Die italienische Wachkoma-Patientin Eluana Englaro darf sterben: Das Kassationsgericht, die höchste Instanz im italienischen Justizsystem, hat entschieden, dass die künstliche Ernährung eingestellt werden darf. Unklar ist allerdings, wo die 37-jährige Koma-Patientin sterben wird. Nach Angaben der römischen Tageszeitung "La Repubblica" könnte der Vater der 37-jährigen Koma-Patientin, Beppe Englaro, eine österreichische Klinik auswählen, um Eluana weit vom Medienrummel sterben zu lassen. Um welche Einrichtung es sich handelt, war nicht bekannt.
Die Suche nach einem Krankenhaus, in dem die künstliche Ernährung für Eluana ausgesetzt werden und die Frau sterben kann, gestaltet sich für die Familie schwierig. Die Frau befindet sich seit Jahren in einer Klinik in der lombardischen Stadt Lecco in der Nähe von Mailand. Da die lombardische Regionalregierung beschlossen hat, dass das medizinische Personal in der Lombardei die Versorgung mit Flüssigkeit und Nahrung nicht aussetzen darf, wollte Beppe Englaro nach einer Klinik in seiner Heimatstadt Udine suchen.
In Friaul hat jedoch in katholischen Kreisen ein Protest gegen die Einlieferung Eluanas in ein lokales Krankenhaus begonnen, in dem sie sterben könne. Das für Gesundheitsfragen zuständige Mitglied des friaulischen Regionalrats, Vladimiro Kosic, meinte, er wolle sich dafür einsetzen, damit Eluana in keinem Krankenhaus der Region sterbe. "Ein Krankenhaus ist bei uns ein Ort des Lebens und nicht des Todes", meinte Kosic. Laut Ärzten könnte Eluana bis zu drei Wochen nach der Aussetzung der künstlichen Ernährung weiterleben.
Seit 17 Jahren im Koma
Der Beschluss, dass Eluana Englaro, die vor 17 Jahren nach einem Autounfall ins Koma gefallen und nicht mehr erwacht ist, sterben darf, wurde vom Kassationsgericht, der letzten Instanz im italienischen Justizsystem, am Donnerstag in Rom gefasst. Die Kassationsrichter lehnten einen Einspruch der Mailänder Staatsanwaltschaft gegen ein im Juli gefälltes Urteil des Berufungsgerichts ab, das die Aussetzung der Versorgung für die 37-jährige Frau erlaubt. Damit wurde Eluanas Vater Beppe Englaro endgültig das Recht auf Aussetzung der Ernährung seiner Tochter zugesprochen.
Damit geht für Beppe Englaro ein fast zehnjähriger juristischer Kampf für das Sterberecht seiner Tochter zu Ende, der in Italien heftige Debatten ausgelöst hatte.
Erzbischof: "Moralische Niederlage"
Das Urteil der Richter sorgte für helle Empörung im Vatikan und in katholischen Kreisen. "Dieses Urteil ist monströs, man verurteilt eine Unschuldige zum Tod. Für Italien ist dieser Beschluss eine zivile und moralische Niederlage", kommentierte der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof Rino Fisichella.
Auch Kurienkardinal Javier Lozano Barragan, Präsident des Päpstlichen Rates für Gesundheitsfragen, sagte, das medizinische Personal dürfe die Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrung nicht aussetzen, weil dies die Tötung des Patienten bedeuten würde. Bei der Grundversorgung handle es sich nicht um eine Therapie, unterstrich Lozano. Wer einem Komapatienten Nahrung und Wasser verweigere, erlege "einem Kranken, der schon leidet, eine weitere schreckliche Qual auf: ihn an Hunger und Durst sterben zu lassen". Wenn Englaros Vater den Pflegeabbruch bei seiner Tochter durchsetzte, würde er "einen Mord begehen".
Erinnerungen an Fall Schiavo
Italienische Medien verglichen Eluanas Schicksal mit jenem der Amerikanerin Terri Schindler Schiavo. Sie war nach einem Herzanfall 1990 ins Wachkoma gefallen und wurde künstlich ernährt. Ihr Mann Michael Schiavo, der inzwischen bereits mit einer anderen Frau liiert war, erreichte 2005 vor Gericht, dass Terri die Magensonde entfernt wurde. Die Eltern der Patientin kämpften zwar um das Leben ihrer Tochter, konnten sich jedoch letztlich nicht durchsetzen. Terri Schiavo starb am 31. März 2005, zwei Wochen nach Einstellung der Ernährung.
(APA/Red.)
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