Scientology darf in Bayern weiter Steuervorteile nutzen

Symbolbild: Scientology bleibt in Bayern legal.
Symbolbild: Scientology bleibt in Bayern legal.(c) EPA (Robin Utrecht)
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Die Scientology Kirche Bayern darf als eingetragener Verein weiter bestehen. Das Verwaltungsgericht fand keine Beweise für die Gewinn-Orientierung. Ob Scientology als Kirche gilt, stand nicht zur Debatte.

Die umstrittene Scientology Kirche Bayern erfüllt nach einem Gerichtsurteil die rechtlichen Voraussetzungen für einen eingetragenen Verein. Das Verwaltungsgericht Ansbach habe keine stichhaltigen Beweise gefunden, dass hinter Scientology ein Geschäftsbetrieb mit Gewinnabsichten stehe, erläuterte der Vorsitzende Richter Walter Schmöger am Freitag ein entsprechendes Urteil. Die Organisation könne damit weiter die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit nutzen. Das Gericht habe sich nicht mit der Frage befasst, ob Scientology als Kirche zu gelten habe oder nicht, hob Schmöger ausdrücklich hervor.

Anlass des Verfahrens war ein Bescheid der Stadt Fürth, durch den der Organisation die Rechtsfähigkeit als Verein entzogen wurde. Nach Auffassung der Stadt und des sie unterstützenden Bezirks Mittelfranken hat der eingetragene Verein entgegen seiner Satzung den Zweck, wirtschaftliche Geschäfte abzuwickeln. Scientology bestreitet dies. Das bereits 1995 angestrengte Verfahren hatte bis zur Wiederaufnahme und Urteilsverkündung am Donnerstag rund zehn Jahre lang geruht, um einen ähnlichen Prozess vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abzuwarten.

(Ag.)

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