeheimnis vergleichbare Regelung.

Unklar ist für die Experten auch die geplante islamisch-theologische Ausbildung an der Universität Wien. Da es derzeit zwei Religionsgemeinschaften (Islamische Glaubensgemeinschaft und Aleviten) gibt und in Zukunft vermutlich eine schiitische Gemeinschaft dazukommen werde, müsse geklärt werden, welcher Gemeinschaft welcher Anteil des Lehrpersonals zugerechnet wird. Das sei auch deshalb notwendig, weil die Religionsgesellschaft zu den Kandidaten Stellung beziehen kann.

Insgesamt sehen die Wissenschaftler in dem Entwurf die Tendenz, die lokalen muslimischen Gemeinschaften für Aktionen des IS „kollektiv haftbar zu machen“. Das Gesetz solle aber „als Dokument kluger Weitsicht in die Geschichte eingehen, nicht als Zeitdokument einer krisenhaften politischen Situation“.

Kritik an dem Gesetz kommt auch von der Datenschutzbehörde: Sie sieht in der vorgesehenen Kundmachungspflicht des Bundeskanzlers einen „Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz“. Veröffentlicht werden sollen laut Gesetzestext die Zulassung oder Ablehnung einer Religionsgemeinschaft sowie die Namen der vertretungsbefugten Organe.

Verbot von IS-Abzeichen

Weniger Kritik als am Islamgesetz gibt es bei einem weiteren Gesetzesvorhaben, der Änderung des Abzeichengesetzes. Der Entwurf sieht vor, dass in Zukunft nicht nur das Tragen von nationalsozialistischen Abzeichen, sondern auch von jenen der Terrororganisation IS verboten ist. Das stößt allgemein auf Zustimmung, allerdings kritisiert der Gewerkschaftsbund, dass es für IS-Abzeichen strengere Strafen gibt. Das sei nicht nachvollziehbar, so ÖGB-Präsident Erich Foglar. Die niederösterreichische Landesregierung wiederum will die Causa aus dem Verwaltungs- ins Strafrecht transferieren – wohl auch, weil dann die Länder nicht mehr den Verfahrensaufwand tragen müssten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.10.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.